Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Martin Fischer kandidiert für die AfD im Wahlkreis 200 (Mosel/Rhein-Hunsrück). Nachfolgend sind die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2017 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens wieder gerecht zu werden.
Abtreibungen nach der Beratungsregelung sollten nur in finanziellen Notlagen von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Bedürftigkeit muss durch staatliche Stellen überprüft und dokumentiert werden.
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.
Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen.
Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.
Pränatale Bluttests können Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen. Daher sollte ihre Finanzierung auch zukünftig von den Krankenkassen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen übernommen werden.
Die jetzige Regelung der Patientenverfügung hat sich bewährt, weswegen ich keinen Handlungsbedarf seitens der Politik sehe.
Die jetzige Regelung, welche die organisierte Beihilfe unter Strafe stellt, ist zu restriktiv. Sie sollte daher wieder aufgehoben werden.
Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen (analog zu Belgien oder den Niederlanden) zugelassen werden.
Die existierende Entscheidungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Die Leihmutterschaft muss in Deutschland verboten bleiben.