Lebensschutz in Rheinland-Pfalz

Wahlprüfsteine 2013 - Antworten von Jutta Paulus

Frau Paulus kandidiert für Bündnis 90/Die Grünen im Wahlkreis 209 (Neustadt). Nachfolgend sind ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine zum Lebensschutz für die Bundestagswahl 2013 wiedergegeben. Hierbei gab es die Möglichkeit, entweder eine Antwort aus den vorgegebenen Optionen zu wählen oder eine eigene Stellungnahme zu formulieren.

Beginn des menschlichen Lebens und Anerkennung der Menschenwürde

Die Menschwerdung beginnt mit der Empfängnis, aber Menschenwürde und die abgeleiteten Schutzrechte entstehen erst kontinuierlich während der Schwangerschaft. Daher hängt auch die Stärke der Schutzansprüche von Zeitpunkt und Entwicklungsstand des Menschen ab. Genau wie bei Abstimmungen im Bundestag das individuelle Gewissen der Abgeordneten Vorrang gegenüber einem Fraktionszwang hat, sollte diese Entscheidungsfreiheit auch für Menschen gelten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, für oder gegen Schwangerschaft, für oder gegen Beratung, für oder gegen Gentests entscheiden möchten. Eine Kriminalisierung hilft nicht weiter.

„Pille danach“

Die „Pille danach“ ist die bessere Alternative zur Abtreibung und sollte daher nach ärztlicher Beratung an jede Frau abgegeben werden können. Wenn eine Beratung über Risiken und Nebenwirkungen der Pille danach erfolgt und auf die Notwendigkeit von Kontrolluntersuchungen hingewiesen wird, sowie eine Aufklärung über bessere Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu verhindern, ist aus meiner Sicht auch eine Abgabe ohne Rezept (bspw. in einer Apotheke oder bei einer Fachstelle wie pro familia) möglich.

Momentane gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs

Die momentane Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein praktikabler Kompromiss der unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen. Eine Änderung dieser Regelung steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ich würde mir jedoch wünschen, dass man sich mit gleicher Energie für die Rechte des geborenen Lebens einsetzte. Wenn man den Gedanken, dass jedes befruchtete Ei gleiche Rechte hat wie ein lebensfähiger Säugling, konsequent zu Ende denkt, müsste dieses „Recht auf Geboren-Werden“ nach sich ziehen, dass jede Frau zum Gebären der größtmöglichen Zahl Kinder gezwungen wird. Das kann nicht sein.

Forschung mit embryonalen Stammzellen

Ich kann mich für keine der Antworten entscheiden. Es sollte erforscht werden, inwieweit induzierte pluripotente (nicht-embryonale) Stammzellen als Alternative herangezogen werden können. Insofern ist eine weitere Verschiebung statthaft.

Reproduktives Klonen

Antwortoption a): Reproduktives Klonen muss verboten bleiben.

Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Auch die Inanspruchnahme der PID gehört zum Selbstbestimmungsrecht von Paaren. Jedoch sollte, um Missbrauch vorzubeugen, die PID auf Risiken schwerer Erbkrankheiten mit frühem Tod oder gar Totgeburt beschränkt bleiben.

Praena-Bluttest bei Schwangeren auf Trisomie 21 (Down-Syndrom)

Mir ist bewusst, dass ich als Mutter zweier nicht-behinderter Kinder „leicht reden“ habe. Dennoch fällt es mir schwer, anzuerkennen, dass sich Eltern gegen ein behindertes Kind entscheiden wollen. Persönlich stelle ich in diesem Fall das Selbstbestimmungsrecht der Eltern über das Lebensrecht des Embryos. Der relativ unzuverlässige Praena-Test muss jedoch in jedem Fall durch ein anderes Verfahren abgesichert werden.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung (PV)

Antwortoption c): Die jetzige Regelung der PV hat sich bewährt. Es besteht also kein Handlungsbedarf für die Politik.

Beihilfe zum Suizid

Nur die kommerzielle Suizidbeihilfe sollte unter Strafe gestellt werden. Die organisierte Suizidbeihilfe halte ich für eine wertvolle Hilfestellung für Menschen, die aus welchem Grund auch immer ihrem Leben ein Ende setzen möchten. Persönlich würde ich für eine Beratungspflicht plädieren, die sicherstellt, dass die Betroffenen über individuelle Möglichkeiten (Schmerzlinderung, Psychotherapie) aufgeklärt werden.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe sollte unter strengen Auflagen auch in Deutschland zugelassen werden. Eine Stärkung der Palliativmedizin wäre wichtiger als die Gewährung aktiver Sterbehilfe.

Organentnahme von toten Spendern

Antwortoption c): Die kürzlich beschlossene Erklärungslösung ist der richtige Weg, um die Organspendebereitschaft zu erhöhen und sollte beibehalten werden.

Gottesbezug im Grundgesetz und einer zukünftigen europäischen Verfassung

Ein Gottesbezug – auch im deutschen Grundgesetz – ist nicht mehr zeitgemäß. Er sollte gestrichen werden. Auch ich halte die Werte, die sich in der Bibel wiederfinden, für sehr wichtig. Jedoch bin ich nicht der Auffassung, dass diese originär und unteilbar christlich sind. Eine Ethik jenseits von Religion ist für mich ein Kernpunkt einer freien und gleichberechtigten Gesellschaft. Dazu gehören auch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.