Nachfolgend finden Sie die Aussagen der Direktkandidatinnen und -kandidaten für den Wahlkreis Südpfalz (212) und über die Verlinkung auch das Wahlergebnis für diesen Wahlergebnis bei der Bundestagswahl 2009.
Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für den Bundestagswahlkreis 212 (Südpfalz) |
Thomas Gebhart (CDU) |
Heinz Schmitt (SPD) |
Volker Wissing (FDP) |
Tobias Lindner (Grüne) |
CDL |
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| Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde | |||||
| Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz. | X | X | |||
| Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz. | |||||
| Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz. Gegen den Willen der Mutter kann man ein ungeborenes Kind nicht schützen. | |||||
| Die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn Eigenschaften wie Selbstbewusstsein, Rationalität oder Ausdrucksfähigkeit vorhanden sind. | |||||
| Eigene Anmerkungen T. Lindner: Dies ist eine hoch komplexe, teils medizinische, teils philosophisch-ethische Frage. Meiner Meinung nach gibt es keinen absolut festen und eindeutig Zeitpunkt, ab dem der Mensch ein Mensch ist. | X | ||||
| Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs | |||||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs greift nicht. Sie bedarf einer Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden. | X | ||||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. | X | X | |||
| Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine Abschaffung des §218 anzustreben. | |||||
| Eigene Anmerkungen: | |||||
| Forschung mit embryonalen Stammzellen | |||||
| Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, da hier der Mensch verzweckt und getötet wird. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft | X | X | |||
| Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen. | X | ||||
| Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden. | |||||
| Eigene Anmerkungen: | |||||
| Reproduktives Klonen | |||||
| Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. | X | X | X | ||
| Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen. | |||||
| Der wissenschaftliche Fortschritt sollte durch restriktive Regelungen, wie dem Verbot des reproduktiven Klonens, nicht unnötig behindert werden. | |||||
| Eigene Anmerkungen: | |||||
| Präimplantationsdiagnostik (PID) | |||||
| PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen. | X | X | |||
| PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht ist abzulehnen. | X | ||||
| Die Möglichkeiten der PID sollten in vollem Umfange genutzt werden, um so dem Wunsch nach einem gesunden Kind zu nahe wie möglich zu kommen. | |||||
| Eigene Anmerkungen: | |||||
| Aktive Sterbehilfe / Euthanasie | |||||
| Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben. | X | X | X | ||
| Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden. | |||||
| Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden. | |||||
| Eigene Anmerkungen T. Gebhard: Ich lehne eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Nützlichkeitserwägungen dürfen nicht über den Schutz allen menschlichen Lebens gestellt werden. Ich unterstütze nachdrücklich den Einsatz für ein Sterben in Würde wie etwa in der Hospizbewegung. Insbesondere werde ich mich für den weiteren Ausbau und die Förderung palliativmedizinischer Versorgungsangebote einsetzen. | X | ||||
| Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV) | |||||
| Die Regelung der PV sollte vor allem die Position des Arztes stärken, da er am besten über das Wohl der Patienten entscheiden kann. | |||||
| Die gesetzliche Regelung der PV ist für den Patienten gefährlich. Die PV regelt eine Situation, die der Patient bei der Abfassung nicht überblicken kann. Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt oder zumindest ergänzt werden. | X | X | |||
| Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen. | |||||
| Eigene Anmerkungen T. Gebhard:Leben und Sterben des Menschen lassen sich nicht bis in die Detailfragen hinein rechtlich regeln. Hier gelangt die Rechtsordnung an Grenzen. Die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens wird in vielen Fällen eine Vermutung bleiben müssen, da auch durch eine Patientenverfügung nicht gesichert ist, dass der Patient dann in der konkreten Situation wirklich nicht mehr lebenserhaltend behandelt werden will. Von daher hatte sich die Politik in den letzten Jahren intensiv mit der Frage auseinanderzusetzen, wie ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen werden kann. Diese Frage nach den letzten Dingen, dem Sterben des Menschen, bleibt letztendlich eine Gewissensfrage. Von daher haben sich die Parteien hier mit Festlegungen zurückgehalten. Im Bundestag haben Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen Anträge eingebracht, wie die Patientenverfügung rechtlich abgesichert werden könnte. Richtschnur für die CDU ist, dass der Lebensschutz als Aufgabe für die Rechtsordnung absolut ist und nicht in Frage gestellt werden darf. | X | ||||
| Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung | |||||
| Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben. | X | X | |||
| Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig. | |||||
| Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden. | |||||
| Eigene Anmerkung T. Lindner: Unser Grundgesetz enthält ja bereits einen Gottesbezug. Diese Formulierung ist in Deutschland breit getragen, ja nahezu unumstritten. Ich sehe keine Notwendigkeit dafür, weshalb wir zusätzlich einen Gottesbezug dann auch noch in eine europäische Verfassung aufnehmen müssten. | X | ||||