Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Rainer Brüderle

Herr Brüderle kandidiert für die FDP im Wahlkreis 206 (Mainz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Frage, wann menschliches Leben beginnt, ist eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung, die nicht allgemein beantwortet werden kann. Es handelt sich um eine ethische Bewertung. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können weder Rechtswissenschaft noch Medizin vorgeben.

„Pille danach“

Die Pille danach ist weder ein Mittel zum Schwangerschaftsabbruch noch ein Instrument der Familienplanung. Sie stellt ein Notfallverhütungsmittel dar und kann unter den entsprechenden Voraussetzungen von einem Arzt verschrieben werden.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen. Ich halte es daher für falsch, sie grundsätzlich abzulehnen.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der Praena-Test kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter Einschränkungen zugelassen bleiben.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Für die FDP ist es von zentraler Bedeutung, dass der Patientenwille in der letzten Lebensphase geachtet wird. Es waren vor allem Liberale, die 2009 das geltende Gesetz zur Patientenverfügung durchgesetzt haben. Das Gesetz hat sich bewährt. Die Selbstbestimmung des Einzelnen wurde gestärkt.

Beihilfe zum Suizid

Die Liberalen wollen nicht, dass man Gewinn aus dem Leid und den Notlagen von Menschen erzielt. Die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung wurde deshalb unter Strafe gestellt.

Aktive Sterbehilfe

Die FDP setzt sich für Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende ein. Kommerzielle Sterbehilfe lehnen wir ab. Die zu beobachtende Kommerzialisierung der Sterbehilfe lässt befürchten, dass die Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird, und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht tun würden. Das Leben eines Menschen steht in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter. Den beschriebenen Gefahren für das Leben suizidgeneigter Menschen soll daher durch ein strafrechtliches Verbot der gewerbsmäßigen, also auf Gewinnerzielung ausgerichteten Förderung der Selbsttötung entgegengewirkt werden. Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig handeln.

Organentnahme von toten Spendern

Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Die Präambel unseres Grundgesetzes mit den Worten „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und Menschen“ und die Menschenwürde, die als erster Artikel des Grundgesetzes Richtschnur unserer Verfassung ist, begründen unsere wertgebundene Ordnung.