Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Frau Steck kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 201 (Mosel/Rhein-Hunsrück). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.
Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Die Regelung der PV sollte einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Fürsorgepflicht des Staates darstellen.
Europa ist nicht nur christlich. Wir haben einen Gottesbezug im Grundgesetz, in die Verfassung sollte er nicht. Auch die Bibel trennt Staat und Gott, beispielsweise in der Frage nach der Steuer, Matthäus 22, 21: „So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist“