Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Maximilian Keck kandidiert für die Linke im Wahlkreis 208 (Neustadt-Speyer). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Abtreibungen sollten als Kassenregelleistung analog zur Indikationslösung übernommen werden. Die Bedürftigkeit darf kein Kriterium für die Kostenübernahme sein.
Die „Pille danach“ ist ein sinnvolles Mittel der Familienplanung und sollte daher rezeptfrei abgegeben werden.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung zukünftig von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden.
Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Es ist die Schaffung eines geregelten Zugangs zur Suizidbeihilfe, wie z.B. im US-Bundesstaat Oregon bereits realisiert, anzustreben.
Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.
Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.