Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Detlev Pilger

Detlev Pilger kandidiert für SPD im Wahlkreis 199 (Koblenz). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Am ehesten tendiere ich hier zur Antwort "Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab", da ich den Schutzanspruch menschlichen Lebens vor der Geburt nicht verabsolutieren kann und möchte. Für mich spielt dabei der Entwicklungsstand des Menschen ebenso eine Rolle wie persönliche emotionale Bindung zu dem Ungeborenen.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Ich persönlich kann mich vollends mit der momentanen gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch identifizieren. Einschränkend möchte ich lediglich hinzufügen, dass die Beratungseinrichtung unbedingt unabhängiger Natur sein muss. Zusätzlich sollte über sämtliche Risiken und Alternativen aufgeklärt werden, die Entscheidungshoheit jedoch muss stets der schwangeren Person überlassen werden.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Keine Stellungnahme

„Pille danach“

Ich selbst kann mich nicht in die Situation einer Person versetzen, die ungewollt schwanger geworden ist. Wichtig ist mir, dass die persönliche Entscheidungsfreiheit jedoch auch in diesem Moment gewahrt bleibt, weshalb ich die Ausgabe der Pille danach (auf ärztliches Rezept) unterstütze.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.Für beide Seiten der Debatte um embryonale Stammzellenforschung gibt es stichhaltige Argumente. Auch als Befürworter von Organspenden möchte ich mich nicht gegen unseren Auftrag wehren, ungeborenes Leben vor Missbrauch zu schützen. Diese Thematik geht über in ethische Fragestellungen, deren Beantwortung ich nicht vornehmen kann.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die Freigabe der PID war ein Fehler, diese Regelung sollte schnellstens wieder rückgängig gemacht werden.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen. Ihre Anwendung sollte in Deutschland verboten werden. Im Falle dessen, dass ein solcher Test Aufschluss über die Gesundheit des Kindes geben soll, um gegebenenfalls über eine Abtreibung zu entscheiden, lehne ich eine solche Untersuchung ab. Nichtsdestotrotz ist die grundsätzliche Debatte um pränatale Tests nicht abzubrechen.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Hier tendiere ich am Ehesten zu der Antwortmöglichkeit "Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gestellt werden". Die Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung halte ich für wichtig und richtig, auch wenn mir die ethischen Fragen an dieser Stelle bewusst sind. Das Handeln von Medizinerinnen und Medizinern sollte stets auf die Erhaltung des menschlichen Lebens ausgerichtet sein, sich jedoch nicht gegen die persönliche Verfügung einzelner Individuen stellen.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist prinzipiell ausreichend, sie sollte aber um ein Werbeverbot ergänzt werden. Am Wichtigsten ist meiner Ansicht nach zunächst das generelle Verbot kommerzieller, beziehungsweise organisierter Selbsttötung. Auch wenn ich es persönlich ablehne, erachte ich eine Beihilfe zur Selbsttötung (unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen) für zulässig und vertretbar.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden. Sofern die individuelle Entscheidungsgewalt der betroffenen Person zugestanden wird und die Tötungshandlung nur deshalb ausgeführt wird, da die Betroffenen nicht mehr dazu in der Lage sind, muss ich die aktive Sterbehilfe restriktiv, jedoch konsequent vertreten.

Organentnahme von toten Spendern

Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Leihmutterschaft

Keine Stellungnahme