Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Frau Lezius kandidiert für die CDU im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz.
Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die Freigabe der PID ist nicht mehr zu ändern aber ihre Ausführungsbestimmungen müssen deutlich restriktiver gehandhabt werden, als dies momentan der Fall ist.
Der Praena-Test kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter Einschränkungen zugelassen bleiben.
Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden.
Nur die kommerzielle Suizidbeihilfe sollte unter Strafe gestellt werden.
Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.