In den USA gibt es in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedliche Regelungen zur Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe ist momentan (06/2010) in allen Bundesstaaten verboten. Der ärztlich assistierte Suizid ist hingegen im US-Bundesstaat Oregon seit November 1997, im Bundesstaat Washington seit November 2008 und im Bundesstaat Montana seit 2009 unter strengen Auflagen zugelassen. Da die Regelungen in beiden Bundesstaaten sehr ähnlich sind, wird im folgenden nur der „Oregon Death with Dignity Act“ näher erläutert.
Damit ein Arzt ein tödliches Medikament verschreiben darf, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Patient muss volljährig (18 Jahre) sein und seinen ständigen Wohnsitz im Bundesstaat Oregon haben.
- Zwei Ärzte müssen zu dem Schluss kommen, dass der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet und voraussichtlich nicht mehr als sechs Monate zu leben hat.
- Falls Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Patienten bestehen, muss eine psychologische Untersuchung durchgeführt werden.
- Der Patient muss seinen Todeswunsch mindestens einmal schriftlich beantragen und in Gegenwart von zwei Zeugen unterschreiben. Einer der beiden Zeugen darf kein Verwandter, Erbe oder Mitarbeiter der behandelnden ärztlichen Einrichtung sein.
- Zusätzlich sind zwei mündliche Anträge erforderlich, zwischen denen mindestens 15 Tagen liegen müssen.
- Der Patient muss über mögliche Alternativen zur Selbsttötung aufgeklärt werden.
- Der Arzt muss den Sterbewilligen anhalten, seine Familie über den Todeswunsch zu informieren.
- Sowohl der verschreibende Arzt, wie auch der Apotheker, welcher das tödliche Medikament ausgibt, müssen dies einer staatlichen Behörde melden.
Der verschreibende Arzt darf zwar während der Selbsttötung anwesend sein, das tödliche Medikament jedoch nicht selber verabreichen. Insoweit entspricht der „Oregeon Death with Dignity Act“ der in Deutschland verbotenen ärztlichen Suizidbeihilfe.
Hier finden Sie den originalen englischsprachigen Gesetzestext des Oregon Death with Dignity Acts.