Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2009 - Antworten von Christina Steinheuer

Frau Steinheuer kandidiert für die FDP im Wahlkreis 199 (Ahrweiler). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt erst mit der Einnistung in die Gebärmutter (Nidation), erst ab diesem Zeitpunkt verdient der Mensch den uneingeschränkten Schutz.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine verkappte Fristenlösung geworden und bedarf eine Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.

Aktive Sterbehilfe / Euthanasie

Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die Regelung der PV sollte einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates darstellen.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.