Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

"Pille danach" soll zukünftig rezeptfrei sein - weiß der Bundesrat was er hier fordert?

Frauen sollen nach den Plänen des Bundesrats die "Pille danach" künftig rezeptfrei erhalten können. Sie sollen, so die Vorstellungen der Mehrheit im Bundesrat, die Möglichkeit bekommen, sich einfacher und schneller vor ungewollten Schwangerschaften zu schützen. Hierfür soll das Arzneimittel Levonorgestrel rezeptfrei in Apotheken abgegeben werden dürfen, eine Beratung durch den Apotheker soll Pflicht sein. Andere Mittel mit teilweise deutlich besserer Wirkung bleiben weiterhin rezeptpflichtig, d.h. es ist vor Abgabe die Konsultation eines Arztes notwendig.

Dieser sicherlich gute gemeinte Beschluss des Bundesrats vom 08.11.2013 hat leider nur unzureichend die Risiken des hoch dosierten Hormonpräparates Levonorgestrel berücksichtigt. So könnte es in Zukunft in Deutschland Realität werden, dass ein codeinhaltiger Hustensaft gegen Erkältung nur nach Besuch eines Arztes abgegeben werden darf, ein starkes Hormonpräparat, bei dem zudem ein starkes Thromboserisiko besteht, ohne vorhergehende ärztliche Untersuchung und Beratung abgegeben werden kann. Weiterhin ist bis heute nicht geklärt, ob die "Pille danach" nur den Eisprung verschiebt oder doch abtreibende Wirkung auf eine bereits bestehende aber noch nicht erkannte Schwangerschaft haben kann.

Da dieses Regelung nur mit einer Zustimmung der zukünftigen Bundesregierung Gesetzeskraft erlangen kann, kann nur an die neue Regierung unter CDU/CSU appelliert werden, es weiterhin bei der Verschreibungspflicht zu belassen. Denn ideologische Kurzsichtigkeit ohne ausreichende Berücksichtigung der medizinischen Fakten (Zitat M. Schwesig (SPD): "niedrigschwelligen und schnellen Zugang", "Frauen und Mädchen müssten selbst über ihren Körper entscheiden können") darf nicht der Grund für die Aufgabe einer gründlichen und qualifizierten ärztlichen Beurteilung und Beratung werden.

Ein Kommentar von Stefan Grieser-Schmitz, Koblenz 11.11.2013