Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Fritz Rudolf Körper

Herr Körper kandidiert für die SPD im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt schon mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist ein sinnvolles Mittel der Familienplanung und sollte daher rezeptfrei abgegeben werden.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Dies sollte in der Entscheidungsbefugnis der betroffenen Eltern liegen.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik. Die Entscheidung über schwere ärztliche Eingriffe kommt allein demjenigen zu, der die Folgen am eigenen Leib zu tragen hat.

Beihilfe zum Suizid

Die jetzige Regelung, Suizidbeihilfe nicht zu verfolgen, sollte beibehalten werden.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Wir sollten jedoch nicht danach streben, Die Rechtslage in Deutschland auf andere Länder zu übertragen. Auch umgekehrt möchten wir keine Einmischung in unsere ethischen Grundentscheidungen.

Organentnahme von toten Spendern

Nur durch eine Widerspruchslösung können genügend Spenderorgane beschafft werden. Die jetzige Regelung in Deutschland sollte dahingehend verändert werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig.