Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Erwin Rüddel

Erwin Rüddel kandidiert für die CDU im Wahlkreis 197 (Neuwied). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

CDU und CSU setzen sich für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Dazu fördern wir z.B. weiter die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ und sorgen dafür, dass die Angebote der 2013 beschlossenen Vertraulichen Geburt für Frauen bundesweit bekannt werden. Damit wird der niedrigschwellige Zugang zu professioneller psychosozialer Beratung für Schwangere noch weiter verbessert. Wir achten die gesetzlichen Regelungen des §218 StGB, der als Kompromiss in einer pluralen Gesellschaft geschlossen wurde. Die gesetzlichen Regelungen der so genannten Spätabtreibung wurden 2009 verbessert. Weiterreichende Regelungen, für die sich CDU und CSU stark gemacht haben, haben leider keine parlamentarischen Mehrheiten gefunden, das haben wir zu akzeptieren.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Für CDU und CSU ist der konsequente Lebensschutz in allen Bereichen ein zentrales Thema. Abtreibung heißt für uns Tötung menschlichen Lebens. Dies kann und darf nicht relativiert werden. Die immer noch zu hohe Zahl von Abtreibungen in unserem Land ist eine schreckliche Tatsache, die wir nicht einfach so hinnehmen dürfen. Doch verbunden mit dem Appell an die werdenden Mütter, nicht abzutreiben, ist es entscheidend, dass ihnen Hilfsangebote und Alternativen aufgezeigt werden. Neben der Einführung konkreter Maßnahmen, wie der vertraulichen Geburt, kümmern sich CDU und CSU darum, für ein kinderfreundliches Klima in Deutschland zu sorgen. Eine Gesellschaft, die es sich nicht nur leistet, nicht kinderfreundlich zu sein, sondern in der Kinder in erster Linie als Belastung und Karrierehindernis wahrgenommen werden, beraubt sich selbst ihrer Zukunftschancen. Hier ist ein Umdenken gefordert, das CDU und CSU maßgeblich vorantreiben wollen.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Ich bedaure seit langem die hohe Zahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Persönlich könnte ich mir durchaus eine Prüfung der Bedürftigkeit durch die Kassen vorstellen.

„Pille danach“

Die „Pille danach" ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sind grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente und eine Verschreibungspflicht notwendig.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die Forschungsfreiheit achten wir – gleichzeitig muss die Forschung ethische Grenzen und den Lebensschutz beachten. Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Forschungen, wie die verbrauchende Embryonenforschung, lehnen wir daher ab.

Reproduktives Klonen von Menschen

Die Forschungsfreiheit achten wir – gleichzeitig muss die Forschung ethische Grenzen und den Lebensschutz beachten. Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Mit dem seit 2010 geltenden Gendiagnostikgesetz sind vorgeburtliche genetische Untersuchungen auf medizinische Zwecke beschränkt, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. CDU und CSU haben sich sehr dafür eingesetzt und durchgesetzt, dass durch das Gesetz ausdrücklich verboten wurde, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird bzw. könnte (spätmanifestierende Krankheiten). Die Untersuchung auf das Geschlecht ist ebenfalls verboten, wenn dies keinen medizinischen Hintergrund hat. Wichtig ist auch, dass wir mit dem Gendiagnostikgesetz erstmals geregelt haben, dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet – sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Umfassende Aufklärung und Beratung sind für uns wichtige Elemente für einen verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit den Fortschritten der Pränatalmedizin. Der Mensch darf nicht alles, was er kann. Forschung, wie die verbrauchende Embryonenforschung, lehnen CDU und CSU aus ethischen Gründen ab. Wir wollen auch keine generellen genetischen Untersuchungen an in-vitro-gezeugten Embryonen vor ihrer Einpflanzung. Die Präimplantationsuntersuchungen sehen wir kritisch, sie darf in Deutschland auch nur in engen Grenzen zur Vermeidung von Tod- und Fehlgeburten und schweren Erbkrankheiten durchgeführt werden.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Siehe Antwort unter Punkt „Anwendung der Präimplantationsdiagnostik“.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Mit steigender Lebenserwartung sowie medizinischem und technischem Fortschritt gewinnt die Frage einer menschenwürdigen Sterbebegleitung zunehmend an Bedeutung. CDU und CSU orientieren sich dabei am christlichen Menschenbild. Die meisten Menschen wünschen, dass das medizinisch Notwendige und Sinnvolle für sie getan wird. Deshalb stehen für die Union die Gewährleistung einer flächendeckenden, gerade auch ambulanten Palliativversorgung und Hospizdienste im Vordergrund. Sie sind ein humaner Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe, die wir ablehnen. Für die Union war es deshalb sehr wichtig, dass Hospizarbeit und Palliativmedizin gestärkt und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erweitert wurden. Aus unserer Sicht ist insbesondere ein Geschäft mit der Sterbehilfe nicht hinnehmbar. Daher habe ich im November 2016 dem Verbot der organisierten Suizidbeihilfe zugestimmt.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben (siehe auch meine Antwort zu „Beihilfe zum Suizid“).

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine höchstpersönliche Sache. Durch Zwang würde sich die Bereitschaft der Menschen, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, nicht erhöhen. Die Entscheidung berührt den Kern der Persönlichkeit. Niemand muss sich daher äußern und einen Spenderausweis ausfüllen.

Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.