Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Kommentar zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Begrenzte PID-Zulassung - ein fauler Kompromiss

Die Abgeordneten Röspel, Lammert, Hinz und Meinhardt haben nun einen weiteren Antrag zur Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Dieser spricht sich für eine eng begrenzte Zulassung der PID aus und präsentiert sich als Mittelweg zwischen den bereits vorliegenden Anträgen, von denen einer die PID vollständig verbieten und der andere sie fast uneingeschränkt zulassen möchte. Der neue Antrag will die PID nur bei Paaren zulassen, bei denen durch eine erbliche Vorbelastung mit dem Tod des Kindes noch vor der Geburt oder im ersten Lebensjahr zu rechnen ist. Die Entscheidungen über die Zulässigkeit der PID wird, wie auch beim Antrag der Befürworter einer uneingeschränkten PID, auf ein Ethikkomitee übertragen.

Diese Antrag zeigt aber nur scheinbar einen Kompromiss auf, denn in Wirklichkeit verstärkt er das Dilemma:

Warum rechtfertigt ein vorhersehbarer Tod des Kindes im ersten Lebensjahr eine Selektion durch die PID, stirbt das Kind voraussichtlich erst im zweiten Jahr, ist die PID unzulässig? Für diese willkürliche Grenze gibt es keine Erklärung, daher wird sie nicht haltbar sein. Hier wäre es ehrlicher, an die Verantwortung der Paare zu appellieren, bei einer solchen erblichen Vorbelastung auf Kinder zu verzichten, statt die PID, deren Unzuverlässigkeit ausreichend belegt ist, als Lösung zu präsentieren.

Auch die Verlagerung der eigentlichen Entscheidung auf ein Ethikkomitee ist kritisch, da hier ein Gremium mit einer Entscheidung über Leben und Tod beauftragt wird, welches so nicht in unserem Rechtssystem vorgesehen ist.

Das Grundproblem diese Antrages liegt vor allem in seinem Anspruch, bei ethischen Grundsatzfragen wie der PID, einen pragmatischen Mittelweg finden zu wollen. Aber den Abgeordneten kann die Pflicht nicht abgenommen werden, sich zu entscheiden, ob sie die Selektion von Embryonen in lebenswert und nicht lebenswert unterstützen oder ob sie jedem Embryo das gleich Recht auf Leben zugestehen möchten. Der „goldenen Mittelweg“ entpuppt sich schnell als ein fauler Kompromiss, der letztlich zu einer vollständigen Zulassung der PID führen wird. Die Stichtagsverschiebung bei der Stammzellenforschung ist hier ein warnendes Beispiel, wie mit ethischen Themen im Bundestag verfahren wird. Denn auch hier gab es mit der Stichtagsregelung zunächst einen Kompromiss, welcher dann bei einer folgenden Abstimmung weiter aufgeweicht wurde.

Daher kann es nur ein klares PID-Verbot ohne jede Ausnahme geben!

Hier finden Sie den Gesetzesentwurf zur begrenzten Zulassung der PID.

Ein Kommentar von Stefan Grieser-Schmitz, Koblenz 01.02.2011