Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Hilfe zum Leben muss geboten, Beihilfe zur Selbsttötung hingegen verboten sein.

Das geplante Verbot lediglich der „gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, den die Justizministerin vorgelegt hat, greift zu kurz. Es darf in einem Land, das sich der Unantastbarkeit der Würde des Menschen verpflichtet weiß, überhaupt keine wie auch immer geartete „Förderung“ des Selbstmordes geben. Es muss daher nicht nur ein Verbot der gewerblichen Beihilfe oder Förderung des Suizids geben, sondern auch ein Verbot einer ehrenamtlichen oder sonst wie organisierten Hilfe bei der Selbsttötung.

Auch und gerade dann, wenn Menschen aus welchen Gründen auch immer ihrem Leben ein irdisches Ende setzen wollen, darf es keinen Zweifel daran geben, dass wir einer Kultur des Lebens und der Lebenshilfe verpflichtet sind, nicht aber einer Unkultur des Tötens. Wer sich selbst töten will, tut dies meist auch deshalb, weil er nicht die nötige und mögliche Hilfe und Unterstützung seiner Mitmenschen bekommt und sich allein gelassen fühlt.

Darum muss immer gelten: Hilfe zum Leben muss geboten, Beihilfe zur Selbsttötung hingegen verboten sein. Daher gilt: Jede Beihilfe zum Suizid muss verboten sein!

Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht, 05.06.2012.