Lebensschutz für alle

Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Die Würde des Menschen ist unantastbar! - Wirklich?

Schutz des menschlichen Lebens als zentraler Auftrag des Grundgesetzes

Die Würde des Menschen und sein unveräußerliches Recht auf Leben sind, wie es auch der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, unantastbar. Die Menschenwürde steht jedem Menschen unabhängig von seinem aktuellen Entwicklungsstand und seinen momentanen Fähigkeiten uneingeschränkt zu. Daher ist selbst ein Verzicht des Einzelnen auf seine eigene Menschenwürde nicht möglich und umso weniger ist es zulässig, dass die Menschenwürde von der Gesellschaft eingeschränkt oder vollständig verneint wird.

Leider wird dieser universelle Lebensschutzgedanke in unserer Gesellschaft zunehmend in Frage gestellt, sei es durch die weitgehende Freigabe der Abtreibung, die Diskussion um die aktive Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid, die beginnende Euthanasiedebatte in europäischen Nachbarländern, die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sowie der Selektion von Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik oder den Praena-Test.

Dieser Entwicklung stellen sich die Lebensschutzgruppen in Deutschland entgegen, indem sie die negativen Auswirkungen der Einschränkung des Lebensschutzes auf jeden einzelnen und die Gesellschaft insgesamt aufzeigen. Um eine Änderung der bestehenden Situation hin zu mehr Lebensschutz zu erreichen, muss man zum einen auf die politisch Handelnden, d.h. die Funktionsträger in den Parteien und in den Parlamenten einwirken. Hier sind CDU und CSU als christlich geprägte Parteien immer noch der Haupt- aber nicht alleinigen Ansprechpartner in der Politik, da es für den Lebensschutz keine Parteigrenzen geben kann. Zum anderen muss durch Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Zeitungsartikel für den Lebensschutz in der Bevölkerung geworben werden.


Schwerpunktthema Bundestagswahl 2013

Am 22.09.2013 wird wieder ein neuer Bundestag gewählt. Da im Parlament über Lebensschutzthemen meist ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, kommt es besonders darauf an, dass im neuen Bundestag viele Abgeordnete sitzen, welche den Schutz des menschlichen Lebens unterstützen. Um die Einstellung zum Lebensschutz zu erfahren, wurde daher an alle Direktkandidatinnen und -kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien, welche in Rheinland-Pfalz zur Wahl antreten, ein Fragebogen zum Lebensschutz gesandt. Die Ergebnisse werden bald auf dieser Seite veröffentlicht werden. Auf Basis der Antworten ist es dann möglich, über die Erststimme eine Wahl für den Lebensschutz zu treffen. Falls Sie nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, können Sie die Wahlprüfsteine auch an die Direktkandidatinnen und -kandidaten Ihres Wahlkreises senden, um so mehr über deren Einstellung zum Lebensschutz zu erfahren.


Die Lebensschutzthemen

Abtreibung

Es ist mehr Hilfe für Schwangere notwendig, statt die Abtreibung weiter zu fördern.

Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid

Die Sterbehilfe ist eine inhumane Alternative für die letzte Lebensphase, stattdessen müssen Palliativmedizin und die Betreuung in Hospizen als die menschlichere Sterbebegleitung gefördert werden.

Euthanasie

Statt über Euthanasie zu spekulieren, muss die Integration von Behinderten und Kranken weiter gefördert werden.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Über die richtige Anwendung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht muss weiter aufgeklärt werden.

Stammzellenforschung

Die Forschung mit Stammzellen muss ethisch verträglich betrieben werden.

Präimplantationsdiagnostik

Die am 07.07.2011 beschlossene eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnet die Tür zur Selektion von Menschen nach dem Grad der "zumutbaren" Behinderung.

Therapeutisches und reproduktives Klonen

Sowohl das therapeutisches wie auch das reproduktives Klonen müssen durch ethisch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.

Gendiagnostik

Die Anwendung der Gendiagnostik muss eingeschränkt bleiben und die Verwendung der Ergebnisse muss kontrolliert werden.

Sterbebegleitung - Palliativmedizin und hospizliche Betreuung

Palliativmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen müssen weiter gefördert und ausgebaut werden.

Todesstrafe

Die Todesstrafe muss weltweit geächtet werden.

Organspende

Durch Organspenden können viele Leben gerettet werden, dennoch muss der Respekt auch vor einer negativen Entscheidung des potentiellen Spenders an erster Stelle stehen. Auf keinen Fall darf die stärker werdende Kritik an der Hirntoddefinition verschwiegen werden, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen.


Weitere aktuelle Informationen

Die erschreckende Abtreibungsstatistik 2012.

Fakten zur „Pille danach“: Die „Pille danach“ - Nur ein Verhütungsmittel?

Aufruf zur Unterzeichnung der EU-Lebensschutzinitiative "One of Us".

Nein zur Organspende - die neue LifeCard ist da!

Ein Interview mit dem Palliativmediziner Dr. Wolfgang Schwarz zu Palliativmedizin und Sterbehilfe.

Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Organspende.

Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Sterbehilfe.