Ein PID-Verbot gehört auf die Tagesordnung des Bundestages
Auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Potsdam hat sich Kanzlerin Merkel mit erfreulicher Deutlichkeit für ein Verbot der Präimplantationstechnik (PID) ausgesprochen. Die Christdemokraten für das Leben begrüßen dies ausdrücklich. Kanzlerin Merkel hat vollkommen
recht, wenn sie sagt, sie halte es für unmöglich, eine Abgrenzung zwischen einer schwerwiegenden genetischen Krankheit und einem nicht
ganz so schwerwiegenden Defekt zu finden. Die geltende Rechtslage sei ungenügend.
Der Chef der nordrhein-westfälischen Landesgruppe im Bundestag, Peter Hintze, tritt dagegen vehement gegen ein Verbot auf. Die Tests seien eine Hilfe, um Eltern das Ja zum Kind zu erleichtern. „Ein gegen eine Frau gerichteter Implantationszwang einer schwer belasteten
befruchteten Eizelle ist mit unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar“, betonte Hintze gegenüber dem „Spiegel“. Er plädierte dafür,
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu akzeptieren. Dieser hatte entschieden, dass es nicht strafbar ist, Embryonen in vitro auf Qualität hin zu untersuchen und sie bei entsprechender Krankheitsdiagnose auch zu vernichten. Peter Hintze stellt sich damit als Vorsitzender der CDU-Landesgruppe NRW bewusst außerhalb des Grundsatzprogramms der CDU von 2007 und auf einen ethisch sehr fragwürdigen Standpunkt. Er vertritt damit eine sehr persönliche Auslegung der Verfassung, die ihrerseits und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht schützt.
Die CDL wendet sich entschieden gegen die Argumentation, die Zulassung der PID würde den Eltern ein Ja zum Kind erleichtern. Sie stellt diese vielmehr im Gegenteil vor neue, äußerst schwere Gewissensentscheidungen. Eltern würden durch Zulassung der PID unter wachsenden gesellschaftlichen Druck geraten, Kinder mit Defekten oder Behinderungen nicht auf die Welt kommen zu lassen. Sie fördert sogar
die Tendenz, bei Risiko Nachwuchs nur noch PID-kontrolliert künstlich „herzustellen“, wie in anderen Ländern bereits zu beobachten ist. PID
ist damit pure Diskriminierung von Behinderten und Selektion von lebenswerten und „lebensunwerten“ Embryonen. Sie untergräbt das
uneingeschränkte Recht auf Leben für jeden Menschen, unabhängig von Gesundheit und Lebensphase. Sie ist daher auch mit dem christlichen
Menschenbild unvereinbar.
Wenn die PID in Deutschland wieder verboten wird, dann ist dies jeder Frau und jedem Mann vor einer langwierigen, anstrengenden und
kostspieligen Prozedur einer künstlichen Befruchtung bekannt. Wenn sie sich trotz oder wegen erblicher Risiken für eine künstliche Befruchtung entscheiden, so tragen sie das gleiche Risiko wie bei einer natürlichen Zeugung.
Es ist ein sehr positives Signal, dass sich die CDU-Vorsitzende jetzt
klar für ein neuerliches, eindeutiges Verbot der PID in Deutschland
einsetzen will. Nun ist das Parlament gefordert.
Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster