Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Sebastian Schäfer kandidiert für die FDP im Wahlkreis 210 (Pirmasens). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens ist meiner Meinung nach eine persönliche Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher lediglich auf die Menschenwürde des Embryos ab Nidation festgelegt. Die Begründung:“ mit den von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten“ zeigt, dass diese Frage nur sehr schwer allgemeingültig beantwortet werden kann, da es sich hier wie oben bereits erwähnt um eine außert persönliche und aber auch ethische Entscheidung handelt.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Bei der Finanzierung der Abtreibung sollte die persönliche Situation der Betroffenen ausschlaggebend sein, hierzu könnten die finanzielle Situation aber auch der Grund der Abtreibung ausschlaggebend sein.
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen. Ihre Anwendung sollte in Deutschland verboten werden.
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt, weswegen ich keinen Handlungsbedarf seitens der Politik sehe. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zur Freiheit jedes Einzelnen. Das bedeutet jeder muss über medizinische Maßnahmen selbst entscheiden können, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. Durch die Patientenverfügung kann der Betroffene seine Wünsche gegenüber dem Bevollmächtigten äußern.
Die kommerzielle Suizidbeihilfe muss weiterhin unter Strafe stehen. Die Frage des Suizids ist eine äußerst sensible Frage und hat in der Selbstbestimmung des Menschen sicherlich eine zentrale Rolle.
Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
Die Förderung der Organspendebereitschaft ist wünschenswert, aber die beschlossene Zwangsbefragung durch die Krankenkasse ist unzulässiger Druck auf die Bürger und sollte wieder abgeschafft werden. Es ist sicherlich wichtig, die Menschen über das Thema Organspende zu informieren, da hierdurch andere Leben gerettet werden können. Dies darf allerdings nicht unter Zwang geschehen und die Entscheidung muss jederzeit geändert oder widderrufen werden können.
Eine Leihmutterschaft sollte unter strengen Auflagen möglich sein. So sollte z.B. die Leihmutter in Deutschland wohnhaft sein und eine entsprechende medizinische Begleitung sichergestellt werden. Die Leihmutterschaft kann dazu dienen, den Elternwunsch von Menschen zu erfüllen. Die Leihmutterschaft darf allerdings unter keinen Umstanden kommerziellen Zwecken dienen. Die kommerzielle Leihmutterschaft muss in diesem Fall unter Strafe gestellt sein.