Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Herr Winkler kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 200 (Koblenz). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Würde des Menschen ist unantastbar aber katholische Theologie und Medizin sind bei der Frage des Beginns des menschlichen Lebens noch nicht zur Deckungsgleichheit gelangt. Ich neige dazu, die Klärung dieser Frage berufeneren Experten zu überlassen.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbots auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Die Regelung der PV sollte einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates darstellen.
Es gibt einen Gottesbezug im Grundgesetz, daher ist es nicht notwendig, im europäischen Vertrag redundante Formulierungen aufzunehmen.