Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Herr Dr. Fuchs kandidiert für die CDU im Wahlkreis 200 (Koblenz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Der wissenschaftliche Fortschritt hat das Wissen um den Zeitpunkt des Beginns menschlichen Lebens immer weiter nach vorne verschoben. Im Falle von Uneinigkeit sollte der Lebensschutz eher früher als später angesetzt werden. In dubio pro vita.
Die „Pille danach“ ist aufgrund der starken Nebenwirkungen keine Alternative zu anderen Verhütungsmitteln und sollte auf wenige, begründete Fälle beschränkt bleiben. Deswegen hält die CDU eine ärztliche Beratung und Verschreibungspflicht für notwendig.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik sollte nur in einem sehr engen, gesetzlichen Rahmen möglich sein, d.h. in Ausnahmefällen, wie zur Vermeidung von Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten. So sieht es die gesetzliche Regelung in Deutschland vor. Weitere Vorgaben müssen eingehalten werden. Die Gentests dürfen nur an lizensierten Zentren vorgenommen werden. Die Paare müssen sich vorher beraten lassen. Unabhängige Ethikkommissionen müssen in Einzelfallentscheidungen zustimmen. Außerdem soll jeder Fall registriert werden und der Bundesregierung alle vier Jahre ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.
Der Präna-Bluttest, der die Möglichkeit bietet das Vorliegen einer fetalen Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind zu untersuchen, kann mittlerweile für jeden zugänglich im Internet bestellt werden und wird mit sinkendem Preis für eine größere Gruppe von Frauen interessant. Diverse Krankenkassen haben auf Basis von Einzelfallentscheidungen die Kosten für den Test ganz oder teilweise übernommen. Ich glaube nicht, dass ein Verbot hilft, das ethische Problem zu lösen.
Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.
Die kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe sollten unter Strafe gestellt werden, auf eine Verfolgung im privaten Bereich sollte hingegen weiterhin verzichtet werden.
Für die Union steht die Gewährleistung einer flächendeckenden, gerade auch ambulanten Palliativversorgung und Hospizdienste im Vordergrund. Sie sind ein humaner Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe, die ich ablehne.
Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.