Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Corinna Rüffer

Frau Rüffer kandidiert für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis 204 (Trier). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Für uns Grüne steht der Mensch im Mittelpunkt der Politik. Die Würde jedes Einzelnen ist unantastbar. Das gilt auch für schwangere Frauen und deren Entscheidungsfreiheit. Es muss ein Recht auf Information und gute Beratung geben. Wir sollten aufhören, Menschen an ihren Defiziten zu messen. Personen mit Behinderung sind mehr als die Behinderung. Ihre Würde von Intellekt, Leidensfähigkeit oder Selbstbewusstsein abhängig zu machen, lässt sich mit dem Geist unserer Verfassung nicht vereinbaren und wäre menschlich abstoßend.

„Pille danach“

Frauen müssen über ihre Schwangerschaft frei entscheiden können. Die „Pille danach“ ist eine schonende Alternative zur Abtreibung. Sie muss deshalb rezeptfrei erhältlich sein. Auf die Nebenwirkungen und die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen soll hingewiesen werden.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Frauen müssen über ihre Schwangerschaft frei entscheiden dürfen. Anzunehmen, dass sie es sich leicht machen würden, ist grundfalsch. Es wäre vielmehr geboten, Schwangeren in Notsituationen gute Beratung und echte Hilfestellungen anzubieten. Leider mangelt es daran.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Wir setzen uns in der kommenden Wahlperiode dafür ein, das Potential induzierter pluripotenter Stammzellen (iPS) als mögliche Alternative zur Verwendung embryonaler Stammzellen stärker in den Fokus zu nehmen.

Reproduktives Klonen

Wir setzen uns für eine internationale Ächtung des reproduktiven Klonens ein.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird vor seiner Einsetzung in die Gebärmutter ein aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangener Embryo auf mögliche Erbkrankheiten untersucht. 2011 hat der Bundestag eine begrenzte Zulassung der PID beschlossen. Paare können eine PID durchführen lassen, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Zulassung der PID war hoch umstritten. Die Diskussion verlief jenseits der Fraktionsgrenzen. Auch in der grünen Bundestagsfraktion waren die Positionen unterschiedlich. Eine Mehrheit unterstützte den Gesetzentwurf, der ein Verbot der PID vorsah.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Der Praena-Test als nicht-invasives Verfahren hat den Vorteil, „Risikoschwangeren“ im ersten Schritt eine Alternative zu den traditionellen invasiven Verfahren bieten zu können, welche im ungünstigsten Fall zur Schädigung des Fötus führen können. Beide Verfahren dienen aber der Selektion und führen im Regelfall zur Abtreibung. Über 90% aller Babys mit Down-Syndrom werden abgetrieben. Für sie gilt keine Frist, d.h. Spätabtreibungen sind zulässig. Das ist ein Skandal!

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung von 2009 hatten das Ziel sicherzustellen, dass der das Betreuungsrecht prägende Grundsatz der Achtung des Selbstbestimmungsrechts entscheidungsunfähiger Menschen auch bei medizinischen Behandlungen beachtet wird. Nachdem es zuvor erhebliche Verunsicherung in diesem Bereich gab, hat das Gesetz die erforderliche Klarheit über Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gebracht. Der BGH hat die Vorgaben des Betreuungsrechts 2010 auch für das Strafrecht übernommen und sie präzisiert, so dass insoweit auch für das Strafrecht Rechtssicherheit herrscht. Schließlich wurde in dem Patientenrechtegesetz von 2013 die verbindliche Geltung der Patientenverfügung nochmals bestätigt (§630 BGB). Änderungsbedarf besteht vor diesem Hintergrund derzeit nicht.

Beihilfe zum Suizid

Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Aktive Sterbehilfe

Die steigende Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe muss unserer Meinung nach im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über Missstände in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gesehen werden. Auch die kaum entwickelte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Krankheit, Sterben und Tod im Sinne einer Kultur des Sterbens befördert die Furcht vor einem fremdbestimmten und unwürdigen Sterben. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine vorsorgende und vorausschauende Versorgungsstruktur ein, die sich an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen, aber auch an den Wertvorstellungen der Patienten und ihrer Angehörigen orientiert. Unabhängig von Verbotsfragen ist für uns wichtig, dass noch mehr unternommen wird, den Menschen die Angst vor unerträglichen Schmerzen und vor einem qualvollen Tod zu nehmen. Dazu gehört, die Palliativmedizin und die Hospizbewegung weiter zu stärken und deren Angebote noch bekannter zu machen.

Organentnahme von toten Spendern

Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Es wurde keine Stellungnahme abgegeben.