Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2009 - Antworten von Dr. Tobias Lindner

Herr Lindner kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 212 (Südpfalz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Dies ist eine hoch komplexe, teils medizinische, teils philosophisch-ethische Frage. Meiner Meinung nach gibt es keinen absolut festen und eindeutig Zeitpunkt, ab dem der Mensch ein Mensch ist.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, da hier der Mensch verzweckt und getötet wird. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.

Aktive Sterbehilfe / Euthanasie

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die gesetzliche Regelung der PV ist für den Patienten gefährlich. Die PV regelt eine Situation, die der Patient bei der Abfassung nicht überblicken kann. Die Patientenverfügung sollte durch eine Vorsorgevollmacht ersetzt oder zumindest ergänzt werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Unser Grundgesetz enthält ja bereits einen Gottesbezug. Diese Formulierung ist in Deutschland breit getragen, ja nahezu unumstritten. Ich sehe keine Notwendigkeit dafür, weshalb wir zusätzlich einen Gottesbezug dann auch noch in eine europäische Verfassung aufnehmen müssten.