Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Steven Wink

Herr Wink kandidiert für die FDP im Wahlkreis 211 (Pirmasens). Nachfolgend sind seine Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können. Die ärztliche Beratung sollte auf jeden Fall stattfinden, um eventuelle Missbräuche zu vermeiden.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Die im Jahre 2008 beschlossene einmalige Verschiebung des Stichtages ist ein praktikabler Kompromiss. Eine erneute Verschiebung ist aber abzulehnen.

Reproduktives Klonen

Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die PID hilft Eltern, ein gesundes Kind zu bekommen. Die Selektion nach anderen Kriterien wie z.B. dem Geschlecht oder gar der Augenfarbe ist aber weiterhin abzulehnen.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der Praena-Test bedeutet eine Selektion kranker und behinderter Menschen und stellt eine Teilbarkeit der Menschenwürde dar. Er sollte daher verboten werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik. Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Daher muss es Patienten ermöglicht werden, selbst über medizinische Maßnahmen, auch im Vorhinein, entscheiden zu können, wenn die gesundheitliche Fähigkeit dies zulässt. Erst wenn keine Verfügung vorliegt, sollen gesetzliche Vertreter des Patienten gemeinsam mit den Ärzten den Patientenwillen mutmaßen dürfen. Ist solch eine Einigung nicht möglich, entscheidet ein Betreuungsgericht.

Beihilfe zum Suizid

Nur die kommerzielle Suizidbeihilfe sollte unter Strafe gestellt werden. Eine kommerzielle Beihilfe oder Sterbehilfe darf unter keinen Umständen legalisiert werden. Auch in der ethisch sensiblen Frage des Suizids hat die Selbstbestimmung eine wichtige und zentrale Rolle. Ein Verbot weiter auszudehnen, lehnt die FDP ab.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden.

Organentnahme von toten Spendern

Die Förderung der Organspendebereitschaft ist wünschenswert, aber die kürzlich beschlossene Zwangsbefragung durch die Krankenkasse ist unzulässiger Druck auf die Bürger und sollte wieder abgeschafft werden. Die Möglichkeiten der Organspende sind den Menschen ohne Zwang nahe zulegen und sie sind darüber zu informieren. Ebenso darf es bei der Erklärung keinen Zwang geben und eine abgegebene Erklärung muss jederzeit widerrufen oder abgeändert werden können.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

b) Europa ist eine pluralistische Gemeinschaft, welche nicht mehr überwiegend christlich geprägt ist, daher ist ein Bezug auf den christlichen Gott nicht notwendig.