Podiumsdiskussion von CDL und CDU in Koblenz zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Am 23.04.2009 fand vor fast 50 Zuhörern in Koblenz-Kesselheim eine Podiumsdiskussion der Christdemokraten für das Leben (CDL) aus Koblenz und des CDU-Ortsverbandes Koblenz-Kesselheim zu den Themen Patientenverfügung und medizinische Vorsorgevollmacht statt. Beide Dokumente sollen helfen, dass die eigenen Wünsche für ein würdiges Sterben von anderen umgesetzt werden, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Bei der Patientenverfügung legt man seine Vorstellungen im voraus fest, bei der Vorsorgevollmacht hingegen beauftragt man eine vertraute Person, stellvertretend alle notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Nach einer kurzen Einführung durch Martin Raffauf, Vorsitzender der CDU-Kesselheim, übernahm Stefan Grieser-Schmitz, Vorsitzender der CDL-Koblenz, die Moderation des Abends.
Zu Beginn legte Johannes Quednow, Jurist und Geschäftsführer der Bezirksärztekammer in Koblenz, den Unterschied zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht dar. Dabei löste besonders die Tatsache, dass die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich auch gegenüber den engsten Angehörigen gilt, Erstaunen bei den Zuhörern aus. Danach ist es dem Arzt nicht gestattet, ohne Einwilligung des Patienten mit Ehepartner oder Kindern über die Krankheit zu sprechen oder medizinische Maßnahmen abzustimmen. Es empfiehlt sich deshalb die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Abschließend erläuterte Herr Quednow die drei aktuellen Gesetzesentwürfe zur Regelung der Patientenverfügung, die zur Zeit im Bundestag diskutiert werden.
Christdemokraten für das Leben in Koblenz-Montabaur
Stefan Grieser-Schmitz