Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Anita Schäfer kandidiert für die CDU im Wahlkreis 210 (Pirmasens). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt zweifelsohne schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle – auch wenn diese ohne Einnistung in die Gebärmutter nicht abgeschlossen werden kann, und viele Schwangerschaften bereits in diesem Stadium unbemerkt auf natürlichem Wege enden. Die Frage, ab wann in diesem Prozess der Menschwerdung der Mensch tatsächlich ist, ist biologisch und philosophisch komplex; eindeutig ist dagegen, das der Mensch, sobald er existiert, auch als Ungeborenes natürlich die vollen Menschenrechte hat. Gleiches gilt allerdings auch für die Mutter, die unter anderem ein Recht an der Verfügung über ihren eigenen Körper hat, in dem das Ungeborene heranwächst. Der daraus entstehende Widerspruch hat sich schon bei der Abwägung in Fällen, die zugunsten der Mutter sprechen – wie eine Gefährdung ihres eigenen Lebens oder ihrer Gesundheit, oder nach einer Vergewaltigung – niemals auflösen lassen. Klar muss sein, dass eine Abtreibung keine Bequemlichkeitslösung sein darf. Angesichts der Verfügbarkeit von Verhütungsmittel sollte sie auch keine sein müssen.
Jede Regelung des Schwangerschaftsabbruchs abseits von Maximalpositionen kann im Hinblick auf die oben genannten unauflösbaren Widersprüche nur ein Kompromiss sein. Die momentane Regelung ist gesellschaftlich gesehen ein praktikabler Kompromiss. Eine Änderung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Dabei muss die Bedürftigkeit durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden.
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung, da sie die Menschwerdung in einem Stadium unterbricht, in der die Voraussetzungen für den Abschluss noch nicht gegeben sind. Dies ist sowohl körperlich als auch psychologisch schonender für die Frau. Sie sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die Freigabe der PID ist nicht mehr zu ändern, aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
Pränatale Bluttests sollten möglich sein; lebensfähige Kinder dürfen aber nicht abgetrieben werden.
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist prinzipiell ausreichend, sie sollte aber um eine Werbeverbot ergänzt werden.
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.
Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.