Herr Meurer kandidiert für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis 199 (Ahrweiler). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz. Für mich beginnt die Menschwerdung nach diesem Zeitpunkt. Die Menschenwürde muss auf das ungeborene Leben ausgedehnt bleiben und auch sobald die Verschmelzung erfolgt ist, muss dies gelten.
„Pille danach“
Ich betrachte die „Pille danach“ nicht als Mittel zur sinnvollen Familienplanung. In europäischen Ländern gibt es die „Pille danach“ rezeptfrei. Studien haben bewiesen, dass dadurch kein vermehrter Gebrauch davon gemacht wurde. Deshalb sollten die Vor- und Nachteile genau analysieren, um die „Pille danach“ rezeptfrei anbieten zu können. Frauen gehen sehr sensibel mit dem Thema um und sollten hier die Entscheidungsfreiheit haben. Der Partner, wenn vorhanden, sollte in die Entscheidung eingebunden werden.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Die jetzige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat sich in den Jahren bewährt. Auch nach dem Ausstieg der Kirchen aus der Schwangerschaftsberatung konnte das Beratungsangebot mit privaten Initiativen ausgeglichen werden. Durch die Beratung werden oftmals Schwangerschaftsabbrüche verhindert. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen muss respektiert werden. Das Recht selbst verantwortlich zu handeln muss gewahrt werden.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft. Es gibt mittlerweile schon Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Hierzu zählen die humanen embryonalen Stammzellen und die Gewinnung von pluripotenten Stammzellen direkt aus Gewebematerial. Grundsätzlich ist die Stammzellenforschung für die weitere Erforschung von Krankheiten wichtig, muss aber humane Kriterien hierfür erfüllen.
Reproduktives Klonen
Klonversuche sind in den meisten Ländern verboten und sollten es auch bleiben. Die Wissenschaft sollte nur dort helfen, wo es medizinisch notwendig ist, wie z.B. bei Stammzellenforschung unter ethischen Gesichtspunkten. Klonen bei Menschen lehne ich grundsätzlich ab.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Das grundsätzliche Verbot und nur die ausnahmsweise Zulassung der PID muss in der neuen Verordnung strikt umgesetzt werden. Die organisations- und verfahrensrechtlichen Vorgaben genügen dem bisher noch nicht. Dies zeigt sich in unzureichender Transparenz und ungenügenden Kontrollmöglichkeiten durch den Gesetzgeber, im Verzicht auf eine Begrenzung der Zahl der PID-Zentren und in mangelhaften Verfahrensvorgaben. Die Anzahl der PID-Zentren muss begrenzt sein.
Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Der Praena-Test bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Er sollte daher verboten werden. Trisomie 21 (Down-Syndrom) ist keine Krankheit. Wenn man verhindern möchte, dass Eltern mit einem Kind mit Down-Syndrom rechtfertigen müssen, warum sie nicht abgetrieben haben, ist diese Methode nicht anzuwenden. Das Recht auf Nichtwissen muss unbedingt geschützt werden. Oder möchten wir das perfekte Kind erschaffen?
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden. Patienten sollten das Recht haben, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit infolge Krankheit oder hohem Alter vorzusorgen. Die Regelungen sollten jedoch so klar und deutlich sein,das Missbrauch jeglicher Art ausgeschlossen ist. Das Recht der Betroffenen muss respektiert werden. Die Selbstbestimmung des Patienten muss klar sein.
Beihilfe zum Suizid
Es gibt hier bei der Ärzteschaft sehr kontroverse Diskussionen. Die private Beihilfe zum Suizid sollte straffrei bleiben, z. B. unter Verwandten. Ich fände es aber gut, wenn der Wille der Person von einer unabhängigen Stelle, Notar, Anwalt etc., vorher schriftlich festgehalten werden könnte, damit auch der Wille der Person,der geholfen wird, dokumentiert ist. Die Straffreiheit bei kommerzieller Beihilfe würde ich nicht befürworten. Mit dem Tod sollte man keine Geschäfte machen.
Aktive Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe sollte nach dem Modell in den Niederlanden durchgeführt werden. Dort müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Kein Arzt darf zur aktiven Sterbehilfe verpflichtet werden, sondern es muss seine freie Entscheidung sein, ob er dies unterstützt oder nicht. Der Patient sollte auch über seinen Abgang aus dem Leben selbst entscheiden können. Die umfassende Aufklärung des Patienten durch den Arzt garantiert, dass der Patient nicht im Rahmen von Stimmungsschwankungen kurzfristig eine schwerwiegende Entscheidung trifft.
Organentnahme von toten Spendern
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden. Bei der Organspende gibt es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Skepsis, dass nicht alle lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden, wenn man Organspender ist. Dieses Misstrauen muss man ausräumen. Heute werden sehr viele Menschen verbrannt. Vorher Organe zu entnehmen, schadet dem Toten nicht und hilft einem anderen Patienten noch einige Jahre weiter zu leben. Die Zwangsbefragung durch die Krankenkasse finde ich nicht die beste Lösung. Hier wünsche ich mir lieber ein Gespräch von Arzt zu Patient, um auch Nachfragen direkt möglich zu machen und Zweifel auszuräumen.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden.Im Grundgesetz wird die Religionsfreiheit garantiert. Dort ist auch nicht speziell die christliche Religion erwähnt, wenn auch sicherlich 1949 gemeint. Mittlerweile haben wir eine Gesellschaft mit vielen Religionsgemeinschaften. Wir sollten diese laut Grundgesetz auch alle gleich behandeln. Kirche und Staat müssen noch bestehende Vereinbarungen aus den letzten Jahrhunderten überdenken und überarbeiten. Deshalb haben sich bei den Grünen in vielen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, säkulare Arbeitskreise gegründet. Hierzu gibt es auch auf Bundesebene demnächst einen Arbeitskreis, der sich mit dem Thema beschäftigt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.saekulare-gruene.de.