Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Neues Transplantationsgesetz - bereits beim in Krafttreten überholt

Selten hat sich die erklärte Absicht des Gesetzgebers so schnell überholt wie bei der Änderung des Transplantationsgesetzes. Eine breitere Akzeptanz für die Organspende war das erklärte Ziel. Doch das wird das Gesetz nicht leisten können. Voraussetzung dafür wäre gewesen, das Transplantationssystem auf ein solides, ethisches und nachvollziehbares Fundament zu stellen. Dazu konnten sich die politischen Entscheider nicht durchringen. Statt auf Fakten, Aufklärung und klare politische Verantwortung, setzt der Gesetzgeber auf Werbung und Emotion. Dass jetzt nach den bekannt gewordenen Auffälligkeiten genau diese Strategie ins Leere führt, ist nicht verwunderlich. Schließlich blieben die Themen Hirntodkriterien, Verteilungsgerechtigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle außen vor. Das Ergebnis ist eine Enttäuschung für die schwerstkranken Menschen auf der Warteliste.

Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, 31.10.2012.