Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Klaus-Jürgen Friedrich

Herr Friedrich kandidiert für die FDP im Wahlkreis 202 (Kreuznach). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

„Pille danach“

Die Anwendung der „Pille danach“ sollte auf wenige extreme Fälle, z.B. Vergewaltigungsopfer, beschränkt bleiben.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegen zukommen.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Die Möglichkeiten des Praena-Tests sollten in vollem Umfange genutzt werden und seine Erweiterung auf weitere Krankheitsmerkmale sollte gefördert werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die jetzige Regelung der PV ist wohl zulässig, sie hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Daher sollte die Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder sogar Alternative zur PV stärker in den Vordergrund gebracht werden.

Beihilfe zum Suizid

Die kommerzielle und organisierte Suizidbeihilfe sollten unter Strafe gestellt werden, auf eine Verfolgung im privaten Bereich sollte hingegen weiterhin verzichtet werden.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig.