CDL-Bezirksverband Koblenz-Montabaur

CDL begrüßt Gesetzentwurf für ein Verbot der PID im Gendiagnostikgesetz

Wir Christdemokraten für das Leben begrüßen den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für ein Verbot der PID. Mit ihrem heute vorgestellten Entwurf, ein PID-Verbot im Gendiagnostikgesetz zu verankern, haben die Abgeordneten genau den richtigen Weg aufgezeigt, denn

  • PID führt direkt zu verwaisten, „überzähligen“ Embryonen, denn PID setzt die Befruchtung von mehr Embryonen voraus, als später geboren werden sollen.
  • PID zielt immer auf eine Selektionsentscheidung. Alle vermeintlich möglichen gesetzlichen Einschränkungen durch Indikationen, Generalklauseln oder Verfahren (etwa Ethikkommissionen) können dies nicht verhindern.
  • PID setzt eine künstliche Befruchtung voraus, mit geringen Erfolgsraten und hohen Risiken: Künstliche Befruchtung schließt ein höheres Fehlbildungsrisiko und eine höhere Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften ein: 37 Prozent der nach PID geborenen Kinder sind einer Studie der ESHRE (Europäische Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie) zufolge Mehrlingskinder, viele davon mit erhöhter Gefahr gesundheitlicher Komplikationen. PID schafft also neues Leid.
  • PID diskriminiert eindeutig Menschen mit Behinderungen, denn sie führt dazu, daß Menschen mit bestimmten Anlagen nicht weiterleben sollen, indem sie bereits als Embryonen selektiert und getötet werden. Dies stellt eine Diskriminierung aller Menschen dar, die mit solchen Behinderungen und Krankheiten leben. Eine Zulassung der PID hätte zur Folge, dass zukünftig Krankheiten und Behinderungen in lebenswerte und lebensunwerte Kategorien eingeteilt würden.
  • PID verändert unsere Gesellschaft zum Schlechten: Sie verstärkt Tendenzen, den Menschen zu optimieren und ihn ganz und gar zum Objekt von Leistungs- und Nützlichkeitsanforderungen zu machen. Nach Zulassung der PID werden Kranke und Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Eltern, immer stärker unter sozialen und ökonomischen Rechtfertigungsdruck geraten. Bereits heute leiden Eltern von Kindern mit Behinderungen unter zunehmender Diskriminierung. Diese Entwicklung muss gestoppt und darf nicht durch PID weiter verschärft werden.

Deshalb ist Gesetzgeber aufgefordert, das menschliche Leben auch in der Petrischale uneingeschränkt zu schützen und PID ausnahmslos zu verbieten.

Jetzt sind die alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, diesen Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und ihm im Gesetzgebungsverfahren ihre Stimme zu geben: Ja zum Leben – PID ausnahmslos verbieten!

Christdemokraten für das Leben e.V.
Mechthild Löhr (Bundesvorsitzende)
Schlesienstrasse 20
48167 Münster