Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017

Am 24.09.2017 wird wieder ein neuer Bundestag gewählt. Da im Parlament über Lebensschutzthemen meist ohne Fraktionszwang abgestimmt wird, kommt es besonders darauf an, dass im neuen Bundestag viele Abgeordnete sitzen, welche den Schutz des menschlichen Lebens unterstützen. Um mehr über die Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu diesem Thema zu erfahren, hat "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz" einen Fragebogen zu den wichtigsten Lebensschutzthemen erstellt und diesen an die Direktkandidatinnen und -kandidaten in Rheinland-Pfalz versandt. Die Antworten aus den einzelnen rheinland-pfälzischen Wahlkreisen werden nach Eingang hier veröffentlicht. Die Wahlprüfsteine können auch als PDF-Version heruntergeladen werden.

Thema 1: Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Thema 2: Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig. Sie ist nur dann legal, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung begründet ist (kriminologische Indikation) oder eine Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren besteht (medizinische Indikation). Erfolgt eine Abtreibung bis zur zwölften Woche und lässt sich die Schwangere vorher in einer zugelassenen Beratungsstelle beraten, verzichtet der Staat auf eine Strafverfolgung (Beratungsregelung).

Thema 3: Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

In Deutschland werden die Kosten für eine Abtreibung nach der kriminologischen und der medizinischen Indikation von den Krankenkassen übernommen. Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregelung übernehmen die Bundesländer die Kosten, wenn eine Bedürftigkeit vorliegt. Die Übernahmequote liegt momentan in Rheinland-Pfalz bei über 90 % der Abtreibungen, es findet keine detaillierte Prüfung der Bedürftigkeit statt.

Thema 4: „Pille danach“

Die „Pille danach“ ist ein hochkonzentriertes Hormonpräparat, welches als Notfallverhütungsmittel eingesetzt wird. Es verhindert die Einnistung der befruchteten Eizelle, ungeklärt ist, ob es auch abtreibende Wirkung haben kann. Es kann rezeptfrei in Apotheken gekauft werden.

Thema 5: Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

In Deutschland ist die Forschung an embryonalen Stammzellen nur dann zulässig, wenn diese vor dem 01.05.2007 gewonnen wurden (Stichtagsregelung). Dieser neue Stichtag wurde vom Bundestag im Frühjahr 2008 festgelegt, zuvor galt der 01.01.2002 als Grenze.

Thema 6: Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen strebt die Duplizierung eines Lebewesens an (z.B. Klonschaf „Dolly“). In Deutschland ist das reproduktive Klonen von Menschen verboten.

Thema 7: Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Untersuchung der genetischen Eigenschaften eines Embryos, welcher außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt wurde. Hierbei werden dem mehrere Tage alten Embryo, meist wenn er noch im Acht-Zell-Stadium ist, eine oder zwei Zellen entnommen und genetisch untersucht. Je nach Ergebnis der Untersuchungen kann dann von den Eltern entschieden werden, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht.

Thema 8: Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Seit August 2012 wird auch in Deutschland Frauen mit einer Risikoschwangerschaft die Möglichkeit angeboten, einen vorgeburtlichen Bluttest auf Chromosomenanomalien, d.h. zu erwartende Missbildungen des Kindes, durchzuführen. Bei diesem Test werden Fragmente der DNA des Embryos aus dem Blut der Mutter extrahiert und in einem zentralen Labor untersucht. Der Test findet normalerweise in der neunten bis elften Schwangerschaftswoche statt. Die Kosten für pränatale Bluttests werden bisher nur von einigen Krankenkassen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen, da der Test zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zählt. Bei Erkennung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) kommt es in über 90 % der Fälle zu einer Abtreibung des Kindes.

Thema 9: Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung (PV) ist eine Vorausverfügung, d.h. aus der aktuellen Lebenssituation heraus werden Festlegungen für einen zukünftigen Krankheitszustand getroffen, bei dem man z.B. aufgrund einer Bewusstlosigkeit keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Dies betrifft sowohl die Behandlungsmethoden wie auch den Abbruch einer weiteren Therapie. Seit Juni 2009 ist die Verbindlichkeit der PV gesetzlich geregelt.

Thema 10: Beihilfe zum Suizid

Seit dem November 2016 ist die Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) in Deutschland nur dann straffrei, wenn das Opfer letztlich seinen Tod selber herbeiführt und der Suizidhelfer nicht geschäftsmäßig handelt. Im Gegensatz zur aktiven Sterbehilfe liegt die Tatherrschaft beim Getöteten.

Thema 11: Aktive Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den Motiven des Täters in Deutschland strafbar.

Thema 12: Organentnahme von toten Spendern

Im Mai 2012 wurde vom Deutschen Bundestag die Organspende neu geregelt. Eine Organspende ist in Deutschland möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organ- und Gewebespende zugestimmt hat– beispielsweise auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung (Entscheidungslösung). Liegt keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende vor, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person gefragt und dies zur Entscheidungsfindung herangezogen. Als Todeskriterium wird weiterhin der Hirntod akzeptiert.

Thema 13: Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft, d.h. die Austragung des eigenen Kindes durch eine Fremde, ist in Deutschland verboten.