Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart kandidiert für die CDU im Wahlkreis 211 (Südpfalz). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruches ist das austarierte Ergebnis für ein eigentlich unlösbares Problem. Sie verdeutlicht unseren moralischen Anspruch: der Eingriff ist rechtswidrig. Sie lässt dabei aber die schwerwiegende Konfliktlage nicht außer Acht, in der sich Frauen und Paare befinden, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.

Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs

Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Bedürftigkeit muss durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen von Menschen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Anwendung der Präimplantationsdiagnostik

Die Freigabe der PID war ein Fehler, diese Regelung sollte schnellstens wieder rückgängig gemacht werden.

Pränatale Bluttests bei Schwangeren

Pränatale Bluttests bedeuten eine Selektion kranker und behinderter Menschen, sie können aber auch Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Ihre Anwendung sollte daher weiterhin zulässig sein, die Kosten sollten aber nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie ist aber in der Praxis nicht immer ideal. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gestellt werden.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist ausreichend, es sind keine weiteren Änderungen notwendig.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.

Organentnahme von toten Spendern

Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Leihmutterschaft

Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.