Die Zielsetzung der Christdemokraten für das Leben (CDL)
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine im Jahre 1985 gegründete Initiative in der CDU/CSU, welche sich für einen uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tode einsetzt. Denn die Würde des Menschen und sein unveräußerliches Recht auf Leben sind, wie es auch der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, unantastbar. Die Menschenwürde steht jedem Menschen unabhängig von seinem aktuellen Entwicklungsstand und seinen momentanen Fähigkeiten uneingeschränkt zu. Daher ist selbst ein Verzicht des Einzelnen auf seine eigene Menschenwürde nicht möglich und umso weniger ist es zulässig, dass die Menschwürde von der Gesellschaft eingeschränkt oder vollständig verneint wird.
Leider wird dieser universelle Lebensschutzgedanke in unserer Gesellschaft zunehmend in Frage gestellt, sei es durch die weitgehende Freigabe der Abtreibung, die Diskussion um die aktive Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid, die beginnende Euthanasiedebatte in europäischen Nachbarländern, die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sowie der Selektion von Embryonen durch die Präimplantationsdiagnostik.
Dieser Entwicklung möchte sich die CDL entgegenstellen, indem sie die negativen Auswirkungen der Einschränkung des Lebensschutzes auf jeden einzelnen und die Gesellschaft insgesamt aufzeigt und indem ethisch unbedenkliche Alternativen bekannt gemacht und weiter gefördert werden. Um dies zu erreichen, versucht die CDL zum einen auf die politisch Handelnden, d.h. die Funktionsträger in den Parteien und in den Parlamenten einzuwirken. Hier sind CDU und CSU als christlich geprägte Parteien unser Haupt- aber nicht unsere alleinigen Ansprechpartner in der Politik, da es für den Lebensschutz keine Parteigrenzen geben kann. Zum anderen versucht die CDL auch durch Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Zeitungsartikel für den Lebensschutz in der Bevölkerung zu werben. Im Grundsatzprogramm der CDL kann man mehr über unseren Ansichten und Ziele finden.
Die Themen der Christdemokraten für das Leben (CDL)
Abtreibung
Es ist mehr Hilfe für Schwangere notwendig, statt die Abtreibung weiter zu fördern.
Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid
Die Sterbehilfe ist eine inhumane Alternative für die letzte Lebensphase, statt dessen müssen Palliativmedizin und die hospizliche Betreuung als die menschlichere Sterbebegleitung gefördert werden.
Euthanasie
Statt über Euthanasie zu spekulieren, muss die Integration von Behinderten und Kranken weiter gefördert werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Über die richtige Anwendung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht muss weiter aufgeklärt werden.
Stammzellenforschung
Die Forschung mit Stammzellen muss ethisch verträglich betrieben werden.
Präimplantationsdiagnostik
Die am 07.07.2011 beschlossene eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnet die Tür zur Selektion von Menschen nach dem Grad der „zumutbaren“ Behinderung.
Therapeutisches und reproduktives Klonen
Sowohl das therapeutisches wie auch das reproduktives Klonen müssen durch ethisch unbedenkliche Alternativen ersetzt werden.
Gendiagnostik
Die Anwendung der Gendiagnostik muss eingeschränkt bleiben und die Verwendung der Ergebnisse muss kontrolliert werden.
Sterbebegleitung – Palliativmedizin und hospizliche Betreuung
Palliativmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen müssen weiter gefördert und ausgebaut werden.
Todesstrafe
Die Todesstrafe muss weltweit geächtet werden.
Organspende
Durch Organspenden können viele Leben gerettet werden, dennoch muss der Respekt auch vor einer negativen Entscheidung des potentiellen Spenders an erster Stelle stehen. Auf keinen Fall darf die stärker werdende Kritik an der Hirntoddefinition verschwiegen werden, um so die Spendenbereitschaft zu erhöhen.
Schwerpunktthema „Verbot der kommerziellen Sterbebeihilfe“
Das Bundesjustizministerium hat im Auftrag der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Verbot der gewerblichen Suizidbeihilfe erstellt. Hiermit möchte man die bezahlte Beihilfe zur Selbsttötung unterbinden. Ob dieser Entwurf sein Ziel, Menschen in kritischen Lebenssituationen vor selbstsüchtigen oder ideologisch motivierten „Helfern“ zu schützen, erfüllen kann, ist mehr als fraglich, da für Angehörige oder andere nahestehende Person die Suizidbeihilfe straffrei bleiben wird. Die Begrenzung der Strafbarkeit allein auf die gewerbliche Sterbehilfe unter Ausschluss nahestehender Personen lässt nun sogar die Vermutung zu, dass das Justizministerium die Suizidbeihilfe über die Hintertür salonfähig machen möchte und so die ursprüngliche Absicht der Regierung pervertiert. Inzwischen wird dieser Gesetzesentwurf auch von vielen Unionsabgeordneten kritisch gesehen und die ursprünglich geplante Verabschiedung im Bundestag Ende Januar 2013 wurde ausgesetzt.
Weitere Fakten zum geplanten Gesetzesentwurf und den kritischen Kommentaren hierzu sind auf einer Sonderseite zum §217 StGB zusammengestellt.
Weitere aktuelle Informationen
Die erschreckende Abtreibungsstatistik 2012.
Pressemitteilung des Bundesverbandes: Papst Benedikt – Schutzpatron für das Lebensrecht
Stellungnahme der CDL zur „Pille danach“: Die „Pille danach“ – Nur ein Verhütungsmittel?
Aufruf zur Unterzeichnung der EU-Lebensschutzinitiative „One of Us“.
Nein zur Organspende – die neue LifeCard ist da!
Interview der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr mit dem Tagesspiegel über den auf dem CDU-Bundespartei verabschiedeten Antrag zum Suizidhilfe-Paragrafen 217.
Die Weihnachtsausgabe der CDL-Mitgliederzeitung (CDL aktuell 04/2012) ist nun auch als PDF-Download verfügbar.
Ein Interview mit dem Palliativmediziner Dr. Wolfgang Schwarz zu Palliativmedizin und Sterbehilfe.
Pressemitteilung des Bundesverbandes: Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe öffnet privatisierter Form von Euthanasie Tür und Tor.
Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Organspende.
Zusammenstellung lesenswerter Artikel zur Sterbehilfe.

