CDL Koblenz-Montabaur CDL Rheinland-Pfalz

CDL-Bezirksverband Koblenz-Montabaur

Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid

Helfen statt töten, ein Plädoyee gegen die aktive Sterbehilfe

Durch die publikumswirksamen Auftritte von Herrn Kusch und der Stellungnahme von Herrn Taupitz (Mitglied des Ethikrates), Ärzten die Beihilfe zur Selbsttötung zu gestatten, ist die Diskussion um die Sterbehilfe in Deutschland neu entflammt. Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland (noch) verboten ist, wurde sie in den Beneluxstaaten (Holland, Belgien und Luxemburg) bereits legalisiert.

Als Orientierungshilfe hat die CDL daher die aktuelle Rechtslage in Deutschland dargestellt und auch einen Überblick über die Regelungen in den anderen europäischen Staaten sowie in den USA zusammengestellt.

So einleuchtend und human das Recht auf Sterbehilfe bei Menschen mit schweren Krankheiten ohne Aussicht auf Heilung auf den ersten Blick scheint, so gravierend wiegen auf den zweiten Blick die Bedenken:

Eine detaillierte Erörterung der CDL zeigt die Hauptargumente der Befürworter der aktiven Sterbehilfe auf und formuliert die Gegenpositionen aus der Sicht des Lebensschutzes.

So zeigt die Umfrageserie der Deutschen Hospiz Stiftung, dass die Befürworter der aktiven Sterbehilfe in Deutschland in der deutlichen Minderheit sind, wenn die Fragestellung die Alternative der Palliativmedizin und der hospizlichen Betreuung klar aufzeigt. Eine Umfrage der Bundesärztekammer zeigt auf, dass sich ein große Mehrheit der Ärzte in Deutschland klar gegen ein Legalisierung von ärztlich assistiertem Suizid oder gar der aktiven Sterbehilfe ausspricht.

Weiterhin hat die CDL eine Sammlung lesenswerter Artikel zu aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid zusammengestellt.

Wie es um die Bereitschaft der Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz steht, die Beihilfe zum Suizid zukünftig unter Strafe zu stellen, kann man in unserem Meinungsbild zum assistierten Suizid nachlesen.

Der am 07.05.2010 vom rheinland-pfälzischen Justizminister (SPD) eingebrachte Gesetzesentwurf 149/10, welcher die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe stellen möchte, scheint hingegen seine ursprüngliche Intention ins Gegenteil zu verkehren. Hier besteht die Gefahr, dass nur die organisierte Sterbebeihilfe über die Hintertür legitimiert werden würde, wie die intensive Analyse der CDL zeigt.

Die CDL setzt sich daher für eine intensivere Förderung der palliative Versorgung (medikamentative und therapeutische Linderung der Schmerzen und Beschwerden) durch den Ausbau der ambulanter Hospizdienste wie auch stationärer Hospize ein, um so ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Denn eine menschliche Gesellschaft darf nicht den Weg der Selbsttötung vereinfachen, sondern sie muss Hilfe für Menschen anbieten, die keinen anderen Ausweg mehr als den Tod sehen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Befürworter der Sterbehilfe zunehmend die gesetzliche Grauzone zwischen der verbotenen aktiven Sterbehilfe und der erlaubten Beihilfe zur Selbsttötung ausnutzen. So werden Apparate entwickelt, welche von „Sterbehelfern“ präpariert werden und mit denen man sich dann selber die tödliche Giftspritze setzen kann. Aus dem Bereich des nationalen Ethikkomitees kommen Vorschläge, dass künftig Ärzte den assistierten Selbstmord als Dienstleistung anbieten sollen, damit Menschen nicht die teure Dienstleistung von Sterbehilfeorganisationen in Anspruch nehmen müssten. Nun ist der Gesetzgeber aufgefordert eine klarere Regelung zu schaffen, die dem im Grundgesetz garantierten Schutz des menschlichen Lebens auch hier Geltung verschafft. Das in Deutschland bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe muss auch auf andere europäische Staaten wie z.B. die Beneluxstaaten ausgedehnt werden.