Lebensschutz in Rheinland-Pfalz
Frau Granold kandidiert für die CDU im Wahlkreis 206 (Mainz). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs greift nicht. Sie bedarf einer Verschärfung, um dem Schutz des ungeborenen Lebens gerecht zu werden.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, da hier der Mensch verzweckt und getötet wird. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Keine Antwort
Aktive Sterbehilfe muss verboten bleiben. Eine Ausdehnung dieses Verbotes auf die europäische Ebene ist anzustreben.
Die Regelung der PV sollte vor allem die Position des Arztes stärken, da er am besten über das Wohl der Patienten entscheiden kann.
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.