Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Die geplante Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe ist der richtige Weg

Zum Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und FDP die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen und dafür einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch zu schaffen, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

"Es ist gut, dass die Bundesregierung, die geschäftsmäßige Vermittlung von Selbsttötung aus dem Telefonbuch endlich unter Strafe stellen will. Seit 2005, mit der Gründung eines Sterbehelfer-Büros in Hannover, versucht die Politik, dem gewerbsmäßigen Treiben mit der Angst der Menschen Einhalt zu gebieten. In drei Initiativen hat sich der Bundesrat immer wieder mit diesem menschenverachtenden Geschäftsmodell befasst. Seit gestern will die Bundesregierung die Absicht des Koalitionsvertrages, die gewerbsmäßige Suizidvermittelung unter Strafe zu stellen, auch tatsächlich strafrechtlich verankern. Viel zu lang haben sich die politischen Akteure, wie ein Nasenbär durch die politische Arena treiben lassen. Immer wieder führten schweizerische und deutsche Organisation, die deutschen Strafverfolgungsbehörden vor. Tatsächlich hatten die Staatanwaltschaften bisher nur ein Pappschwert in der Hand. Jetzt kann sich das durch die Umsetzung ins Strafrecht ändern. Schwerstkranke und sterbende Menschen appellieren an alle politischen Parteien im Bundestag, in dieser Frage an einem Strang zu ziehen. Wir brauchen die Solidarität aller demokratischen Parteien. Dabei darf es keinen Streit geben. Denn der Suizid und die Begleitung bei der Selbsttötung bleiben in Deutschland weiterhin straffrei. So wird nicht in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen eingegriffen.

Die Patientenschutzorganisation macht jedoch deutlich, dass das Verbot der Selbsttötungshilfe kein Ersatz für ein überzeugendes Zukunftskonzept der Versorgung der schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen ist. Die Angst der Bevölkerung vor Abhängigkeit und schlechter Pflege ist riesengroß. Nicht ohne Grund sagen so viele Menschen im Vorfeld, sie begingen lieber Suizid als sich der Pflege auszusetzen. Ein strafrechtliches Verbot der kommerziellen Suizidhilfe ersetzt keine Gesundheits- und Sozialpolitik. Dort müssen die Weichen gestellt werden, um der Angst der Menschen zu begegnen."

Eine Pressemitteilung der Deutsche Hospiz Stiftung.