Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Dr. Michael Fuchs

Herr Dr. Fuchs kandidiert für die CDU im Wahlkreis 200 (Koblenz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Der wissenschaftliche Fortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns menschlichen Lebens immer weiter nach vorne verschoben. Im Falle von Uneinigkeit sollte der Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden. In dubio pro vita.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist aufgrund der starken Nebenwirkungen keine Alternative zu anderen Verhütungsmitteln und sollte auf wenige, begründete Fälle beschränkt bleiben. Deswegen hält die CDU eine ärztliche Beratung und Verschreibungspflicht für notwendig.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik sollte nur in einem sehr engen, gesetzlichen Rahmen möglich sein, d.h. in Ausnahmefällen, wie zur Vermeidung von Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten. So sieht es die gesetzliche Regelung in Deutschland vor. Weitere Vorgaben müssen eingehalten werden. Die Gentests dürfen nur an lizensierten Zentren vorgenommen werden. Die Paare müssen sich vorher beraten lassen. Unabhängige Ethikkommissionen müssen in Einzelfallentscheidungen zustimmen. Außerdem soll jeder Fall registriert werden und der Bundesregierung alle vier Jahre ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der Präna-Bluttest, der die Möglichkeit bietet das Vorliegen einer fetalen Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind zu untersuchen, kann mittlerweile für jeden zugänglich im Internet bestellt werden und wird mit sinkendem Preis für eine größere Gruppe von Frauen interessant. Diverse Krankenkassen haben auf Basis von Einzelfallentscheidungen die Kosten für den Test ganz oder teilweise übernommen. Ich glaube nicht, dass ein Verbot hilft, das ethische Problem zu lösen.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Die kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe sollten unter Strafe gestellt werden, auf eine Verfolgung im privaten Bereich sollte hingegen weiterhin verzichtet werden.

Aktive Sterbehilfe

Für die Union steht die Gewährleistung einer flächendeckenden, gerade auch ambulanten Palliativversorgung und Hospizdienste im Vordergrund. Sie sind ein humaner Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe, die ich ablehne.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.