Bioethisches Kolloquium am 06.10.2010: Der Streit um die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland
Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen
hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.
Mit dem Erkenntnisfortschritt in den Bereichen von Biomedizin und Biotechnik wachsen jedoch auch die Möglichkeiten, menschliches Leben zu Forschungszwecken zu verwenden. Im Namen einer „Ethik des Heilens“ werden entsprechende Forderungen erhoben. Durchgesetzt hat sich diese Position etwa, als 2008 eine Mehrheit im Deutschen Bundestag den im Stammzellgesetz (StZG) ursprünglich festgesetzten Stichtag zum verschob. Die unterlegene Minderheit warnte davor, dass dieser Beschluss den Embryonenschutz und den Schutz des menschlichen Lebens insgesamt relativiert: „Wenn der Bedarf einmal der Grund für die Verschiebung ist, kann er es auch ein zweites und drittes Mal sein und dann sind wir auf einer schiefen Ebene“ (Maria Böhmer, MdB).
Die damaligen Kritiker und Mahner fühlen sich heute bestätigt durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik (PID), also zur genetischen Untersuchung von im Reagenzglas gezeugten Embryonen im Rahmen einer medizinischen Therapie zur assistierten Schwangerschaft (künstliche Befruchtung). Bisher war es herrschende Meinung, dass das Embryonenschutzgesetz die PID verbiete. Nun aber hat der BGH es für vertretbar erklärt, in bestimmten Fällen Embryonen vor Einpflanzung in die Gebärmutter auf Gendefekte und Erbkrankheiten zu untersuchen und zu selektieren. Diese Entscheidung führt zu einer neuen politischen und gesellschaftlichen Debatte über die PID und den rechtlichen Status des Embryos. Bereits im Herbst dieses Jahres werden erste politische Vorschläge zur weiteren gesetzlichen Stärkung bzw. Lockerung des Embryonenschutzes erwartet. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen sollen in dem Kolloquium einer eingehenden ethischen, medizinischen und juristischen Betrachtung durch anerkannte Experten unterzogen werden.
Das Kolloquium soll deutlich machen, warum der rechtliche Status des Embryos zu einer Schicksalsfrage für die Humanität unserer Gesellschaft in der Gegenwart und Zukunft werden kann. Es richtet sich ebenso an ein Fachpublikum wie an die interessierte Öffentlichkeit.
- 10:30 Uhr: Begrüßung, Dr. Arnd Küppers
- 10:45 Uhr: Der verfassungsrechtliche Status des Embryos, Prof. Dr. Christian Hillgruber
- 11:30 Uhr: Der moralische Status des Embryos, Prof. Dr. Walter Schweidler
- 12:15 Uhr: Mittagspause mit Imbiss
- 13:15 Uhr: Die embryonale Frühentwicklung aus medizinischer Sicht, Prof. Dr. Josef Wisser
- 14:00 Uhr: Ethische und rechtliche „Grauzonen“ des Embryonenschutzes, Prof. Dr. Axel Bauer
- 14:45 Uhr: Abschlusspodium, Prof. Dr. Axel Bauer, Hubert Hüppe, Julia Klöckner (angefragt), Prof. Dr. Peter Schallenberg, Prof. Dr. Manfred Spieker
- 16:15 Uhr: Schlusswort, Prof. Dr. Peter Schallenberg
Das Symposium findet im Kurfürstlichen Schloss von Mainz (Leibnizsaal) statt. Adresse: Große Bleiche, 55116 Mainz (neben dem
Landtag, direkt am Rheinufer). Im Tagungsbeitrag von 20€ ist der Mittagsimbiss inbegriffen.
Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle
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