Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Frau Schellhammer kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 207 (Worms). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Ein Mensch hat erst seine volle Menschenwürde erreicht, wenn er außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Erst dann genießt er den uneingeschränkten Schutz. Gegen den Willen der Mutter kann man ein ungeborenes Kind nicht schützen.
DDie momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist immer noch zu restriktiv, da eine Pflichtberatung gefordert wird. Es ist eine Abschaffung des §218 anzustreben.
Wir setzen uns für eine Stärkung alternativer Ansätze wie z. B. der adulten Stammzellforschung ein. Diese ist nicht nur ethisch unbedenklich, sondern im Sinne einer "Ethik des Heilens" wesentlich erfolgreicher als die embryonale Stammzellforschung mit ihren hohen tumorauslösenden Risikopotenzialen.
Keine Stellungnahme
Keine Stellungnahme
Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.
Keine Stellungnahme
Ein Gottesbezug - auch im deutschen Grundgesetz - ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden.