CDL-Bezirksverband Koblenz-Montabaur

Organspende

Organspende - ein freiwilliger Akt christlicher Nächstenliebe

Momentan (2011) wird in Deutschland über eine Neuregelung der Organspende diskutiert. Hauptauslöser ist der Mangel an Spenderorganen: So warten jedes Jahr 12.000 Menschen auf ein passendes Spenderorgan und ungefähr Tausend von ihnen sterben, bevor die retttende Transplantion durchgeführt werden konnte. Die in Umfrage erklärte Bereitschaft der Bevölkerung, nach dem Tod Organe spenden zu wollen, steht in deutlichem Widerspruch zur geringen Anzahl der ausgefüllten Organspendeausweise.

Da Spenderorgane erst nach dem Tod entnommen werden dürfen, bedarf es außerdem einer allgemein akzeptierten Definition des Todeszeitpunkts. Dies war bis vor kurzem die Feststellung des sogenannten Hirntods, inzwischen wird die Hirntoddefinition aber durch neuere Studien kritisch hinterfragt.

Nachfolgend werden die drei diskutierten Modelle, die Organspende zu regeln, kurz vorgestellt:

Organspende - Erweiterte Zustimmungsregelung

Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der potentielle Organspender seine Zustimmung zu einer Organspende in einem Organspendeauweis dokumentiert haben. Es besteht weiterhin das Recht, sich zum Thema Organspende nicht zu äußern, der Staat darf also keine Entscheidung einfordern - dies ist der wesentliche Unterschied zur weiter unten vorgestellten Erklärungslösung. Die Ärzte dürfen nur dann nach dem Tod Organe entnehmen, wenn ihnen ein für diese Organe zustimmender Organspendeausweis vorliegt. Falls ein solches Dokument fehlt, werden ersatzweise die Angehörigen befragt, ob sie einer Organsspende zustimmen. Die Zustimmungsregelung ist das heute gültige Recht in Deutschland.

Organspende - Enge Zustimmungsregelung

Die enge Zustimmungsregelung entspricht der erweiterten Zustimmungsregelung bis auf den Punkt, dass die ersatzweise Befragung der Angehörigen für den Fall, dass kein Organspendeausweis vorliegt, nicht zulässig ist. Hier gilt, dass ohne eine explizite Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten keine Organe entnommen werden dürfen.

Organspende - Widerspruchslösung

Bei der Widerspruchslösung dürfen die Ärzte von einer Zustimmung des potentiellen Organspenders ausgehen, solange nicht ein explizites Verbotsdokument vorliegt. Durch diese Regelung würde jeder zum potentiellen Organspender, es sei denn, es liegt ein schriftlicher Widerspruch vor.

Organspende - Erklärungslösung/Entscheidungslösung

Bei der Entscheidungslösung (auch als Erklärungslösung bezeichnet) müsste jeder Bürger mindestens einmal im Leben die Frage beantworten, ob er nach seinem Tode ein Organspender sein möchte oder nicht. Eine solche Entscheidung könnte dann in einem amtlichen Dokument, wie z.B. dem Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte, dokumentiert werden. Diese Entscheidung ist dann genauso bindend, wie unter der Zustimmungsregelung beschrieben. Ungeklärt ist bis jetzt, ob der Befragte bei der Entscheidungslösung das Recht behalten wird, weiterhin keine Entscheidung zu seiner Organspendebereitschaft treffen zu müssen - dies wäre dann neben ja und nein die dritte Option bei der Befragung.


Weitere Informationen zur Organspende

Die CDL in Koblenz-Montabaur hat auch die Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz zu ihrer Meinung über die zukünftige Regelung der Organsspende in Deutschland befragt.

Pressemitteilung vom 28.11.2011: Die "Entscheidungslösung" läuft auf eine Vergesellschaftung der Organe hinaus.

Kommentar vom 29.12.2011: Keine Zwangsbefragung zur Organspende, bevor nicht die Grundlagen geklärt sind.

Letzte Änderung: 29.12.2011