Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Klonen

Therapeutisches und reproduktives Klonen - Embryonenzucht für die Forschung

Dem Klonen liegt der Gedanke zugrunde, durch entsprechende Eingriffe in tierische und menschliche Zellen identische Kopien zu erhalten. Hier sind insbesondere die menschlichen Stammzellen, welche als totipotente Zellen die Möglichkeit beinhalten, sich zu vollständigen Menschen zu entwickeln, von Interesse. Entgegen der Namensgebung dienen die durch therapeutisches Klonen gewonnenen Zellen nicht der Therapie von Krankheiten, sondern als Rohstoff für Versuche in der medizinischen Grundlagenforschung. Daher wäre der Name Forschungsklonen also angebrachter. Beim reproduktiven Klonen ist die Zielrichtung die Erzeugung von Zellkopien mit dem Endziel einen tierischen und später sicherlich auch einen menschlichen Organismus teilweise oder vollständig zu duplizieren. Das Klon-Schaf Dolly ist hier ein Beispiel, welches breiten Eingang in die Medien gefunden hat.

Die Lebensrechtsorganisationen in Deutschland lehnen sowohl das therapeutische wie das reproduktive Klonen von Stammzellen ab. Jede Stammzelle beinhaltet die Anlage für einen neuen individuellen Menschen mit all seinen Rechten, die Züchtung von Embryonen nur zu Forschungszwecken ist ethisch nicht zu verantworten. Zumal Forschungserfolge in Staaten, welche das Klonen bereits zulassen, nicht zu sehen sind. Die Züchtung von Tierklonen dient wohl mehr dem Selbstdarstellungsdrang einiger Forscher als einer erstgemeinten Forschung zum Wohl der Menschen. Die Erfolge mit adulten Stammzellen zeigen einen alternativen und ethisch unbedenklichen Weg auf, neue Heilungsmethoden zu entwickeln. Daher sollte die Forschung mit adulten Stammzellen als Alternative zum Klonen weiter gefördert werden.

Die momentane gesetzliche Lage in Deutschland ist im 1990 verabschiedeten Embronenschutzgesetz definiert.

Letzte Änderung: 20.12.2010