Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) muss beim Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung dringend nachbessern. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfassende Stellungnahme der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Nach dem Referentenentwurf soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden. Die geschäftsmäßige, also auf organisierte und Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe, bleibt straflos. Beide Angebote zur Suizidbeihilfe nehmen in gleicher Weise Einfluss auf die freiverantwortliche Entscheidung des vermeintlich Lebensmüden: Es besteht die Gefahr, dass die Suizidbeihilfe ein alltägliches Angebot wird oder, da immer leicht verfügbar, Druck auf Betroffene ausgeübt wird. Dies macht staatliches Eingreifen notwendig.
In der Stellungnahme unterstreichen die Patientenschützer, dass das Grundgesetz jedem das Recht über den eigenen Körper und damit die Entscheidung über den eigenen Suizid garantiert. Jedoch ist die Suizidbeihilfe keine normale Therapieoption. Es braucht Rechtsklarheit. Das Verbot der gewerblichen Suizidbeihilfe kann das nicht leisten. Das zeigt das Beispiel der Schweiz. Dort gibt es bereits das jetzt in Deutschland beabsichtigte Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe. Obwohl bis zu 8.000 Euro von den Sterbewilligen verlangt werden, sind den Schweizer Staatsanwälten die Hände gebunden, da die Vorstandmitglieder keine aktiven Suizidhelfer sind.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss wissen, dass die organisierte Suizidhilfe ein Lebensrisiko ist. Wenn auch Depressionen und die Angst vor demenziellen Erkrankungen begleitete Selbsttötung möglich machen, ist eine Gesellschaft auf dem Irrweg. Es kommt nicht darauf an, Einzelfälle unter Strafe zu stellen, sondern das konzeptionelle Vorgehen von Sterbehilfeorganisationen zu verhindern.
Es wäre ein fatales Signal, durch ein falsch gemachtes Gesetz den Suizidhelfern auch noch Freiräume zu schaffen, weil das strafrechtliche Verbot nicht wirkt. Entweder ein gutes oder gar kein Gesetz.
Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutsche Hospiz Stiftung, 04.06.2012.