Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2009 - Antworten von Fritz-Rudolf Körper

Herr Körper kandidiert für die SPD im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist abzulehnen.

Aktive Sterbehilfe / Euthanasie

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben. Wir sollten jedoch nicht danach streben, die Rechtslage in Deutschland auf andere Länder zu übertragen, auch umgekehrt möchten wir keine Einmischung in unsere ethischen Grundentscheidungen.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen. Es gibt keine „Fürsorgepflicht“ des Staates, mündige Bürger gegen ihren Willen einer Zwangsbehandlung zu unterwerfen. Die Entscheidung über schwere ärztliche Eingriffe kommt allein demjenigen zu, der die Folgen am eigenen Leib zu tragen hat.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig. Die große Pluralität in Europa hat dazu geführt, dass der europäische Verfassungsvertrag keinen Gottesbezug hat. Der Gottesbezug unseres Grundgesetzes ist hingegen richtig und notwendig.