Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Nutzung von Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Das deutsche Wahlrecht

Jeder Wähler hat auch bei dieser Bundestagswahl wieder zwei Stimmen. Hierbei bestimmt der Wähler über die Zweitstimme die Stärke der Parteien im Bundestag und somit über die Mehrheit, welche die Regierung wählt und Gesetze beschließt. Mit der Erststimme legt er fest, welcher Kandidat seinen Wahlkreis in Berlin vertritt. Das eigentliche Kräfteverhältnis im Bundestag wird durch die Erststimme aber nicht beeinflusst.

Verteilung der Sitze gemäß Wahlergebnis

Wahlentscheidung für den Lebensschutz

Über die Zweitstimme besteht die Möglichkeit, Parteien zu stärken, welche sich für den Lebensschutz besonders einsetzen. Im besten Fall kann man sogar die Regierungsmehrheit beeinflussen.

Mit Hilfe der Erststimme kann man gezielt eine Bewerberin oder einen Bewerber wählen, welcher sich für das Lebensrecht engagiert. Dies ist bei Lebensrechtsthemen besonders wichtig, da diese meist ohne Fraktionszwang abgestimmt werden und es somit auf die positive Einstellung eines jeden Abgeordneten zum Lebensschutz ankommt. Für Wähler in Rheinland-Pfalz können die Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz eine Wahlhilfe darstellen. Bei den anderen Bundesländern hilft nur eine entsprechende Nachfrage bei den einzelnen Direktkandidaten, hierzu kann der Fragebogen von "Lebensschutz in Rheinland-Pfalz verwendet werden.