Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Meinungsbild der Abgeordneten zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Nachfolgend sind die Stellungnahmen der Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz zur geplanten Regelung der Präimplantationsdiagnostik aufgelistet.


Abgeordnete(r)ParteiWahlkreisStellungnahme
Erwin RüddelCDU198

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Sabine Bätzing-LichtenthälerSPD198

Ich selber stehe für ein grundsätzliches und klares Verbot von Präimplantationsdiagnostik weil:

Wie ich selber niemals auf die Idee kommen würde, ein Kind abzutreiben, weil es behindert ist, würde auch bei künstlicher Befruchtung keine mögliche Diagnose durch eine Untersuchung vor der Einpflanzung der Eizelle mich dazu bewegen, diese Eizelle nicht einpflanzen zu lassen. Wenn aber kein mögliches Untersuchungsergebnis meine Entscheidung beeinflussen würde, ist die Untersuchung -zunächst einmal nur für mich persönlich- unnütz.

Ich verstehe und akzeptiere, dass es Menschen gibt, die dies anders sehen. Diese Menschen sagen damit nicht zwangsweise, dass sie ein behindertes Kind ablehnen würden. Ihre Auffassung vom dem, was eine Eizelle ist, weicht von der meinigen ab. Ich werde niemanden verurteilen, der so denkt, nehme aber dennoch für mich in Anspruch, dass meine Meinung die richtige ist.

Ist es nun richtig, dieser anderen Person zu untersagen, ihrer Auffassung zu folgen? Meiner festen Überzeugung nach, ist kein Kind, dass aus einer Eizelle wachsen kann, besser oder schlechter als ein anderes Kind. Ob das Kind behindert sein wird, eine bestimmte Haarfarbe hat, sportlich sein wird, einen unterdurchschnittlichen IQ haben wird, sind Fragen, die nichts mit dem Wert dieses Kindes als Mensch zu tun haben. Jedes Elternteil wünscht sich, dass das eigene Kind glücklich, erfolgreich, intelligent und vieles andere sein wird. Aber jedes Elternteil soll sein Kind so lieben wie es ist. Diese Überzeugung führt mich dazu, dass wir nicht vorher entscheiden können und dürfen, welches Kind eine Chance erhält, seine Intelligenz und seine Fähigkeiten zu beweisen.

Ich sehe auch die Gefahr, dass sich eine Freigabe von PID, wie gering weitgehend auch immer, zukünftig dahingehend auswirken wird, dass unter Berufung auf Gerechtigkeitserwägungen auch Paare, die ihr Kind ohne künstliche Befruchtung bekommen, verlangen, vorab über Eigenschaften ihres Kindes aufgeklärt zu werden und eventuell auch danach über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Auch das halte ich nicht für wünschenswert.

Ich werde daher in der Abstimmung für ein Verbot der PID stimmen, behalte mir aber vor, wenn sich abzeichnen sollte, dass diese Auffassung keine Chance hat, für eine restriktive Öffnung zu stimmen, um eine weitgehende Öffnung zu verhindern.

Frau Bätzing-Lichtenthäler ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Elke HoffFDP198

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Frau Hoff ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Mechthild HeilCDU199

In der CDU haben wir die Thematik auf dem Bundesparteitag im November 2010 intensiv diskutiert. Eine Mehrheit der Delegierten hat sich einem Antrag angeschlossen, wonach wir als Partei die PID ablehnen. Auch ich habe für diesen Antrag gestimmt.

Im Deutschen Bundestag werden wir diese Debatte demnächst ebenfalls führen - wie ich hoffe und erwarte - mit dem gleichen Ernst und der gleichen Tiefe wie bei uns in der CDU.

Den Abgeordneten aller Fraktionen wird die Abstimmung ohne Fraktionszwang und Vorgaben freigestellt werden. Ich hoffe natürlich darauf, dass sich auch im Parlament eine Mehrheit gegen die PID finden wird.

Frau Heil ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Andrea NahlesSPD199

Im Grunde verstehe ich Jede und Jeden, die teilweise aus persönlicher Betroffenheit verärgert oder verzweifelt fragen, warum ich mich öffentlich für ein Verbot der PID ausspreche. Warum erregt ein medizinisches Verfahren, die Präimplantationsdiagnostik (PID), derart die Gemüter? Die PID ist ein diagnostisches Verfahren, angesiedelt zwischen Fortpflanzungsmedizin und einer genetischen Begutachtung der Erbkrankheiten von Embryonen. Tatsächlich jedoch ist es keine rein diagnostische oder medizinische Frage, sondern es geht um eine genetische Beurteilung von Leben. Bei einer künstlichen Befruchtung wird ein Embryo ausgewählt, der keine schwerwiegenden oder gar todbringenden Erbkrankheiten hat. Der „erfolgversprechendste“ Embryo soll eingepflanzt werden. Es wird überlegt, dass eine Ethikkommission im Einzelfall entscheidet, was erlaubt ist und was nicht. Es wird aber auch eine Liste vorgeschlagen von wenigen Erbkrankheiten, in welchen Fällen eine solche Auswahl erlaubt sein soll. Insgesamt sind die künstliche Befruchtung und PID ein belastendes und schwieriges medizinisches Verfahren für die Frauen und ihre Partner.

Warum bin ich nun gegen einen derartigen genetischen Check-up im Reagenzglas?

1. Es müssen immer mehr Embryonen erzeugt werden, als eingepflanzt werden können. Was passiert mit den überzähligen Embryonen? Die Frage ist vollkommen unbeantwortet, höre ich. Vielleicht will das aber auch niemand so genau wissen.

2. Derzeit können medizinisch 120 Erbkrankheiten unterschiedlichen Schweregrades nachgewiesen werden. Ob eine solche Erbkrankheit tatsächlich im späteren Leben ausbricht, ist in vielen Fällen völlig offen. Wir wissen es schlicht nicht, wenn im Labor darüber entscheiden wird. Derzeit reden wir nur über die wenigen Fälle von schweren Erbkrankheiten. Wer sagt aber, dass es dabei bleibt? Ich bin pessimistisch. Heute sind wir im deutschen Parlament weitgehend einig, dass es nur wenige Ausnahmen geben soll. Es ist jedoch ein zutiefst menschlicher Wunsch, ein Kind nach eigenen Vorstellungen zu haben. Ein gesundes Kind. Wenn etwas geht, dann wird es gemacht. Das lehrt uns die Geschichte der Menschheit. Sind wir uns also sicher, dass wir verantwortlich handeln und das auch in Zukunft, wenn wir jetzt Ausnahmen legitimieren? Bisher gibt es hier eine klare Grenze in Deutschland.

3. Ich sehe es letztlich wie Erzbischof Robert Zollitsch. Hier droht ein „Dammbruch“. Ein Dammbruch, den ich nur schwer erträglich finde. Denn letztlich steht hier die Frage im Raum: Welches Leben ist lebenswert? Wer entscheidet das?

Kann ich mit diesen Abwägungen auf das Leid der Menschen, die betroffen sind und unser Verständnis suchen, eine zufriedenstellende Antwort geben? Nein. Umgekehrt ist die Frage ehrlich zu beantworten, ob wir es den einzelnen Frauen bzw. Paaren überlassen dürfen bzw. sollen, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Meine Antwort: Wir sollten in aller Freiheit des aufgeklärten Geistes ethische Grenzen des menschlichen Handelns anerkennen.

Frau Nahles ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Dr. Michael FuchsCDU200 Herr Dr. Fuchs möchte seine Entscheidung erst nach der parlamentarischen Debatte fällen. Er ist der Meinung, dass die Debatte keinen Sinn mehr habe, wenn alle Abgeordneten Vorfestlegungen treffen. Er wird jedoch keinesfalls, soviel steht fest, für die weitgehende Freigabe stimmen.
Josef Philip WinklerGrüne200

Vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Juli vergangenen Jahres gingen meine Fraktion und ich – wie fast alle Abgeordnete der anderen Fraktionen auch – davon aus, daß die PID im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes untersagt sei. Der BGH entschied jedoch, daß der Wortlaut des Embryonenschutzgesetzes von 1991 nicht die PID verbiete. Aufgrund der neuen Ausgangslage bedarf es nun einer intensiven Diskussion in Gesellschaft und Politik über die Zulässigkeit der PID. Mit dem Urteil des BGH ist der Gesetzgeber gefordert, zu handeln. Die schlechteste Lösung wäre, wenn die PID zulässig, aber ungeregelt bliebe, weil sich so ein unbegrenzter Einsatz ohne qualifizierte und unabhängige Betreuung der betroffenen Paare etablieren könnte. Grundsätzlich fordern Bündnis 90/Die Grünen schon lange ein Fortpflanzungsmedizingesetz, da weite Teile der Fortpflanzungsmedizin bisher ungeregelt sind.

Hinsichtlich der konkreten Frage, ob die PID nach der Entscheidung des BGH nun verboten oder zugelassen werden soll, gibt es derzeit in meiner Fraktion – wie bei allen anderen Fraktionen auch – keine einheitliche Position. Das Thema reicht tief in den Bereich individueller Wertvorstellungen jedes einzelnen Menschen. Wie bei anderen ethischen Fragen werden darum derzeit im Parlament fraktionsübergreifende Initiativen geplant, die von mehreren Abgeordneten verschiedener Fraktionen eingebracht werden.

Meiner persönlichen Ansicht nach sollte ein neues Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik die vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs geltende Rechtslage wiederherstellen.

Herr Winkler ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Peter BleserCDU201

Meiner Meinung nach gehört menschliches Leben weder zu Beginn noch am Ende in die Disposition des Menschen. Eine Entscheidung zwischen lebenswerten und lebensunwerten Leben darf der Mensch aus ethischen Gründen, aber auch aufgrund des grundrechtlich verankerten Recht auf Menschenwürde, nicht fällen.

Herr Bleser ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Julia KlöcknerCDU202

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom Juli 2010 fest, dass die Straffreiheit der Abtreibung auch die Straffreiheit der PID einschließe. Ich vertrete aber die Position, dass der Strafverzicht des Staates bei Abtreibung „kein prospektives Recht der Eltern zur Auswahl unter ihren Kindern“ zulässt und schließe mich damit der Auffassung des Freiburger Moraltheologen Eberhard Schockenhoff an. Er ist der Ansicht, dass dieses besagte Urteil des Bundesgerichtshofes zugunsten der PID einer ethischen Prüfung nicht stand hält: „Dem Embryonenschutzgesetz liegt, wie es in der Urteilsbegründung zutreffend heißt, der Gedanke zugrunde, dass menschliches Leben auch in den frühen Phasen nicht zum Objekt fremder Zwecke gemacht werden darf. Konsequent übersieht der Bundesgerichthof in seiner Argumentation, dass der Gesamtzweck der PID, die Geburt eines gesunden Kindes, ein dem geschädigten, aber lebensfähigen Embryo fremder Zweck ist, für dessen Erreichung er geopfert wird“, so Schockenhoff.

Rückhalt für diese ethisch fundierte Argumentation findet sich in der erweiterten Anwendung der PID in anderen Ländern: So dient die PID hier nicht mehr allein ihrem Hauptzweck, dem Ausschluss von Gendefekten bei der In-Vitro-Fertilisation. Es ist vielmehr auch möglich mittels der PID Merkmale wie beispielsweise das Geschlecht des Embryos zu bestimmen. Eine solche Geschlechtsbestimmung durch PID findet beispielsweise bei (besser gestellten) Familien in China oder Indien statt (sogenanntes social sexing) - Ländern in denen es traditionell von Nachteil ist ein Mädchen zu gebären. Außerdem kann durch eine PID die Gewebeverträglichkeit bestimmt werden (HLA-Typisierung). Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem im Zuge einer künstlichen Befruchtung gezielt ein Embryo, ein sogenannter „saviour sibling“ (Helfergeschwister), ausgewählt wird, der genetisch am Besten zum erkrankten (älteren) Geschwisterkind passt. Von dem geborenen Kind werden dann die Stammzellen durch Knochenmark und manchmal durch Nabelschnurblut gespendet und auf das erkrankte Geschwisterkind übertragen. Das neue Kind dient in diesem Fall in erster Linie nur der Lebenssicherung seines Vorgängers: Das Wunder der menschlichen Existenz wird hier auf die Funktion als Ersatzteillager und Blutkonserve verengt.

In der Lebenspraxis findet sich jedoch das stichhaltigste Argument gegen die PID: Können wir die PID gegenüber den heute in unserem Land zufrieden lebenden Behinderten vertreten? Sollen wir ihnen sagen, dass sie unerwünschte Menschen sind, die man besser im Stadium des Embryos entsorgt hätte? Können wir als nichtbehinderte Menschen darüber befinden, wie lebenswert ein solches Leben ist? Es bleibt abzuwarten zu welcher Antwort der Deutsche Ethikrat und seine Sachverständigen kommen werden. Dieser hat dem Deutschen Bundestag für Anfang März 2011 eine Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik zugesagt. Daran wird sich eine intensive parlamentarische Debatte anschließen, die hoffentlich dem Beschluss des CDU-Bundesparteitages entsprechen wird.

Als Christin vertrete ich dabei die Auffassung, dass das Leben uns Prüfungen zumutet, denen wir uns zu stellen haben, auch wenn sich deren Sinnhaftigkeit aus unserer begrenzten, menschlichen Sicht nicht immer gleich erschließt.

Frau Klöckner ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID. Sie hat ihr Bundestagsmandat am 18.05.2011 abgegeben, da sie nun die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz anführt.
Fritz-Rudolf KörperSPD202

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Herr Körper ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Patrick SchniederCDU203

Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) stellt jeden Abgeordneten vor eine schwierige Entscheidung. Der Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind ist für jeden nachvollziehbar, doch darf dieser Wunsch nicht die unantastbare Würde des Menschen einschränken.

Für mich beginnt das menschliche Leben mit der Befruchtung der Eizelle, unabhängig davon, ob sich dieses neue Leben innerhalb oder außerhalb des Körpers der Mutter befindet. Dieses menschliche Leben entzieht sich dem Zugriff eines anderen Menschen. Hier darf keine Selektion aufgrund genetischer Untersuchungen stattfinden. Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf zustimmen, der ein generelles Verbot der PID vorsieht.

Herr Schnieder ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Dr. Edmund GeisenFDP203

Auch als praktizierender Katholik halte ich die gesetzlichen Regelungen der künstlichen Befruchtung, sowie den frühen Schwangerschaftsabbruch in Ausnahmefällen, zum Glück vieler Menschen für vertretbar. Eine Präimplantationsdiagnostik (PID) – die Untersuchung des befruchteten Eies vor der Einpflanzung zur Vermeidung eines Unglückes vieler Menschen - nicht zuzulassen und damit eine spätere Abtreibung in Kauf zu nehmen, steht dazu in einem krassen Widerspruch. Es sollten hierzu gesetzliche Bestimmungen geschaffen werden, die fraktionsübergreifend tragen und in der Gewissensentscheidung auch den Menschen christlichen Glaubens gerecht werden.

Herr Dr. Geisen ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Ulrike HöfkenGrüne203

Ich selbst bin noch in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema, tendiere aber am stärksten zum Antrag mit der Drucksache Nummer 17/5452, federführend initiiert u.a. durch Priska Hinz, René Röspel, Patrick Meinhardt und Dr. Norbert Lammert.

Die schlechteste Lösung ist, wenn die PID zulässig, aber ungeregelt bleibt, weil sich so ein unbegrenzter Einsatz ohne qualifizierte und unabhängige Betreuung der betroffenen Paare etablieren könnte. Die Gesetzgebung muss jetzt erfolgen, sonst debattieren wir bald über Designerbabys und dabei geht die Debatte am wichtigen Punkt vorbei – mit der PID ist eine präzise Aussage zu den meisten Erkrankungen die im Leben auftreten können, gar nicht möglich, sie setzt im Entwicklungsprozess des Embryos zu früh an. Wichtig ist an der Debatte allerdings, dass es hier die Gelegenheit gibt, dass die Politik mit der Wissenschaft die ethische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit ihren Potentialen aber auch die Auseinandersetzung mit den Folgen führt.

Ich, als Politikerin sehe bei einer Zulassung der PID die Gefahr, dass von staatlicher Seite eine Vorgabe zur Selektion von Leben entwickelt wird. Das lehne ich ab. Eine so weite Zulassung der PID, wie sie in dem zweitgenannten Gesetzentwurfs mit der Drucksachennummer 17/5451 vorgesehen ist, wird sogar von den Sachverständigen des Deutschen Ethikrates abgelehnt, die sich grundsätzlich für eine PID-Zulassung aussprechen. So erklärt ein Teil des Deutschen Ethikrates, dass die PID zur Feststellung schwerer Erbkrankheiten zulässig sein solle – aber eben nicht zur Feststellung spätmanifestierender Erbkrankheiten, wie dies in dem o.g. Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Viele Briefe und Schreiben haben mich zu dem Thema erreicht und mir auch gezeigt, dass es auch Paare gibt, die Fehlgeburten durchstehen müssen und bei denen dazu eine genetische Vorbelastung zu Fehlgeburten besteht. Mit Hilfe des technischen Fortschritts wurde möglich, diesen Paaren die Möglichkeit zu geben überhaupt ein lebendes Kind zur Welt zu bringen und viel Leid zu vermeiden. Deshalb trifft der Entwurf Drucksache 17/5452 als Kombination aus einem Verbot mit eng begrenzten Ausnahmen und damit verbundenen Beratungspflichten am stärksten meine Haltung zu diesem ethischen Problem. Die Frage der Überlebensfähigkeit der Embryonen steht im Mittelpunkt und nicht das mögliche Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit, deren tatsächliches Auftreten oftmals nicht einmal fest steht. Der von mir bevorzugte Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden dürfen, sondern dass ein Beratungsangebot geschaffen wird.

Ein Teil der Mitglieder der EKD vertritt ebenso die Auffassung, dass es in der Debatte nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, behindert oder nicht behindert, von "lebenswert" und "nicht lebenswert" gehe, sondern um Lebensfähigkeit oder Lebensunfähigkeit. In diesen Fällen würde die künstliche Befruchtung in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen. Diese Haltung führt bei der EKD zu einer sehr differenzierten Auseinandersetzung, die ich mit Interesse zur Kenntnis genommen habe. Ähnliches ist auch in der Stellungnahme der Gruppe des Deutschen Ethikrates zu lesen, die sich grundsätzlich für ein Verbot der PID ausgesprochen haben, aber eine Zulassung der PID für Fälle, bei denen die Lebensfähigkeit der künstlich erzeugten Embryonen – also ob diese überhaupt lebensfähig zur Welt gebracht werden können oder die Schwangerschaft in der Regel frühzeitig durch eine Tot- oder Fehlgeburt abgebrochen wird – für ethisch vertretbar halten.

Diese Aspekte und noch viele weitere, beziehe ich in meine Meinungsfindung mit ein. Die Menschenwürde aller Menschen ist zu achten und es ist die Aufgabe der Politik für eine soziale Gesellschaft den politischen Rahmen zu schaffen und die notwendige Unterstützung zu bieten.

Frau Höfken hat mit dem 09.06.2011 ihr Abgeordnetenmandat abgegeben, da sie das Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz übernommen hat.
Bernhard KasterCDU204

Herr Kaster nimmt grundsätzlich nicht an Online-Befragungen teil und stellt auch keine Statements für Websites zur Verfügung. Aber er beantwortet gerne persönliche Anfragen zum Thema PID (Dies hat er auch in einer Antwort an die CDL Koblenz-Montabaur getan).

Herr Kaster ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Manfred NinkSPD204

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Herr Nink ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5452 für eine eingeschränkte Freigabe der PID.
Katrin WernerLinke204

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Frau Werner ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/545 für ein Verbot der PID.
Joachim HörsterCDU205

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Ute GranoldCDU206

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich wie auch die CDL dem Lebensschutz verpflichtet fühle und den Entwicklungen zur Rechtsprechung über Tests an Embryonen sehr kritisch gegenüber stehe. Das menschliche Leben - auch wenn es Träger von Krankheit und Behinderung ist - ist wertvoll und um seiner selbst Willen schützenswert.

Ein Embryo existiert von Anfang an als Mensch und besitzt somit auch die Würde eines Menschen. Nach dem Verständnis unserer christlichen Ethik darf der Mensch nicht zum Objekt fremder Verfügungsgewalt werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) an Embryonen nicht strafbar ist, habe ich als Rechtspolitikerin und CDU-Mitglied mit Bedauern und Sorge wahrgenommen - zumal in diesem Urteil keinerlei Kriterien für die Zulässigkeit von genetischen Untersuchungen zu erkennen sind und der Selektion von Embryonen somit keine Grenze gesetzt ist. Eine freie Zulassung von genetischen Tests an Embryonen darf es meiner Meinung nach aber nicht geben.

Im Bundestag werde ich mich auch im Sinne der CDL weithin dafür einsetzen, dass das Embryonenschutzgesetz nicht weiter ausgehöhlt wird.

Frau Granold ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Michael HartmannSPD206

Die Präimplantationsdiagnostik wirft in der Tat gewichtige juristische, vor allem aber moralisch/ethische Fragen auf. Daher möchte ich mir für meine Meinungsbildung auch die Zeit nehmen, die für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser komplexen und bedeutsamen Fragestellung notwendig ist. Unter anderem möchte ich die Gespräche mit diversen Vertretern von Verbänden und Kirchen in Berlin abwarten, die in der laufenden und der kommenden Sitzungswoche bis Ende Januar terminiert sind.

Es ist allerdings kein Geheimnis, dass ich die PID sehr kritisch sehe und die ethischen Bedenken als sehr gewichtig einstufe.
Rainer BrüderleFDP206

Ich spreche mich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen aus. Ich will keine „Designerbabies“, sondern eine Anwendung bei schweren, genetisch bedingten Krankheiten, die zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Präimplantationsdiagnostik (PID) bestätigt die Position, die die FDP seit über zehn Jahren vertritt. PID ist nicht strafbar und verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Wir haben mehrere Anläufe unternommen, das Embryonenschutzgesetz zu ändern und die Präimplantationsdiagnostik (PID) – in engen rechtlichen Grenzen – zuzulassen. Der BGH hat auch auf den Widerspruch zwischen der Zulässigkeit der Pränataldiagnostik (PND) und dem bisherigen Verbot der PID hingewiesen. Eine Abtreibung nach PND ist für die Frau körperlich und seelisch eine erheblich größere Belastung als ein Verwerfen eines genetisch belasteten Embryos in der Petrischale. Deshalb ist nicht verständlich, warum die PND erlaubt, die PID verboten sein soll. Das Gericht hat auch deutlich gemacht, dass PID dem Ziel des Embryonenschutzgesetzes entspricht, nämlich eine Schwangerschaft herbeizuführen.

Wir wollen keine „Designerbabies“ mit Wahl der Haar- und Augenfarbe. Die Abtötung eines Embryos ist nur zur rechtfertigen bei schweren Krankheiten, die das Leben des Kindes und/oder der Mutter gefährden oder zu einer untragbaren Belastung machen. Einen Katalog solcher Erkrankungen soll nicht die Politik, sondern ein Fachgremium festlegen, beispielsweise die Bundesärztekammer. Außerdem soll geregelt werden, wer eine PID durchführen darf, wer die Kosten dafür trägt und wie eine unvoreingenommene Beratung der Eltern erfolgen soll.

Herr Brüderle ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Tabea RößnerGrüne206 Es ist eine sehr schwierige Entscheidung und ich habe meinen Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Ich nehme daher an vielen verschiedenen Veranstaltungen teil, wo das Thema diskutiert wird. Erst in der letzten Woche bei Diskussionsveranstaltungen der Kirchen, in den kommenden Wochen gibt es noch weitere. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich meine Position und mein Abstimmungsverhalten noch nicht mitteilen kann.
Klaus HagemannSPD207

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Manuel HöferlinFDP207

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Herr Höferlin ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Dr. Maria BöhmerCDU208

Ich unterstütze mit allem Nachdruck den Antrag auf ein generelles Verbot dieses Verfahrens. Ich lehne jede Form von Selektion menschlichen Lebens ab und befürchte bei einer – auch eingeschränkten – Zulassung einen Dammbruch. Das Signal, das gerade gegenüber behinderten Menschen ausgesendet wird, halte ich für verheerend und unverantwortlich (lesen Sie hier mein Positionspapier zur PID).

Frau Dr. Böhmer ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5450 für ein Verbot der PID.
Doris BarnettSPD208

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Frau Barnett ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Kathrin Senger-SchäferLinke208

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Frau Senger-Schäfer ist Mitunterzeichnerin des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Norbert SchindlerCDU209

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Gustav HerzogSPD210

Ich habe meine Position noch nicht abschließend gefunden, tendiere aber zu einer sehr stark eingeschränkten Zulassung. Laut dem entsprechenden Gruppenentwurf soll die PID nur ausnahmsweise zugelassen werden für Paare, die eine genetische Vorbelastung dafür haben, dass Schwangerschaften in der Regel mit einer Fehl- oder Totgeburt oder sehr frühem Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres enden.

Herr Herzog ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5452 für eine eingeschränkte Freigabe der PID.
Alexander UlrichLinke210 Da ich meinen persönlichen Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen habe und bei dieser schwierigen und auch schwerwiegenden Entscheidung auf jeden Fall der anstehenden parlamentarischen Beratungen zur Findung meines eigenen Standpunktes bedarf, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich noch keine wohlbegründete Position zur Problematik PID habe. Seien Sie aber versichert, dass ich mir der Tragweite und moralischen Verantwortung für meine Entscheidung in jedem Fall bewusst bin.
Anita SchäferCDU211

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Dr. Thomas GebhartCDU212

Ich werde bei der Abstimmung über die Präimplantationsdiagonstik (PID) für jenen Gesetzesentwurf stimmen, der ein Verbot der Durchführung der PID verankert.

Der ausschlaggebende Grund: Ich sehe die Gefahr, dass im Falle einer begrenzten Zulassung der PID der Einstieg in die Selektion menschlichen Lebens in Kauf genommen wird. Die Kriterien für diese Selektion lägen in der Hand politischer Entscheidungsträger. Es stellt sich die Frage, inwieweit es ethisch zu rechtfertigen ist, dass politische Repräsentanten solche Kriterien definieren. Übersteigen solche Festlegungen nicht die Grenze dessen, was uns zusteht? Ich sehe insbesondere die Gefahr, dass bei einer - wenn auch zunächst noch so eng begrenzten - Zulassung der PID, die Grenze immer weiter ausgedehnt würde.

Ich betone ausdrücklich, dass ich in dieser Entscheidung mit mir gerungen habe. Für jeden der drei vorliegenden Entwürfe sprechen nachvollziehbare Gründe - ebenso sprechen nachvollziehbare Gründe jeweils dagegen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass Paare mit einer individuellen Erfahrung einer eigenen Erkrankung oder von Tot- oder Fehlgeburten einen hohen Leidensdruck verspüren. Allerdings stellt sich auch die grundlegende Frage nach dem Schutz ungeborenen Lebens von Anfang an.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es in dieser Frage keine hundertprozentige moralisch einwandfreie Lösung gibt. Am Ende bleibt es ein Prozess und das Ergebnis einer schwierigen Abwägung unter ethischen Gesichtspunkten. Ich respektiere ausdrücklich auch andere Haltungen und Schlussfolgerungen in dieser Frage.
Dr. Volker WissingFDP212

Bei der Frage der Präimplantationsdiagnostik muss auch die Situation der betroffenen Frauen berücksichtigt werden. Nach geltendem Recht muss einer Frau auch ein Embryo mit einer schweren genetischen Schädigung eingepflanzt werden. Sollte diese Schädigung im Verlauf der Schwangerschaft nachgewiesen werden, wird die Frau einem schweren Gewissenskonflikt ausgesetzt. Kann man sich einfach darüber hinwegsetzen? Ist es tatsächlich menschlicher oder gar christlicher, das ungeborene Leben zu schützen und über die Nöte der Menschen hinwegzusehen? Wobei Sie nicht einmal ungeborenes Leben retten, da ja nicht eine Eizelle mehr verpflanzt wird, sondern nur eine andere statt dessen verworfen wird. Eine Ethik, die nicht mehr den Menschen, sondern sich selbst in den Mittelpunkt stellt, kann für mich keine Handlungsgrundlage sein.

Eine menschliche Ethik muss meines Erachtens vom Menschen ausgehend gedacht werden. Genau auf dieser Grundlage werde ich bei der Präimplantationsdiagnostik abstimmen.

Herr Dr. Wissing ist Mitunterzeichner des Antrages 17/5451 für eine weitgehende Freigabe der PID.
Tobias LindnerGrüne212

Ich selbst bin noch in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema, tendiere aber am stärksten zum Antrag mit der Drucksachennummer 17/5452, federführend initiiert u.a. durch Priska Hinz, René Röspel, Patrick Meinhardt und Dr. Norbert Lammert. Denn bei dieser Variante kann die PID helfen, die Frage zu klären, ob ein Embryo überhaupt lebensfähig ist - und es geht nicht darum, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht.

Die schlechteste Lösung wäre es, wenn die PID zulässig, aber ungeregelt bliebe - wenn jetzt also keine gesetzliche Regelung erfolgen würde. Denn dadurch könnte sich ein unbegrenzter Einsatz ohne qualifizierte und unabhängige Betreuung der betroffenen Paare etablieren. Die Gesetzgebung muss jetzt erfolgen, sonst debattieren wir bald über Designerbabys. Dabei geht diese Debatte am wichtigen Punkt vorbei: Mit der PID ist eine präzise Aussage zu den meisten Erkrankungen, die im Laufe des Lebens auftreten können, gar nicht möglich. Dazu setzt sie im Entwicklungsprozess des Embryos zu früh an. Die jetzige PID-Debatte schafft aber eine gute Gelegenheit für die ethische und gesellschaftliche Auseinandersetzung der Politik mit der Wissenschaft zu ihren Potenzialen und ihren Folgen.

Ich sehe bei einer generellen Zulassung der PID die Gefahr, dass von staatlicher Seite eine Vorgabe zur Selektion von Leben entwickelt wird. Das lehne ich ab. Eine so weitgehende Zulassung der PID wie im zweitgenannten Gesetzentwurf (Drucksachennummer 17/5451) wird sogar von den Sachverständigen des Deutschen Ethikrates abgelehnt, obwohl die sich grundsätzlich für eine PID-Zulassung aussprechen. So erklärt ein Teil des Deutschen Ethikrates, dass die PID zur Feststellung schwerer Erbkrankheiten zulässig sein solle - aber eben nicht zur Feststellung spätmanifestierender Erbkrankheiten, wie es in dem genannten Gesetzentwurf vorgesehen ist.

Ich habe zu diesem Thema viele Briefe und Anfragen bekommen, die mir auch gezeigt haben, dass es Paare gibt, die mehrere Fehlgeburten durch-stehen müssen, bei denen eine genetische Vorbelastung zu Fehlgeburten besteht. Die moderne Medizin kann diesen Paaren die Möglichkeit geben, überhaupt ein lebendes Kind zur Welt zu bringen und so viel Leid vermeiden. Deshalb trifft der Entwurf mit der Drucksachennummer 17/5452 als Kombination eines Verbots mit eng begrenzten Ausnahmen und damit verbundenen Beratungspflichten am stärksten meine Haltung zu diesem ethischen Problem. Im Mittelpunkt steht hier die Frage der Überlebensfähigkeit der Embryonen - und nicht das nur eventuelle Vorhandensein einer mehr oder weniger schwerwiegenden Krankheit. Dieser Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Eltern bei ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden, sondern ein Beratungsangebot geschaffen wird.

Übrigens vertritt auch ein Teil der Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Auffassung, dass es in der Debatte "nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, behindert oder nicht behindert, von ,lebenswert' und ,nicht lebenswert' geht, sondern um Lebensfähigkeit oder Lebensunfähigkeit." In diesen Fällen würde die künstliche Befruchtung in Verbindung mit der PID "allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen." Das führt bei der EKD zu einer sehr differenzierten Auseinandersetzung. Ähnlich äußert sich auch diejenige Gruppe des Deutschen Ethikrates, die sich grundsätzlich für ein Verbot der PID ausgesprochen hat, aber eine Zulassung für Fälle, bei denen die Lebensfähigkeit der künstlich erzeugten Embryonen - also ob diese überhaupt lebensfähig zur Welt gebracht werden können oder die Schwangerschaft frühzeitig durch eine Tot- oder Fehlgeburt abgebrochen würde - mit Hilfe der PID geklärt werden könnte, für ethisch vertretbar hält. Diese und viele weitere Aspekte beziehe ich in meine Meinungsfindung mit ein.

Letzte Änderung: 05.07.2011