Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Meinungsbild der Abgeordneten zur Regelung der Organspende

Nachfolgend ist das Ergebnis einer Befragung der Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz über die zukünftige gesetzliche Regelung der Organspende und der hiermit verknüpften Definition des Hirntods als Todeskriterium zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie die Antworten der Abgeordneten. Einige Stellungnahmen wurden aufgrund ihrer Länge sinnwahrend zusammengefasst.


Abgeordnete(r)ParteiWahlkreisStellungnahme
Erwin RüddelCDU198

Noch keine Antwort eingegangen.

Sabine Bätzing-LichtenthälerSPD198

Noch keine Antwort eingegangen.

Elke HoffFDP198

Ich denke, dass es bei dieser sehr sensiblen und höchst persönlichen Erklärung zur Organspende auch in Zukunft keinen Zwang geben darf. Die FDP setzt auf die bewusste Zustimmung des Einzelnen bzw. der nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Die Entscheidung für eine Organspende setzt Vetrauen in die Transplantationsmedizin voraus. Sie muss aus eigenem Antrieb heraus getroffen werden. Vetrauen entsteht nicht durch einen Zwang zur Entscheidung. Eine Erklärungspflicht würde wesentliche Grundrechte beschränken. Jeder hat nach Artikel 2 GG das Recht, frei zu handlen. Das beinhaltet auch das Recht, zu unterlassen, was man nicht tun möchte. Zudem hat jeder die Freiheit, keine Meinung zu haben oder seine Meinung nicht zu äußern (Artikel 5 GG). Auch die Äußerungen zur Organspendebereitschaft sind von diesem Schutz erfasst. Es ist sehr fraglich, ob ein Äußerungszwang die Verhältnismäßigkeitsprüfung bestünde. Von einem Zwang zur Äußerung ist deshalb abzusehen - er wäre zudem in der Praxis staatlich nicht durchzusetzen und zu kontrollieren.

Auch eine Widerspruchslösung, nach der demjenigen Organe postmortal entnommen werden, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, greift in das negative Selbstbestimmungsrecht, nämlich in den Schutz der Freiheit, keine Entscheidung zur treffen, ein. Die damit verbundene obligatorische Beweislastumkehr zuungunstender Bürger ist zudem aus liberaler Sicht problematisch und kann in der Praxis dazu führen, dass die Transplantationen gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, wenn das Widerspruchsdokument nicht gefunden wird.

Selbstbestimmung und Patientenrecht enden nicht mit dem Tod. Aus Sicht der FDP bedarf jederr Eingriff in den Körper einer Zustimmung. Deshalb befürworte ich weiterhin die modifizierte (erweiterte) Zustimmungslösung: Entweder der Betroffene oder seine Angehörigen müssen der Organentnahme zustimmen.

Überdies, um auf die abschließende Frage einzugehen, bin ich der Meinung, man sollte an der von der Bundesärztekammer vertretenen Hirntoddefintion festhalten: "Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten." Vor dem Hintergrund der Organspende-Problematik gibt meines Erachtens auch für den Fall der Hirntoderklärung, dass der Betroffene zu seinen Lebzeiten oder danach die Angehörigen einer Organentnahme zustimmen müssen.
Mechthild HeilCDU199

Das neue Transplantationsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Es setzt sich aktuell mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmter menschlicher Organe auseinander. Es umfasst des Weiteren auch die Verbesserung von organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen in Krankenhäusern, um Patienten umfassend zu beraten. Dafür soll in Zukunft ein Transplantationsbeauftragter sorgen.

Mir persönlich ist das Thema Organspende sehr wichtig. Ich selbst bin Mitglied im Hospiz in meinem Heimatort Andernach, und besitze einen Organspendeausweis. Die Entscheidung zur Spende der Organe nach dem Ableben beinhaltet für mich, dass man sich seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen bewusst ist und verantwortlich mit dem Leben anderer umgeht. Mit dem Besitz eines Organspendeausweises kann man Leben retten!

Dennoch bin ich gegen einen Zwang, seine Zustimmung zur Spende zu geben. Jeder Bürger muss sich mit dem Thema auseinandersetzen und mit sich selbst ins Reine kommen, bevor er sich für einen Spenderpass entscheidet. In diesem Zuge finde ich es aber durchaus richtig, dass Volker Kauder, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vorschlägt jeden Bürger einmal im Leben zur Organspende zu befragen. Oftmals wird man mit der Möglichkeit der Organspende nicht konfrontiert und leitet deshalb keine weiteren Schritte, ein sich einen Spenderausweis ausstellen zu lassen. Der Staat würde also mit seiner Befragung den Denkanstoß geben, den es benötigt sich damit auseinanderzusetzen. Die Entscheidung dafür oder dagegen kann dann nur eine persönliche sein, weil sich sogar Experten uneinig sind, ob die Diagnose "Hirntod" und "Tod" gleichzusetzen sind.

Es ist meiner Meinung nach wichtig, die nötige Aufklärung über dieses Thema zu bieten, damit der Bürger sich damit auseinandersetzen kann und eine nötige Entscheidung fällen kann.
Andrea NahlesSPD199 Ich begrüße die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr geplante Erklärungspflicht zur Organspende und halte die Entscheidungslösung für völlig richtig. Aus Studien ist bekannt, dass sich sehr viele Menschen für die Organspende bereit erklären würden. Sie tun dies aber nicht, weil sie nie mit der Entscheidungsnotwendigkeit konfrontiert werden. Ich glaube: Wenn man auf dem Personalausweis oder dem Führerschein dokumentiert, ob man Spender ist oder nicht, oder die Entscheidung aufschieben könnte, würden sich die meisten Bürger als Spender "outen".
Dr. Michael FuchsCDU200

Jeder kann von heute auf morgen durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung in die Situation geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. Derzeit warten rund 12.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Gleichzeitig sterben durchschnittlich 21 Menschen pro Woche, weil für sie jede Hilfe zu spät kommt. Daher werbe ich offen für die Organspende. Ich selbst besitze einen Spenderausweis.

Ich persönlich präferiere die Entscheidungslösung, nach der die Menschen mindestens einmal im Leben gefragt werden, ob sie nach dem Hirntod Organe spenden wollen oder nicht. In meinen Augen ist die Organspende ein Akt der Nächstenliebe, dennoch sollte jeder Mensch selbst entscheiden, ob er zu einer solchen Spende bereit ist oder nicht.
Josef Philip WinklerGrüne200

Der Bedarf an Spenderorganen ist höher als deren Verfügbarkeit. Viele Betroffene müssen jahrelang auf ein geeignetes Organ warten. Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig und wichtig, über Maßnahmen zur Verbesserung dieser Lage zu diskutieren. Die Erlaubnis zur Entnahme von Spenderorganen nach dem Tod ist ein äußerst sensibles Thema, da es hier um eine weitreichende und sehr persönliche Entscheidung geht. Diese muss Jede und Jeder völlig frei und selbstbestimmt treffen können. Einen wie auch immer gearteten Zwang, diese Entscheidung treffen zu müssen, halte ich für falsch. Der richtige Weg wäre, die Menschen über Chancen sowie Risiken einer Organspende aufzuklären, Ängste zu nehmen und für eine Entscheidung zu werben.

Unabhängig davon ist es dringend nötig, die Rahmenbedingungen für Organspenden zu verbessern. Denn teilweise scheitern diese schon daran, daß potenzielle Spender schlichtweg nicht gemeldet werden. In erster Linie brauchen wir also eine Konkretisierung der Meldepflicht im Transplantationsgesetz und bessere Strukturen an Kliniken, beispielsweise durch verpflichtende Transplantationsbeauftragte.
Peter BleserCDU201 Die Spende von Organen ist für mich eine reine Gewissensentscheidung, die auch nicht von Familienangehörigen getroffen werden darf. Deshalb spreche ich mich für die enge Zustimmungslösung aus. Auch nach Feststellung des Hirntods, also wenn ein Mensch nicht mehr ohne künstliche Mittel am Leben erhalten werden kann, sollte die Organspende nur mit vorheriger Zustimmung möglich sein. Die Diagnose Hirntod ist meines Wissens die naturwissenschaftlich-medizinisch sicherste überhaupt, denn bis heute konnte nach sachgerechter Feststellung des Hirntodes kein Überleben beobachtet werden.
Fritz-Rudolf KörperSPD202

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Patrick SchniederCDU203

Jeder kann für seine Mitmenschen neue Lebens- und Heilungschancen schaffen mit der Bereitschaft zur Organspende. Damit wird das Ende der eigenen Existenz zum Neuanfang für andere. Als ein Zeichen der Solidarität ist die Organspende auch ganz im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Wir geben etwas für den anderen. Damit machen Entscheidungen für Organspenden unsere Gesellschaft auch ein Stück menschlicher und wärmer. Organspenden zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht nur genommen, sondern auch gegeben wird.

Seit einiger Zeit gibt es eine Diskussion, wie wir zu mehr Spenderorganen kommen können. Wie Sie wissen, praktizieren wir zurzeit die sogenannte Einverständnislösung. Sie beruht auf dem Gedanken, dass der Spender vor einer Organentnahme stets sein Einverständnis abgegeben haben muss. An diesem Grundgedanken muss festgehalten werden, gleichzeitig muss er aber auch weiterentwickelt werden.

Manche denken bei uns sogar an die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Sie wird auch in einigen europäischen Ländern praktiziert. Ich lehne diesen Weg ab. Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst zu einer Organspende zwingen, von der sich diese nur durch Widerspruch lösen können. Der Staat darf in dieser hochsensiblen und höchst persönlichen Frage niemanden zwingen oder drängen.

Der Staat kann aber den Bürger sehr wohl zu einer Entscheidung für oder gegen Organspende auffordern. Das ist ein großer Unterschied zur Widerspruchslösung. Diese Entscheidungslösung sieht vor, dass jeder Mensch einmal in seinem Leben, möglichst in jungen Jahren, mit der Frage der Organspende konfrontiert wird. Der Staat bittet den Bürger Stellung zu beziehen. Das kann beim Erwerb des Führerscheins geschehen oder auch bei der Ausstellung von Pass oder Personalausweis. Über die Einzelheiten kann und muss man noch reden. Zentral ist für mich: Die Entscheidung muss freiwillig bleiben.

Wenn nicht entschieden wird, müssen die Angehörigen entscheiden. Es ist für Angehörige, die sich ohnehin in einer an sich schon belastenden Situation befinden, mitunter sehr schwierig herauszufinden, was wohl der Wille des Verstorbenen gewesen wäre.

Wichtig ist, dass die Bürger noch besser und breiter über Organspenden informiert werden. Organisationen wie "Pro Organspende" leisten hier schon Großartiges. Um die Zahl der Organspenden zu steigern, sollten wir auch versuchen, die Ärzte stärker als bisher in die Aufklärung mit einzubeziehen.

Im Parlament wird es darum gehen, das Transplantationsgesetz zu ergänzen. Dieser Gesetzgebungsbereich ist sicherlich eine Gewissensentscheidung für jeden Abgeordneten. Ich würde mir aber wünschen, dass wir Parlamentarier zu einer möglichst einhelligen Position kommen. Es wird daher auch Gespräche mit den anderen Fraktionen geben. Eine solche möglichst einstimmige Entscheidung würde auch helfen, den Ängsten der Menschen zu begegnen.

Nun noch kurz zur Hirntoddefinition. Ich stelle die Hirntoddefinition der Bundesärztekammer nicht in Frage.
Dr. Edmund GeisenFDP203 Meine Position zur Organspende ist die Einführung der Widerspruchslösung. Mit der Thematik der Definition "Hirntod" habe ich mich noch nicht im Detail beschäftigt.
Bernhard KasterCDU204

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Manfred NinkSPD204

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Katrin WernerLinke204

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Joachim HörsterCDU205

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Ute GranoldCDU206 Frau Granold tendiert zu einer Beibehaltung der geltenden erweiterten Zustimmungsregelung.
Michael HartmannSPD206

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Rainer BrüderleFDP206

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Tabea RößnerGrüne206

Das Thema Organspende wird seit Anfang dieses Jahres in der breiten Öffentlichkeit und auch im Parlament sehr intensiv diskutiert. Angesichts von 12.000 schwerkranken Menschen, die alljährlich auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, steht außer Zweifel, dass auch der Gesetzgeber aufgerufen ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organspende und –übertragung weitestmöglich zu optimieren.

Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei derzeit insbesondere der Vorschlag für eine so genannte „Entscheidungslösung“, für die insbesondere Frank-Walter Steinmeier, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, plädieren. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal in ihrem Leben dazu bewegt werden, sich zur Organspende zu erklären.

Dazu sind zurzeit jedoch noch viele Fragen offen, auch in der grünen Bundestagsfraktion, die natürlich ebenfalls über diese Frage diskutiert. Die Vorsitzenden sowie einzelne FachpolitikerInnen aller Fraktionen haben am 24.11.2011 darauf verständigt, einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ich darf daraus zitieren: „Es ist das gemeinsame Ziel, die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Dazu sollen die Information über das und die Konfrontation mit dem Thema regelmäßiger und strukturierter als bisher erfolgen. Dabei soll die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende regelmäßig, etwa mit dem Versand der Versichertenkarte, und mit einer höheren Verbindlichkeit abgefragt werden, mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben.“ (PM vom 24.11.2011)

Ich persönlich begrüße es sehr, dass man sich darauf verständigt hat, dass die Organspendeerklärung auch in Zukunft strikt freiwillig bleiben soll und nicht erzwungen werden darf! Bei der Organspendeerklärung handelt es sich aus meiner Sicht um eine höchstpersönliche und sehr intime Frage, in der keinerlei rechtlicher wie moralischer Druck ausgeübt werden darf. Es wird nun sehr auf die konkrete Umsetzung ankommen. Daran wird nun intensiv gearbeitet.

Neben der Frage der Organspende-Erklärung wird derzeit auch über die Verbesserung der Strukturen und Organisation der Organspende in Deutschland diskutiert. Dies geschieht eher im „Windschatten“ der o.g. Diskussion, ist aber aus meiner Sicht nicht minder bedeutsam. Vor allem muss die Organisation in den Krankenhäusern verbessert werden. Etwa die Hälfte aller Kliniken meldet hirntote PatientInnen nicht, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben ist. Ändert sich das nicht, hilft auch eine Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung nicht. Auch internationale Erfahrungen zeigen, dass man durch den Einsatz von Transplantationsbeauftragten die Abläufe in den Kliniken wesentlich verbessern und so einige Probleme in den Griff bekommen kann. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/7376) sieht auf dieser strukturellen Ebene einige Verbesserungen vor, die aus unserer Sicht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung gehen.

Nicht zuletzt muss die Aufklärung über die Organspende verstärkt werden. Viele Menschen wissen nicht, was Hirntod bedeutet oder wie eine Organentnahme abläuft. Mir ist aber wichtig, dass diese Aufklärung ergebnisoffen ist. Kein Mensch darf den Eindruck gewinnen, dass nur die Entscheidung für die Organspende die moralisch einzig richtige ist. Auch ein Nein ist vorbehaltlos zu akzeptieren.

(Stellungnahme der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen)
Klaus HagemannSPD207

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Manuel HöferlinFDP207

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Dr. Maria BöhmerCDU208

Gerade als ehemalige Schirmfrau des Bundesverbandes Niere e.V. liegt mir das Thema Organspende sehr am Herzen. Es ist eine traurige Wahrheit, dass in Deutschland viele Patientinnen und Patienten lange auf eine Transplantation warten müssen, da zu wenige Spenderorgane zur Verfügung stehen. Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, werden deshalb große Anstrengungen unternommen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es in Deutschland mehr Organspenden geben könnte, wenn die Entnahmekrankenhäuser ihre Meldetätigkeit verbessern und noch häufiger das Gespräch mit den Angehörigen suchen würden.

In der Gesellschaft gibt es eine hohe Zustimmung zur Organspende. Andererseits enttäuscht die Zahl derer, die tatsächlich einen Organspendeausweis besitzen. Diese Diskrepanz gilt es zu überwinden. Vor allem durch beständige und behutsame Aufklärung und Bewusstmachung, damit Ängste abgebaut werden und die Organspende von den Menschen in Deutschland als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.

Ein zentrales Anliegen des Bundesverbandes Niere e.V. ist darüber hinaus die Eintragung der individuellen Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren bundesweite Einführung gerade vorbereitet wird. Aus unserer Sicht wäre dies eine wirksame Maßnahme, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Auch die Krankenkassen sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung befördern intensiv die Abgabe einer elektronischen Organspendeerklärung. Die Organspendererklärung in der derzeitigen Form, also der so genannte Organspendeausweis, wird von deutlich weniger als 10 Prozent der Bevölkerung angenommen. Die elektronische Gesundheitskarte jedoch verbindet über 70 Millionen Versicherte mit rund 270.000 Ärzten, 77.000 Zahnärzten, 2000 Krankenhäusern, 22.000 Apotheken und über 300 Krankenkassen. Sie wird in der Regel immer mit sich geführt und ist somit insbesondere im Notfall verfügbar. Und somit auch, wenn abgegeben, die Erklärung zur Organspende.

Letztendlich ist es entscheidend, dass das Transplantationsgesetz entsprechend umgesetzt wird und von allen Beteiligten gelebt wird. Dazu ist eine entsprechende organisatorische Ausgestaltung notwendig. Vor diesem Hintergrund halte ich die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung für angeraten.
Doris BarnettSPD208

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Kathrin Senger-SchäferLinke208

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Norbert SchindlerCDU209

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Gustav HerzogSPD210

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Alexander UlrichLinke210

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Anita SchäferCDU211

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Dr. Thomas GebhartCDU212

Organspenden retten Leben und sind Ausdruck von Verantwortung für die Mitmenschen. Mit dem Transplantationsgesetz wollen wir die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Organtransplantation in Deutschland verbessern. Ein hoher Anteil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden, allerdings halten nur wenige Menschen ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie nahestehenden Menschen mit. Es stehen drei Formen der Neuregelung zur Verfügung, die nun in den nächsten Wochen diskutiert werden: Die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungspflicht, die Widerspruchslösung und die Erklärungslösung.

Für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung spricht, dass jeder Mensch freiwillig und mit großer Sicherheit auch aus Überzeugung sich zu einer Organspende bekennt. Jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass mit dieser Lösung die Zahl der spendenbereite Bürger nicht ausreicht, um den Bedarf an Spendenorganen zu decken.

Im Gegensatz zur erweiterten Zustimmungslösung steht die Widerspruchslösung. Hierbei gilt jeder Bürger, der kein Widerspruch eingelegt hat, automatisch als Organspender. Die Widerspruchslösung würde die Menschen in gewisser Weise dazu zwingen, sich intensiv mit dem Thema der Organspende zu befassen. Dies ist jedoch meines Erachtens unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat sich in den letzten Tagen für die Kompromisslösung, nämlich die Entscheidungslösung, ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Damit erhält jeder Bürger die Möglichkeit, seine Bereitschaft für oder gegen eine Organspende zu erklären. Allerdings gilt auch hier, dass dieser Entschluss nicht erzwungen werden darf.

Vor diesem Hintergrund werden nun die parlamentarischen Beratungen zu diesem Thema geführt. Seien Sie versichert, dass ich mir die Entscheidung in dieser Frage nicht leicht mache und mein Stimmverhalten in dieser Frage unter Abwägung sämtlicher Argumente gewissenhaft treffen werde.
Dr. Volker WissingFDP212

Die Organspende muss eine freie Gewissensentscheidung jedes Einzelnen sein. Es kann und darf keinen Anspruch eines Menschen auf den Körper, eines anderen geben. Gleichwohl darf man aber auch nicht die Augen verschließen, vor dem großen Leid der Patientinnen und Patienten die auf ein Spenderorgan angewiesen sind und verzweifelt darauf angewiesen sind. Ich halte es daher für durchaus legitim, von jedem Einzelnen zu verlangen, dass er sich mit der Situation auseinandersetzt und sich auch dem Leid der Kranken stellt. Trotzdem muss jeder frei sein in seiner Entscheidung für oder gegen eine Organspende.

Eine Widerspruchslösung halte ich für problematisch, da diese eine Umkehrung des eigentlichen Sachverhaltes darstellt. Sie suggeriert, dass im Zweifelsfall die Allgemeinheit einen Anspruch auf den Körper des Einzelnen hat. Auch wenn es in der Praxis tatsächlich so sein mag, das viele Menschen sich mit der Problematik der Organspende nicht beschäftigt haben und nur aus diesem Grund einer Organspende nicht zugestimmt haben. Trotzdem müssen auch die Menschen geschützt werden, die aus welchen Gründen auch immer, eine Organspende für sich ablehnen. Dieser Schutz wäre im Falle einer Widerspruchslösung aber nicht gewahrt.

In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des tiefen Eingriffs den eine Organspende in die persönlichen Rechte darstellt, muss der Staat hier sehr vorsichtig und sensibel vorgehen. Die Entscheidung über eine Organspende ist eine Gewissensentscheidungen und es ist ein Kernelement eines demokratischen Rechtsstaates, dass solche von jedem Einzelnen individuell getroffen werden können.
Tobias LindnerGrüne212

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Letzte Änderung: 02.11.2011