Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2009 - Antworten von Dr. Thomas Gebhart

Herr Gebhart kandidiert für die CDU im Wahlkreis 212 (Südpfalz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. EineÄnderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht ist abzulehnen.

Aktive Sterbehilfe / Euthanasie

Ich lehne eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Nützlichkeitserwägungen dürfen nicht über den Schutz allen menschlichen Lebens gestellt werden. Ich unterstütze nachdrücklich den Einsatz für ein Sterben in Würde wie etwa in der Hospizbewegung. Insbesondere werde ich mich für den weiteren Ausbau und die Förderung palliativmedizinischer Versorgungsangebote einsetzen.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Leben und Sterben des Menschen lassen sich nicht bis in die Detailfragen hinein rechtlich regeln. Hier gelangt die Rechtsordnung an Grenzen. Die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens wird in vielen Fällen eine Vermutung bleiben müssen, da auch durch eine Patientenverfügung nicht gesichert ist, dass der Patient dann in der konkreten Situation wirklich nicht mehr lebenserhaltend behandelt werden will. Von daher hatte sich die Politik in den letzten Jahren intensiv mit der Frage auseinanderzusetzen, wie ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen werden kann. Diese Frage nach den letzten Dingen, dem Sterben des Menschen, bleibt letztendlich eine Gewissensfrage. Von daher haben sich die Parteien hier mit Festlegungen zurückgehalten. Im Bundestag haben Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen Anträge eingebracht, wie die Patientenverfügung rechtlich abgesichert werden könnte. Richtschnur für die CDU ist, dass der Lebensschutz als Aufgabe für die Rechtsordnung absolut ist und nicht in Frage gestellt werden darf.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.