Frau Dr. Böhmer kandidiert für die CDU im Wahlkreis 208 (Ludwigshafen/Frankenthal). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.
Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde
Die Menschwerdung beginnt bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Bereits von diesem Zeitpunkt an besitzt der Mensch die volle Menschenwürde und verdient den uneingeschränkten Schutz.
Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen haben wir im Deutschen Bundestag eine Regelung für die Vermeidung von Spätabtreibungen verabschiedet. Die neuen ärztlichen Beratungs- und Hinweispflichten dienen der Verbesserung der Beratungssituation für schwangere Frauen. In der schwierigen Situation nach der Diagnose einer möglichen geistigen oder körperlichen Behinderung des Kindes erhalten sie nunmehr umfassende Hilfe.
Forschung mit embryonalen Stammzellen
2008 habe ich gegen die Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz gestimmt. Als eine der Autorinnen des Stammzellgesetzes von 2002 halte ich nachwievor an dem Nein zur verbrauchenden Embryonenforschung fest.
Reproduktives Klonen
Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.
Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
Ich spreche mich gegen die Selektion menschlichen Lebens und gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID) aus. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes und auch unseres kritischen Umgangs mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik. Mit den hohen Abtreibungszahlen und den ethisch problematischen Fällen von Spätabtreibung finden wir uns nicht ab. Wir wollen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.
Aktive Sterbehilfe / Euthanasie
Ich lehne eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Nützlichkeitserwägungen dürfen nicht über den Schutz allen menschlichen Lebens gestellt werden. Ich unterstütze nachdrücklich den Einsatz für ein Sterben in Würde, wie etwa in der Hospizbewegung. Insbesondere werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die palliativmedizinischen Versorgungsangebote weiter ausbauen und fördern.
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)
Leben und Sterben des Menschen lassen sich nicht bis in die Detailfragen hinein rechtlich regeln. Für mich ist entscheidend, dass der Lebensschutz als Aufgabe für die Rechtsordnung absolut ist und nicht in Frage gestellt werden darf.
Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung
Europa ist eine christliche Wertegemeinschaft, daher muss es auch in der europäischen Verfassung und im Grundgesetz einen Gottesbezug geben.