CDL-Bezirksverband Koblenz-Montabaur

Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid

Helfen statt töten, ein Plädoyer gegen die aktive Sterbehilfe

Das Aufbrechen gewohnter familiärer Strukturen führt in unsere Gesellschaft dazu, dass die Menschen zunehmend nicht mehr im Kreise ihrer Familie, sondern entweder einsam zu Hause oder anonym in Krankenhäuser versterben. Dies und die Angst vor einem qualvollen Sterben bringen immer mehr Menschen dazu, zumindest den Zeitpunkt ihres Todes durch eine Selbsttötung bestimmen zu wollen. Dieser falsche Weg wird auch von einer medienpräsenten Minderheit in Deutschland unterstützt, die diese Verzweifelungstat in eine freie und selbstbestimmte Handlung des Individuums umdeuten will, welche sogar noch von der Gesellschaft mit allen Mitteln begleitet werden sollte.

Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist, wurde sie in den Beneluxstaaten (Holland, Belgien und Luxemburg) bereits legalisiert. Als Orientierungshilfe hat die CDL daher die aktuelle Rechtslage in Deutschland dargestellt und auch einen Überblick über die Regelungen in den Niederlanden, in der Schweiz, in den übrigen europäischen Staaten sowie in den USA zusammengestellt.

So einleuchtend und human das Recht auf Sterbehilfe bei Menschen mit schweren Krankheiten ohne Aussicht auf Heilung auf den ersten Blick scheint, so gravierend wiegen auf den zweiten Blick die Bedenken:

Eine detaillierte Erörterung der CDL zeigt die Hauptargumente der Befürworter der aktiven Sterbehilfe auf und formuliert die Gegenpositionen aus der Sicht des Lebensschutzes.

Eine Umfrageserie der Deutschen Hospiz Stiftung zeigt, dass die Befürworter der aktiven Sterbehilfe in Deutschland in der deutlichen Minderheit sind, wenn die Fragestellung die Alternative der Palliativmedizin und der hospizlichen Betreuung klar aufzeigt. Eine Umfrage der Bundesärztekammer belegt, dass sich weiterhin eine große Mehrheit der Ärzte in Deutschland gegen ein Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid oder gar der aktiven Sterbehilfe ausspricht, dem trägt auch die Verankerung des Beihilfeverbots im ärztlichen Standesrecht Rechnung.

Weiterhin hat die CDL eine Sammlung lesenswerter Artikel zu aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid gesammelt.

Wie es um die Bereitschaft der Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz steht, die Beihilfe zum Suizid zukünftig unter Strafe zu stellen, kann man in unserem Meinungsbild zum assistierten Suizid nachlesen.

Der am 07.05.2010 vom rheinland-pfälzischen Justizminister Bamberger (SPD) eingebrachte, inzwischen aber abgelehnte Gesetzesentwurf 149/10, welcher die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe stellen wollte, verkehrte hingegen seine ursprüngliche Intention ins Gegenteil. Wäre dieser Entwurf Gesetz geworden, hätte die Gefahr bestanden, dass nun die organisierte Sterbebeihilfe über die Hintertür legitimiert worden wäre, wie eine Analyse der CDL zeigt.

Die Christdemokraten für das Leben setzten sich daher für eine intensive Förderung der palliativen Versorgung (medikamentative und therapeutische Linderung der Schmerzen und Beschwerden) und den Ausbau der ambulanten hospizlichen Betreuung wie auch der stationären Hospize ein, um so ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Denn eine humane Gesellschaft darf nicht den Weg der Selbsttötung vereinfachen, sondern sie muss die eigentlichen Ursachen des Todeswunsches ermitteln und Hilfe für die betroffenen Menschen anbieten. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Befürworter der Sterbehilfe zunehmend die gesetzliche Grauzone zwischen der verbotenen aktiven Sterbehilfe und der erlaubten Beihilfe zur Selbsttötung ausnutzen, indem z.B. die Tötungs-Dienstleistung von Sterbehilfeorganisationen aus dem Ausland (wie Dignitas) auch in Deutschland angeboten wird. Nun ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine klare Regelung zu schaffen, die dem im Grundgesetz garantierten Schutz des menschlichen Lebens auch hier Geltung verschafft.


Kommentare und Pressemitteilungen der CDL zu diesem Thema

CDL-Positionspapier: "Mitwirkung am Suizid und Autonomie am Lebensende - Ethische und rechtliche Grenzen" (1.400kB).

Kommentar vom 27.01.2012: Der Freitod per Sterbehilfe ist keine Selbstverwirklichung.

Kommentar vom 01.06.2011: Ärztetag in Kiel – klares Votum gegen die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung.

Pressemitteilung vom 11.05.2011: Suizid ist immer eine Verzweiflungstat und kann nicht vorbildlich sei.

Kommentar vom 27.08.2010: Sterbehilfe auch für Gesunde - eine erschreckende Vision der Exit-Vorsitzenden Saskia Frei.

Kommentar vom 23.08.2010: Der starke Anstieg der Todesfälle durch die aktive Sterbehilfe in den Niederlanden ist eine Warnung für Deutschland.

Kommentar vom 14.07.2010: Ist der Freispruch von W. Putz ein Freibrief für Selbstjustiz am Lebensende?.

Letzte Änderung: 05.07.2011