Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Bundestagsdebatte zur geplanten Regelung der Sterbehilfe / Suizidbeihilfe

Nachfolgend sind einige Zitate aus der Bundestagsdebatte vom 13.11.2014 zur geplanten Einschränkung der Suizidbeihilfe zusammengefasst. Hierbei hat sich "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz" auf die Redebeiträge der Befürworter eines Verbots der Beihilfe zum Suizid beschränkt. Die vollständige Debatte kann im Protokoll der 66. Sitzung 2014 nachgelesen werden.


(...) Wir wissen inzwischen: Dank palliativer Medizin muss niemand mehr mit unaushaltbaren Schmerzen sterben, niemand muss wegen der Schmerzen in die Schweiz reisen. Sterbehilfevereine oder Einzelne, die organisiert bzw. geschäftsmäßig Suizidbeihilfe leisten, wollen wir aufhalten. Auch hier bin ich froh, dass wir in diesem Parlament eine große Mehrheit haben. Dabei wollen wir weder ärztliche Beihilfe noch Beihilfe aus der Familie in Notlagen unter Strafe stellen. Hier soll es bei den jetzigen Regelungen bleiben. Wir wollen kein Sonderstrafrecht für Ärzte. Es geht ausschließlich um diejenigen, die, auf Wiederholung angelegt, Beihilfe zum Suizid anbieten. Was wir aber auf gar keinen Fall wollen, ist eine Regelung, die eine Tür öffnet, die wir nicht mehr zubekommen und durch die am Ende Menschen geschoben werden können, die nicht durch diese Tür wollen. Deswegen darf der ärztlich assistierte Suizid keine normale Behandlungsoption werden. (...)

(...) In Belgien und in den Niederlanden sind Tausende Tote – im letzten Jahr waren es über 6.500 Menschen – aufgrund der dort auch so genannten Euthanasiegesetze zu beklagen. Immer hat es mit engen Kriterien begonnen, mit zahlenmäßig kleinen Ausnahmen. Aber diese Kriterien halten einfach nicht. Es hat sich erwiesen: Auch bei Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage. In Belgien wurde das Euthanasiegesetz in den letzten zehn Jahren 25-mal geändert und erweitert. Inzwischen können selbst Kinder und Demenzkranke betroffen sein, zuletzt auch verurteilte Sexualstraftäter. Das ist nicht über Nacht passiert, das ist scheibchenweise passiert. Deswegen muss jeder wissen: Wer diese Tür auch nur einen Spaltbreit öffnen hilft, der wird sie nicht mehr schließen können. (...)

Michael Brand (CDU/CSU)


(...) Das Recht auf Leben, das ist wahrscheinlich das grundlegendste Menschenrecht; denn es ist die Voraussetzung dafür, dass wir andere Menschenrechte überhaupt wahrnehmen können. Dennoch ergibt sich daraus für mich keine Pflicht zum Leben, jedenfalls nicht für Menschen wie mich, die zu keiner Religionsgemeinschaft gehören. Es gibt aber auch andererseits keine Verpflichtung für die Gesellschaft, den Tod für Sterbewillige zu einer möglichst leicht erreichbaren Dienstleistung zu machen. Ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der Menschen ihren Lebenssinn oder gar ihren Lebensunterhalt daraus gewinnen, anderen den Tod zu bringen. (...)

(...) Wenn ich mir die Werbung eines der Vereine ansehe, die in diesem Bereich unterwegs sind, dann kann ich mich dieses Eindrucks nicht erwehren. Dabei habe ich zum Beispiel ein Video vor Augen, in dem ein sehr alter Mann mit einer deutlich jüngeren Beraterin spricht – einer so genannten Beraterin. Diese versichert ihm immer wieder, dass seine Entscheidung, zu sterben, richtig sei. Seine vorsichtig geäußerten Zweifel wischt sie resolut beiseite. Seine demenzkranke Frau würde es ja gar nicht merken, ob er bei ihr sei oder ob das jemand anders sei. Auf mich macht dieses Video den Eindruck, dass hier jemand Kontakt zu diesem Verein gesucht hat, weil ihm das die Gelegenheit für ein intellektuell anregendes und menschlich zugewandtes Gespräch bietet. Auf jeden Fall hat er für diese Gespräche gut bezahlt: zwischen 1.000 und 7.000 Euro nach der Satzung dieser Organisation – je nachdem, wie lange er dort Mitglied ist – plus einiges an Honoraren für die Ärzte, die ihm bescheinigen, dass er in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Die so genannte Beraterin will offenbar ganz dringend zu einem Abschluss kommen. Wollen wir wirklich zulassen, Kolleginnen und Kollegen, dass mit solchen Methoden in unserem Land neue Geschäftsfelder erschlossen werden? Ich möchte das nicht. (...)

Kathrin Vogler (Die Linke)


(...) Mehr Selbstbestimmung steht hier zweifellos im Mittelpunkt. Ich frage aber auch ganz deutlich: Wenn wir über eine Neuregelung des assistierten Suizids reden, reden wir dann wirklich von Selbstbestimmung? Es stimmt, in zahlreichen Umfragen geben viele Menschen an, Angst davor zu haben, im Alter nicht mehr bestimmen zu können, was mit ihnen geschieht. Sie haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, Angst vor Schmerzen, Angst vor Einsamkeit, Angst davor, dass ihnen niemand hilft, Angst vor einem Leben, das selbst als würdelos empfunden wird. Sehr viele Menschen sagen eben auch, sie wollen im Alter niemandem zur Last fallen. Dazu kommt, dass gerade bei alten Menschen psychische Erkrankungen sehr oft unerkannt und dann auch unbehandelt bleiben. Doch verhält sich wirklich frei und selbstbestimmt, wer nur den assistierten Suizid als Ausweg aus einer solchen Situation sieht, und fördern wir Selbstbestimmung, wenn wir diesem vermeintlichen Ausweg als abrufbare Leistung auch noch den Weg ebnen? (...) Unsere Botschaft kann doch nicht sein: Wer einsam ist und niemanden hat, der ihm hilft, der kann doch zu einem dieser Sterbehilfevereine gehen. – Damit steigt auch der Druck, eine solche Dienstleistung doch bitte irgendwann in Anspruch zu nehmen. Meine Damen und Herren, das kann nicht unsere Antwort sein. Das ist keine Selbstbestimmung. Gemeinsam mit meinem Kollegen Harald Terpe schlage ich eine moderate Lösung vor.Die Beihilfe zum Suizid sollte grundsätzlich straffrei bleiben. Sie sollte aber dann unter Strafe stehen, wenn sie geschäftsmäßig erfolgt, also regelmäßig, und auf Wiederholung angelegt angeboten wird. will.

Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen)


(...) Wenn der assistierte Suizid in schweren Lebenssituationen eine legal wählbare Wirklichkeit werden würde, dann würde sich in Deutschland einiges ändern. Ich bitte, einfach einmal zu überlegen: Welche Erwartungen würden entstehen? Welcher Druck auf schwerstkranke Menschen würde entstehen, die ihren Angehörigen am Ende nicht zur Last fallen wollen? Welcher Erwartungsdruck könnte wachsen, obwohl er gar nicht gewollt ist? Zeigt nicht die schmerzliche Erfahrung von Eltern, die trotz der Prognose einer Behinderung Ja zur Geburt ihres Kindes sagen, dass diese Sorgen alles andere als unbegründet sind? Brauchen wir nicht stattdessen eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen? Brauchen wir nicht eine Mobilisierung aller – wirklich aller – Möglichkeiten, dass niemand am Lebensende allein bleibt, sondern bis zum Ende geborgen, aufgefangen, selbstbestimmt und schmerzfrei im vertrauten sozialen Umfeld leben kann?Ich meine deshalb, wir sollten ein umfassendes und strafbewehrtes Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch und ein Werbeverbot dafür anstreben. Die Möglichkeit, dass Tod mit einem Geschäft in Zusammenhang gebracht wird, sollten wir nicht zulassen. (...)

Johannes Singhammer (CDU/CSU)


(...) Ich sage aber genauso deutlich: Eine Verklärung der Selbsttötung gleichsam als Akt wahrer menschlicher Freiheit lehne ich ab. Deswegen möchte ich, dass die Selbsttötungshilfe nicht zur öffentlich beworbenen Behandlungsvariante wird, und setze mich als Abgeordneter für die Strafbarkeit organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ein. Ich begrüße es dabei ausdrücklich, dass die deutsche Ärzteschaft mit deutlicher Mehrheit auch den ärztlich assistierten Suizid ablehnt. (...)

(...) Befürworter eines ärztlich assistierten Suizids argumentieren mit besonders dramatischen Einzelfällen; unser Kollege Peter Hintze hat dies heute eindrücklich getan. Diese müssen uns Ansporn sein, noch besser zu werden in einer schmerzlindernden Medizin, von der viele Expertinnen und Experten schon heute sagen, dass sie unerträgliches Leiden in nahezu allen Fällen verhindern kann. Wahr ist aber auch, dass Einzelfälle beschworen werden und dass gleichzeitig die Befürworter des ärztlich assistierten Suizids diese Möglichkeit auch auf Fälle der Demenz ausweiten wollen, mit dem Hinweis, da müsse die Entscheidung rechtzeitig und bei klarem Verstand erfolgen. Ich finde die Vorstellung schier unerträglich, dass der Schock über die Diagnose Demenz in Zukunft mit einem solchen Hinweis verbunden werden muss. Ja, auch ich kann mir Grenzfälle vorstellen, in denen Ärztinnen und Ärzte um ihres Gewissens willen Normen brechen bzw. gegen sie verstoßen. Dann ist es Aufgabe der Rechtsanwendung, im Einzelfall dieser Gewissensentscheidung Rechnung zu tragen. Sie darf uns aber nicht Anlass sein, die Norm selber und damit den lebensschützenden Charakter unserer Rechtsordnung zu relativieren. (...)

Hermann Gröhe (CDU/CSU)


(...) Wenn wir heute über assistierte Selbsttötung debattieren, dann ist für mich der Kernpunkt die Frage: Was wird passieren, wenn erst einmal akzeptiert wäre, dass ich mithilfe eines Arztes oder einer Organisation aus dem Leben scheiden kann und dass das meine selbstbestimmte Entscheidung ist? Der Umkehrschluss ist: Dann trage ich selbst die Verantwortung dafür, wenn ich weiterleben will, und damit nicht nur die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehme, sondern auch meine Angehörigen. (...)

(...) Wenn es so ist, wie die offiziellen Zahlen aus Oregon sagen – ich will sie noch einmal nennen; man muss einfach einmal sehen, welche Entwicklungen es geben könnte –, dass inzwischen über die Hälfte, nämlich 53,2 Prozent, derjenigen, die in Oregon den assistierten Suizid in Anspruch nehmen, Menschen sind, die nur noch diese medizinische Mindestversorgung beanspruchen können, dann zeigt das, dass es die armen Menschen und es, wie gesagt, nicht diese bekannten Persönlichkeiten trifft, denen die Solidarität der Gesellschaft entzogen wird, dass es also zumindest die alten, vereinsamten Menschen sind. Übrigens sind es zu einem großen Teil die Frauen, die einsam sind, die schlecht versichert sind, bei denen keiner mehr da ist, der ihnen Mut zuspricht. (...)

Hubert Hüppe (CDU/CSU)


(...) Die Antwort der Gesellschaft darf meines Erachtens nicht der Todestrank auf dem Nachttisch für den Suizid sein. Die Antwort sollte auch nicht organisierte Vereine sein, die Sterbehilfe als ihr Geschäft anbieten. Die Antwort darf auch nicht sein, dass wir quasi einen Anspruch auf assistierten Suizid gesetzlich verankern, der als Regelleistung der Krankenkassen abrufbar ist. Das wird dem Einzelfall nicht gerecht. (...)

Kerstin Griese (SPD)


(...) Als Christin bin ich überzeugt, dass unser aller Leben ein Geschenk Gottes ist. Ich bin überzeugt, dass wir als Abbild Gottes geschaffen sind und deshalb mit einer unveräußerlichen Würde ausgestattet sind. Besonderer Ausdruck dieser Würde und damit wichtiges Gut für jeden von uns ist das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung. Das Motto „Mein Ende gehört mir“ bezeichnet trotzdem eine vollkommen verkürzte Position. Wir sind nämlich nur begrenzt autonom. Wir können nicht selbst bestimmen ohne Beachtung der Einflüsse und der Rahmenbedingungen, die uns prägen. Wir leben in Beziehungen. Vom Anfang bis zum Ende ist unser Leben verflochten mit dem Leben anderer. (...)

(...) Wir wollen jegliche Art von organisierter Sterbehilfe unter Strafe stellen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Anbietende mit der Absicht handelt, Gewinne zu erzielen oder nicht. Das Motiv, warum ich so votiere, liegt weniger in meinen religiösen Überzeugungen begründet als in meinem Verständnis von Gesellschaft. Ich sehe nämlich die Verpflichtung für unsere Gesellschaft, sich ganz besonders für diejenigen einzusetzen, die besonders wehrlos und schwach sind. Wenn Beihilfe zum Suizid zuerst ein legales und dann bald ein scheinbar normales Angebot werden würde, sehe ich die Gefahr, dass sich ältere oder lebensbedrohlich erkrankte Menschen unter ökonomischen und psychosozialen Druck gesetzt fühlen. Dann kommen sie jedenfalls nicht mehr darum herum, sich zu dieser möglichen Option verhalten zu müssen, sich zu entscheiden. Die Tür für organisierte Sterbehilfe zu öffnen, bedeutet, die Schutzbedürftigsten womöglich über eine Schwelle zu drängen, die sie selbst ursprünglich gar nicht überschreiten wollten. Wir sollten stattdessen keinerlei Zweifel daran lassen, dass das Leben eines jeden Menschen für uns als Gesellschaft unter jeder Bedingung schützenswert ist. (...)

Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU)


(...) Um aber Missbrauch im Rahmen der aktiven Sterbehilfe entgegenzuwirken und keine Türen zu öffnen, die wir nicht mehr schließen oder kontrollieren können, sehe ich einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir sollten die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe, wie sie von Organisationen oder einzelnen Personen ausgeübt wird, unter Strafe stellen. Und wenn ein Arzt an mein Krankenbett tritt, möchte ich sicher sein, dass sein einziges Interesse meinem Leben gilt. Ich möchte nicht, dass es bei uns zu der absurden Situation kommen kann, dass sich Alte und Kranke für ein Weiterlebenwollen rechtfertigen müssen, und ein Druck, auch wenn er nur subtil ist, hin zur Entscheidung für den Tod und nicht für das Leben ausgeübt wird. (...)

Emmi Zeulner (CDU/CSU)


(...) Deswegen halte ich es für richtig, dass wir die organisierte Sterbehilfe verbieten. Darüber hinaus sollten wir das, was es in unseren Krankenhäusern heute tausendfach gibt, nämlich das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient, nicht durch gesetzliche Regelungen stören, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sollten dies dem ärztlichen Standesrecht überlassen. Eine einzige kritische Anmerkung möchte ich machen. Genau diejenigen, die vorschlagen, dass in bestimmten Bereichen bei schwerer Krankheit und entsprechender Prognose der ärztliche Beistand, die Hilfe zum Töten, zulässig sein soll, machen genau das, was sie eigentlich nicht wollen: Sie bringen den Arzt in ernste Konflikte mit dem Strafrecht. Denn dann muss er in allen anderen Fällen erklären, warum er diese Voraussetzungen nicht erfüllt sieht. Ich fordere Sie daher auf: Machen wir das, was dringend geboten ist, verbieten wir die organisierte Sterbehilfe, und stärken wir das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient! (...)

Volker Kauder (CDU/CSU)


(...) Der Vorschlag für solche Grenzfälle, die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids rechtlich genauer zu regeln, birgt mindestens zwei Gefahren. Erstens würden wir die Beihilfe zum Suizid, wenn auch nur in Ausnahmefällen, zur ärztlichen Aufgabe machen. Damit würde das Berufsbild des Arztes, der doch dem Leben verpflichtet ist, verändert, ich würde sagen: beschädigt. Es bedarf keiner weiteren Verrechtlichung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Zweitens könnte sich die Einstellung in unserer Gesellschaft zum Suizid sowie zur Beihilfe zum Suizid verändern. Dieser würde vermutlich nicht mehr als tragischer Einzelfall, sondern als „normale“ Möglichkeit empfunden. Machen wir uns doch nichts vor: Suizid, in welcher Form auch immer, hinterlässt Spuren bei den Hinterbliebenen und in der gesamten Gesellschaft. Ein Gesetz kann der Ausnahmesituation des persönlichen und individuellen Sterbens nicht gerecht werden. Eigentlich ist der Gedanke sogar vermessen. Deshalb erscheint der Ruf nach gesetzlicher Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung genauso irreführend. Aus der tragischen Not individueller Ausweglosigkeit kann keine gesetzgeberische Tugend, quasi ein einklagbarer Normalfall werden. Ich sage deshalb abschließend: Was wir brauchen, ist ein Verbot der gewerblichen und organisierten Form der Sterbehilfe; (...)

Thomas Rachel (CDU/CSU)


(...) Ich will den Suizid und die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straflos lassen. Durch die organisierte und geschäftsmäßige Form verändert sich unsere Gesellschaft aber in einer Art und Weise, dass es dann am Ende des Lebens tatsächlich zwei Wege gibt: den normalen, bei dem man dem Tod eine Chance lässt, und den anderen, bei dem man den Weg abkürzt. Das macht Druck auf die Menschen, die sich im Sterbeprozess befinden. Deshalb ist es gerechtfertigt, die organisierten und geschäftsmäßigen Formen strafrechtlich zu unterbinden, ohne die Beihilfe, auch die durch Ärzte, grundsätzlich unter Strafe zu stellen. (...)

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen)


(...) Nun sagen einige: Es gibt aber Ausnahmefälle, die wollen einfach nicht weiterleben, trotz aller Möglichkeiten der Schmerztherapie. Sollen die sich denn weiterhin vor den Zug werfen müssen? – Ich möchte dazu sagen: Die allermeisten der 10.000 Menschen, die sich in unserem Land jährlich das Leben nehmen, und der 100.000, die es versuchen, tun dies nicht, weil sie sterben wollen, sondern weil sie so nicht weiterleben wollen. Wir können viel dafür tun und wir tun viel dafür, ihnen zu einemanderen, von ihnen wieder als lebenswert empfundenen Leben zu verhelfen. Ich rate auch davon ab, genau diese Menschen dann dafür in Anspruch zu nehmen, das Anliegen oder die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids rechtlich zu regulieren. Menschen, die in einer solchen verzweifelten Lage ihres Lebens sind, die befolgen keine Prozeduren, die suchen keinen Arzt auf, um ihn davon zu überzeugen, dass die Kriterien für die straffreie Suizidhilfe erfüllt sind. Erst recht gehen sie nicht, wie ein Gesetzentwurf dies ernsthaft vorsieht, zu einem zweiten Arzt, der die Zulässigkeit der Suizidhilfe bestätigen müsste. (...)

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU)


(...) Aus der Menschenwürde folgt nicht nur, die Selbstbestimmung zu maximieren, sondern auch, den anderen zu zeigen: Wir haben eine Pflicht zum Schutz des Lebens und dafür, für das Leben einzutreten. Das kann auch angesichts der betroffenen Rechtsgüter wegen der Signalwirkung, die wir damit in die Gesellschaft geben, nur mit dem Strafrecht geschehen. Es geht nicht in erster Linie um Kriminalisierung, sondern es geht um die Frage der Bedeutung des Rechtsgutes, um das wir hier kämpfen. Wenn wir über Selbstbestimmung reden, dann möchte ich klar betonen: Nein, es gibt keine Pflicht zum Leben. Diese kann jeder für sich selbst empfinden, aber ein Staat kann sie nicht statuieren. Aber daraus zu folgern, dass dann, wenn der Staat nicht die Hand zum Töten reicht, eine Pflicht zum qualvollen Sterben bestehe, halte ich für unzulässig. Diesen Schluss darf man nicht ziehen. (...)

(...) Kollege Hintze hat recht, wenn er sagt: Wir alle haben die Vision von einem Leben ohne Leid und ohne Schmerz. Die Realität sieht anders aus, und sie wird immer anders aussehen. Wir alle können nicht leidloses Leben und leidloses Sterben versprechen. Wir müssen versprechen, da zu sein, wenn Hilfe gebraucht wird. Alles andere, die Hand zum Töten zu reichen, wäre, glaube ich, die Kapitulation vor dem Leid, und es wäre das Signal einer Gesellschaft, – die nicht die Zuwendung im Sterben praktiziert. Wir brauchen eine Zuwendung im Sterben und damit eine Zuwendung zum Leben. (...)

Patrick Schnieder (CDU/CSU)


(...) Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht unter unerträglichen Schmerzen leiden müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht alleingelassen werden. Das ist etwas anderes, als die Angebote zu stärken, das eigene Leben zu beenden. Wir müssen daran arbeiten, dass sich unsere Vorstellungen von einem Leben in Würde erweitern. Es ist nicht unwürdig, zu vergessen, wer man ist. Es ist nicht unwürdig, nicht selbst auf die Toilette gehen zu können. Es ist nicht würdelos, gefüttert zu werden. Wir dürfen den Verlust von Fähigkeiten nicht mit dem erleichterten Weg in den Tod beantworten. (...)

Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen)