Lebensschutz für alle

Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Die Würde des Menschen ist unantastbar! - Wirklich?

Schutz des menschlichen Lebens als zentraler Auftrag des Grundgesetzes

Die Würde des Menschen und sein unveräußerliches Recht auf Leben sind, wie es auch der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, unantastbar. Die Menschenwürde steht jedem Menschen unabhängig von seinem aktuellen Entwicklungsstand und seinen momentanen Fähigkeiten uneingeschränkt zu. Daher ist selbst ein Verzicht des Einzelnen auf seine eigene Menschenwürde nicht möglich und umso weniger ist es zulässig, dass die Menschwürde von der Gesellschaft eingeschränkt oder vollständig verneint wird.

Leider wird dieser universelle Lebensschutzgedanke in unserer Gesellschaft zunehmend in Frage gestellt, sei es durch die weitgehende Freigabe der Abtreibung, die Diskussion um die aktive Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid, die beginnende Euthanasiedebatte in europäischen Nachbarländern, die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sowie der Selektion von Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik.

Dieser Entwicklung stellen sich die Lebensschutzgruppen in Deutschland entgegen, indem sie die negativen Auswirkungen der Einschränkung des Lebensschutzes auf jeden einzelnen und die Gesellschaft insgesamt aufzeigen und ethisch unbedenkliche Alternativen vorstellen und weiter fördern. Um dies zu erreichen, muss man zum einen auf die politisch Handelnden, d.h. die Funktionsträger in den Parteien und in den Parlamenten einzuwirken. Hier sind CDU und CSU als christlich geprägte Parteien immer noch der Haupt- aber nicht alleinigen Ansprechpartner in der Politik, da es für den Lebensschutz keine Parteigrenzen geben kann. Zum anderen muss durch Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Zeitungsartikel für den Lebensschutz in der Bevölkerung geworben werden.


Die Lebensschutzthemen

Abtreibung

Es ist mehr Hilfe für Schwangere notwendig, statt die Abtreibung weiter zu fördern.

Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid

Die Sterbehilfe ist eine inhumane Alternative für die letzte Lebensphase, statt dessen müssen Palliativmedizin und die hospizliche Betreuung als die menschlichere Sterbebegleitung gefördert werden.

Euthanasie

Statt über Euthanasie zu spekulieren, muss die Integration von Behinderten und Kranken weiter gefördert werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Über die richtige Anwendung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht muss weiter aufgeklärt werden.

Stammzellenforschung

Die Forschung mit Stammzellen muss ethisch verträglich betrieben werden.

Präimplantationsdiagnostik

Die am 07.07.2011 beschlossene eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnet die Tür zur Selektion von Menschen nach dem Grad der "zumutbaren" Behinderung.

Therapeutisches und reproduktives Klonen

Sowohl das therapeutisches wie auch das reproduktives Klonen müssen durch ethisch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.

Gendiagnostik

Die Anwendung der Gendiagnostik muss eingeschränkt bleiben und die Verwendung der Ergebnisse muss kontrolliert werden.

Sterbebegleitung - Palliativmedizin und hospizliche Betreuung

Palliativmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen müssen weiter gefördert und ausgebaut werden.

Todesstrafe

Die Todesstrafe muss weltweit geächtet werden.

Organspende

Durch Organspenden können viele Leben gerettet werden, dennoch muss der Respekt auch vor einer negativen Entscheidung des potentiellen Spenders an erster Stelle stehen. Auf keinen Fall darf die stärker werdende Kritik an der Hirntoddefinition verschwiegen werden, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen.


Schwerpunktthema "Verbot der kommerziellen Sterbebeihilfe"

Das Bundesjustizministerium hat im Auftrag der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbot der gewerblichen Suizidbeihilfe erstellt. Hiermit möchte man die bezahlte Beihilfe zur Selbsttötung unterbinden. Ob dieser Entwurf sein Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen vor selbstsüchtigen oder ideologisch motivierten "Helfern" zu schützen, erfüllen kann, ist mehr als fraglich, da für Angehörige oder andere nahestehende Person die Suizidbeihilfe straffrei bleiben wird. Die Begrenzung der Strafbarkeit allein auf die gewerbliche Sterbehilfe unter Ausschluss nahestehender Personen lässt nun sogar die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte und so die ursprüngliche Absicht der Regierung pervertiert. Inzwischen wird dieser Gesetzesentwurf auch von vielen Unionsabgeordneten kritisch gesehen und die ursprünglich geplante Verabschiedung im Bundestag Ende Januar 2013 wurde ausgesetzt.

Weitere Fakten zum geplanten Gesetzesentwurf und den kritischen Kommentaren hierzu sind auf einer Sonderseite zum §217 StGB zusammengestellt.


Weitere aktuelle Informationen

Die erschreckende Abtreibungsstatistik 2012.

Faken zur „Pille danach“: Die „Pille danach“ - Nur ein Verhütungsmittel?

Aufruf zur Unterzeichnung der EU-Lebensschutzinitiative "One of Us".

Nein zur Organspende - die neue LifeCard ist da!

Ein Interview mit dem Palliativmediziner Dr. Wolfgang Schwarz zu Palliativmedizin und Sterbehilfe.

Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Organspende.

Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Sterbehilfe.