Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2009 - Antworten von Frank Bliss

Herr Bliss kandidiert für B90/Grüne im Wahlkreis 199 (Ahrweiler). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2009 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die Angelegenheit ist zu kompliziert, um sie auf eine einzige Frage / Aussage zu fokussieren. Tendenziell sehe ich Position A (Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist abzulehnen, zumal keine eindeutigen Erfolge zu sehen sind. Die in 2008 bereits erfolgte einmalige Verschiebung des Stichtages öffnete Tür und Tor für eine weitere Verschiebung in der Zukunft.), ich kann mir aber vorstellen, dass es auch überzeugende Argumente für C (Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht neue Heilungschancen und es ist wichtig, dass Deutschland hier nicht durch restriktive Regelungen hinter andere Länder zurückfällt. Die Stichtagsregelung sollte aufgehoben werden.) geben könnte, sollten tatsächlich Erfolge im Heilungsbereich nachgewiesen werden.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben. Ich unterstütze eher diese Position, eventuell bei überzeugenderen als gegenwärtig gegebenen Argumenten auch die Alternative "Reproduktives Klonen sollte unter strengen Regeln in Ausnahmefällen erlaubt werden, um z.B. einem Kinderwunsch entgegenzukommen."

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Zwischen Antwort A (PID bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Sie ist deswegen ausnahmslos abzulehnen.) und B (PID kann Eltern helfen, ein gesundes Kind zu bekommen und sollte daher unter strengen Einschränkungen zugelassen werden. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist abzulehnen.); B ist dann zu tolerieren, wenn es wirklich unumstößliche, bei Überschreitung harte Sanktionen gibt und mithin Mißbrauch wirklich auszuschließen ist.

Aktive Sterbehilfe / Euthanasie

Antwort B (Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.) zu C (Aktive Sterbehilfe entspricht dem Grundrecht eines Menschen, über sein Leben selbst zu bestimmen. Sie sollte daher ohne zu große Einschränkungen zugelassen werden.) bei Auflagen; von Euthanasie würde ich bei aktiver Sterbehilfe unter absoluter Selbstbestimmung des betroffenen Menschen in seiner für ihn unerträglichen Situation (Schmerzen) nicht sprechen!

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Antwort C (Eine weitere Regelung der PV ist überflüssig, da die heutige Praxis bereits ausreichend ist.) und Antwort D (Die Regelung der PV soll uneingeschränkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stärken. Die Einführung bürokratischer Hürden, wie z.B. einer Beratungspflicht, ist abzulehnen.) schließen sich nicht aus, denn die derzeitge Regelung ist unzureichend, aber D wäre auch nicht unbedingt mein Ziel (d.h. Verfügung ohne Beratung).

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig. Denn die Idee des „christlichen Abendlandes“ ist eine historisch-kulturelle, keine realpolitische.