Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Bundestagsdebatte (1. Lesung) zur geplanten Regelung der Sterbehilfe / Suizidbeihilfe

Nachfolgend sind einige Zitate aus der Bundestagsdebatte vom 02.07.2015 (1. Lesung der Gesetzesentwürfe) zur geplanten Einschränkung der Suizidbeihilfe zusammengefasst. Hierbei hat sich "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz" auf die Redebeiträge der Befürworter eines Verbots der (organisierten) Beihilfe zum Suizid beschränkt. Die vollständige Debatte kann im Protokoll der 115. Sitzung 2015 nachgelesen werden.


(...) Was meinen wir damit, dass wir nur so viel wie nötig ändern? Unser Gesetzentwurf bewirkt, dass die Tätigkeit sogenannter Sterbehilfevereine oder von Einzelpersonen, die geschäftsmäßig, also wiederholt und als Hauptzweck ihrer Tätigkeit, die Selbsttötung von Menschen fördern und vermitteln, unter Strafe gestellt wird. Ganz klar ist: Wir wollen kein Geschäft mit dem Tod, wir wollen keine Normalisierung des assistierten Suizids, der quasi als Dienstleistung unter bestimmten Bedingungen abrufbar ist. Wir haben die Sorge, dass dann, wenn das Normalität wäre, der Druck auf Menschen in verzweifelten Situationen steigen würde und dass aus der Angst, jemandem zur Last zu fallen, zu schnell der Wunsch nach dem Tod entstünde, obwohl doch eigentlich Hilfe möglich wäre. Die Entwicklung in anderen Ländern Europas zeigt, dass das passiert. Wir wollen keine Hilfe zum Sterben, sondern wir wollen Hilfe beim Sterben. In Deutschland betreibt ein sogenannter Sterbehilfeverein den assistierten Suizid. Er bietet ihn nicht nur schwerkranken Menschen, sondern auch lebensmüden und psychisch kranken Menschen an, was ich für besonders verwerflich halte. Man bekommt bei „Sterbehilfe Deutschland“ die Suizidbegleitung, wie es in der Satzung heißt, besonders zügig, wenn man 7.000 Euro bezahlt. Für 2.000 Euro muss man ein Jahr warten und für 200 Euro jährlich mindestens drei Jahre. Dieses Geschäft mit dem Tod halte ich für ethisch nicht tragbar. Die Tätigkeit solcher Vereine muss unterbunden werden übrigens auch dann, wenn sie kein Geld damit verdienen.(...)

Kerstin Griese (SPD)


(...) Unsere Gruppe hat einen Entwurf zur heutigen Debatte gestellt, mit dem die Suizidassistenz verboten werden soll. Ich glaube, es ist ein kluger Entwurf. Gerade ist gesagt worden, dass sich der Bundestag zum Anwalt der Menschen machen muss. Ich glaube, lieber Peter Hintze, dass er sich insbesondere zum Anwalt der Schwachen machen muss. Wir sind mit dieser Regelung nicht alleine, wenn der Gesetzentwurf angenommen würde. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Suizidassistenz verboten; in Österreich, in Italien, in Finnland, in Spanien, in Polen und in England haben wir vergleichbare Regelungen. Es ist also keine Sonderregelung. Wir haben uns bei unserem Vorschlag sehr an der österreichischen Regelung orientiert. Wir sind auch gar nicht weit von dem, was die Menschen denken, entfernt. Eine Umfrage von Infratest dimap hat ergeben, dass 93 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Auffassung sind, dass es verboten sei, jemandem zu helfen, einen Selbstmord zu begehen. Unser Gesetzentwurf spiegelt also das wider, was die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger denkt. Warum denkt sie das? Weil sie in dieser Handlung einen eigenen Unwertgehalt sieht. Denn es ist keine, wie oft gesagt wird, humanitäre Tat, einem Menschen dabei zu helfen, sich umzubringen. Es ist eine humanitäre Tat, ihm in einer schweren Lebenslage zur Seite zu stehen. Es ist nicht, wie es gerade gesagt worden ist, humanitär, dabei zu helfen, den im Kopf vorhandenen Selbstmordwunsch umzusetzen; humanitär ist vielmehr, einem Menschen in Gesprächen zu helfen und ihn dazu zu bewegen, sich nicht umzubringen. Wenn jemand in der letzten Lebensphase ist - mit Leid, auch mit Schmerz -, dann ist es eine humanitäre Tat, ihm beizustehen, vielleicht wochen-, monatelang am Bett zu bleiben und diese Phase gemeinsam zu durchleiden. Eine Alternative dazu ist es nicht, den schnellen Tod durch ein Sterbemittel zu ermöglichen, indem man es zur Verfügung stellt.(...)

Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU)


Man kann es sich in der Frage, wie man mit Menschen umgehen soll, die sich das Leben nehmen wollen, natürlich einfach machen, indem man sagt: Ich glaube, dass das Leben von Gott kommt und der Mensch kein Recht hat, es selbst zu beenden. Deshalb darf auch niemand dabei helfen. - Ich teile diese Vorstellung ausdrücklich nicht. In einer pluralen Gesellschaft wie unserer kann das meines Erachtens auch nicht Grundlage der Gesetzgebung sein. Gerade weil ich nicht an ein Leben nach dem Tod glaube, bin ich der Auffassung, dass jeder Mensch in seiner Einmaligkeit einen besonderen und universellen Wert hat. Jeder Mensch ist sein Leben wert, ganz gleich, ob jung oder alt, arm oder reich, stark oder gebrechlich, mit oder ohne Handicap. Die Aufgabe einer humanistischen Politik muss daher sein, diesen Wert des Menschen auch gegen die Zumutungen einer Leistungs- und Nützlichkeitsgesellschaft wie der unseren zu verteidigen. Die selbsternannten Sterbehelfer, die einzeln oder im Verein gezielt Menschen anbieten, ihnen bei der Selbsttötung zu helfen, sind meines Erachtens Ausdruck einer Ideologie, die nur allzu gut in unsere kapitalistische Gesellschaft passt. Sie wollen den Tod optimieren, indem sie ihn effizient und technisch perfekt zu einer jederzeit verfügbaren Dienstleistung machen. Dafür werben sie. Ich halte dies für unmenschlich und zynisch, für ein böses Spiel mit den ganz realen Nöten und Ängsten von Menschen. Unser Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung von Suizid ist geeignet, dieses zynische Geschäftsmodell zu unterbinden, ohne dabei den Suizid selbst oder die Beteiligung daran grundsätzlich oder für bestimmte Personen unter Strafe zu stellen.(...)

Kathrin Vogler (Die Linke)


(...)Wenn Sie Menschen begegnen, die sich in einer krankheitsbedingt schwierigen Phase befinden, durch die sie gelegentlich auch mit dem eigenen Tod konfrontiert werden, dann haben Sie sicherlich beispielsweise bei Besuchen genauso wie ich schon die Einschätzung gehört: Ja, wenn es denn bald zu Ende wäre! - Das ist die temporäre Einschätzung, eine momentane Stimmung. Sie haben vielleicht auch die Erfahrung gemacht, dass, wenn der Besuch dann zu Ende war, diese Einschätzung, es möge bald zu Ende gehen, vom Tisch war und man sich gefreut hat, den einen oder die andere wiederzusehen und daraus ein bisschen neuen Lebensmut zu schöpfen. Deswegen sage ich zum Schluss: Wenn bei einem krankheitsbedingt mit dem Tod Konfrontierten diese Einschätzung eintritt: „Ach, möge es bald zu Ende sein!“, dann ist insbesondere der Gesetzgeber in der Verpflichtung, nicht das Fläschchen zu reichen, sondern Hilfe anzubieten.

Thomas Dörflinger(CDU/CSU)


(...)Aber lassen Sie mich auch ein paar Dinge über den Gesetzentwurf der Kollegen Reimann, Hintze und Lauterbach sagen. Dieser Gesetzentwurf will nichts verbieten. Er will keine Sterbehilfevereine verbieten. Er will auch nicht verbieten, dass man dafür Geld nimmt. Er will noch nicht einmal verbieten, dass psychisch Kranken bei ihrer Selbsttötung geholfen wird. Im Grunde will er alles erlauben, und er will darüber hinaus noch mehr. Er will nämlich das ärztliche Standesrecht knacken, und das, obwohl die Ärzte 2011 mit großer Mehrheit, mit Dreiviertelmehrheit, beschlossen haben, dass die Beihilfe zur Tötung von Patienten nicht zum ärztlichen Handwerk gehören darf, und das mit Recht. Dieser Gesetzentwurf - das macht mich nachdenklich - spricht in der Begründung immer wieder von Ekel. Dreimal wird dort von Ekel gesprochen, auch heute wieder, und es werden extreme Fälle aufgezählt: Ekel vor sich selbst, vor Entstellungen, vor üblen Gerüchen. Meine Damen und Herren, wie sollen Menschen, die aufgrund einer Lähmung zum Beispiel inkontinent sind, solche Entscheidungen über „lebenswert“ oder „lebensunwert“ verstehen? Ich sehe das als gefährlich an. Auf Seite 2 dieses Gesetzentwurfes steht ein für mich erschreckender Satz - ich zitiere -: Das körperliche und psychische Leiden ihrer Patienten stellt auch für das medizinische Personal eine äußerst belastende Situation dar. Das ist keine unschuldige Feststellung einer reinen Tatsache. Das wird von vielen als Begründung verstanden werden, die ärztliche Suizidbeihilfe müsse auch deshalb legalisiert werden, um das medizinische Personal zu entlasten. Das kann ich so nicht akzeptieren.(...)

Hubert Hüppe(CDU/CSU)


(...)Wir in Deutschland können diese Diskussionen nicht führen, ohne unsere Vergangenheit im Auge zu behalten. Ich will nicht alles in einen Topf werfen. Das eine war eine organisierte kollektive Euthanasie, die staatlich verordnet war. Wir hingegen reden hier über Patientenautonomie und Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug. Aber wir müssen bei diesen Fragen immer auch mitbedenken, dass Menschen mit Behinderung schon in Sorge sind, wenn Kriterien dafür beschrieben werden, wann vielleicht gestattet ist, ein Leben zu Ende zu führen oder nicht. Wir müssen da sehr sensibel und sehr vorsichtig sein. Ich glaube, dass wir uns bei der in unserem Land immer wieder geführten Debatte darüber, welches Leben lebenswert ist oder nicht, stets bewusst sein müssen, dass diese Debatte häufig von Menschen bestimmt wird, die gar nicht in entsprechenden Situationen sind, während Menschen in solchen Situationen ihr Leben als lebenswert empfinden. Deshalb: So wenig Regeln wie möglich. Wir sollten das Ganze in dem gesellschaftlichen Klima belassen, das wir kennen. Aber wir sollten verbieten, dass aus Sterbehilfe eine Dienstleistung wird. Eine Dienstleistung zum Töten darf es in unserem Land nicht geben.(...)

Ulla Schmidt(SPD)


(...)Wir sind hier Gesetzgeber und müssen daher diejenigen ganz besonders in den Blick nehmen, die auf Schutz und auf Hilfe angewiesen sind, die Schwächsten nämlich. Deshalb und nicht mit Blick auf einen einzigen Kollegen oder eine einzige Kollegin hier im Saal frage ich: Welche Einschränkungen ist diese Gesellschaft eigentlich bereit zu akzeptieren und welche nicht? Wo ziehen wir die Linie? Ich sorge mich um eine Gesellschaft, die irgendwann akzeptiert, vielleicht sogar erwartet, dass alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen ihrem Leben ein Ende setzen. Ich sorge mich um eine Gesellschaft mit unlauteren Sterbeerwartungen. Denn Menschen, die mit einer solchen Erwartung konfrontiert werden, direkt oder indirekt, mit Worten, mit Blicken, mit Beispielen von anderen, handeln nicht mehr selbstbestimmt. Sie sind fremdbestimmt. Kritiker führen ja an, dass für solche Entwicklungen bereits heute Hinweise zu finden sein müssten. Es ist jedoch ein Unterschied, ob einzelne Menschen in einer individuellen tragischen Ausnahmesituation handeln oder ob der assistierte Suizid einen Anschein gesellschaftlicher Normalität, einen Anschein von Dienstleistung in sich trägt. Ich jedenfalls kann keinem Vorhaben zustimmen, das in der Konsequenz den Respekt vor dem Leben in allen Facetten, Unvollkommenheiten, in Versehrtheit und Verzweiflung auch nur schwächt. Der assistierte Suizid darf deshalb kein organisiertes und schon gar kein gewerbsmäßiges Angebot werden.(...)

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen)


(...)Meine Damen und Herren, sterben muss jeder von uns alleine. Das stimmt. Aber als Gesellschaft, als Gesetzgeber sind wir mit dafür verantwortlich, unter welchen Bedingungen Menschen sterben: alleine oder liebevoll versorgt, schwer leidend oder palliativmedizinisch behandelt; vor allem aber in der Gewissheit, dass wir als Gesellschaft keine Kosten und Mühen für sie scheuen und sie nicht unter Druck gesetzt werden, sich für eine Selbsttötung zu entscheiden. Das eine ist die Freiheit, sich selbst für die Selbsttötung zu entscheiden. Die kann und will ich niemandem nehmen, und das wollen wir auch mit unserem Gesetzentwurf nicht ändern. Das andere ist die Erwartung, dass es in unserer Gesellschaft legalisierte Beihilfeangebote hinsichtlich der Erfüllung dieses Wunsches geben sollte. Wenn Beihilfe zum Suizid bei uns erst mal zum Standardrepertoire gehört, muss ich mich entscheiden; dann bin ich nicht mehr frei, mich nicht zu dieser Option zu verhalten. Wenn rechts und links von mir Menschen regelmäßig auf so ein Angebot zugreifen, muss ich mich selbst ganz anders rechtfertigen, wenn ich es für mich ausschließe. So eine Situation möchte ich für unser Land und unsere Gesellschaft verhindern.(...)

Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU):


Letzte Änderung: 23.09.2015