Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Herr Winkler kandidiert für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis 200 (Koblenz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die Freigabe der PID ist zurzeit nicht zu ändern, aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
Der Praena-Test bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Er sollte daher verboten werden.
Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden.
Die kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe sollten unter Strafe gestellt werden.
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben.
Die Förderung der Organspendebereitschaft ist wünschenswert.
Das Grundgesetz hat einen Gottesbezug. Das finde ich gut.